Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Grenzbaurecht bzw. Näherbaurecht in Aargau. Mein Nachbar hat vor zwei Jahren seinen Sitzplatz überdacht und ich habe damals meine Einwilligung dazu gegeben. Allerdings wurde in unserem Einverständnisschreiben das Wort Grenzbaurecht oder Näherbaurecht nicht erwähnt. Jetzt mache ich mir Gedanken darüber, ob mein Nachbar durch meine Einwilligung das Grenzbaurecht bekommen hat und ob es ins Grundbuch eingetragen wurde. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Nessio, zuallererst solltest du wissen, dass die Gesetze bezüglich des Baus von Gebäuden in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. In Aargau gelten im Allgemeinen bestimmte Abstandsregeln, die beachtet werden müssen. Die genauen Bestimmungen hängen jedoch von vielen Faktoren ab, wie dem Bauplan selbst, der Grösse des Grundstücks und der Position der Nachbarbebauung. Wenn dein Nachbar in der Nähe deines Grundstücks baut, ist es wichtig, herauszufinden, welche Art von Struktur er baut. Eine Mauer oder ein Zaun als Grenze ist im Allgemeinen erlaubt, sofern sie nicht höher als 3,5 Meter sind, und die genaue Abstandsvorschrift liegt bei mindestens 0,5 Meter von der Grenze entfernt. Wenn er jedoch auf deine Seite der Grenze gebaut hat, gilt sein Gebäude immer noch als illegal, auch wenn er alle anderen Abstandsregelungen eingehalten hat. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen dein Nachbar tatsächlich das Recht hat, auf deinem Grundstück zu bauen. In diesem Fall handelt es sich normalerweise um eine historische oder etablierte Situation, bei der der Nachbar bereits auf einem gemeinsamen Grundstück oder dessen Gewohnheitsrecht jahrelang genutzt hat. Es ist auch möglich, dass ein servitutsähnliches Grenzbaurecht im Grundbuch eingetragen ist, was bedeutet, dass der Nachbar unter bestimmten Bedingungen auf der Grenze bauen darf, um eine gemeinsame Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen, wie z.B. den Bau einer gemeinsamen Garage oder eines Carports. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Fälle jedoch sehr selten sind und ein Rechtsanwalt oder Sachverständiger konsultiert werden sollte, wenn es Zweifel gibt. Wenn dein Nachbar tatsächlich auf deinem Grundstück gebaut hat, ohne deine Einwilligung einzuholen, hast du das Recht, ihn zur Entfernung des illegalen Gebäudes aufzufordern. Wenn er sich weigert, kannst du gerichtliche Massnahmen ergreifen und ihn zur Räumung zwingen. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Nessio, In den meisten Fällen wird das Grenzbaurecht bei der Baubewilligung erteilt. Wenn die Baubewilligung genehmigt wurde, hat dein Nachbar höchstwahrscheinlich auch das Grenzbaurecht erhalten, das heisst, das Recht, auf der Grenze zu bauen. Du kannst beim Grundbuchamt nachfragen, ob das Grenzbaurecht ins Grundbuch eingetragen wurde. Normalerweise wird dies jedoch nicht eingetragen, es wird nur in der Baubewilligung erwähnt. Hoffentlich hat dir das weitergeholfen. Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Nessio, Das ist eine gute Frage. Auch wenn das Grenzbaurecht in deinem Fall wahrscheinlich nicht relevant ist, da es nirgends im Einverständnisschreiben erwähnt wurde, ist es trotzdem wichtig, sich damit auseinanderzusetzen. Zusätzlich zum Grenzbaurecht gibt es auch das Nachbarbaurecht, das besagt, dass Nachbarn Bauprojekte beanstanden können, wenn diese ihre Interessen oder ihr Eigentum beeinträchtigen, auch wenn die Baubewilligung erteilt wurde. Wenn du das Gefühl hast, dass du aufgrund des Baus benachteiligt bist, würde ich dir empfehlen, dich mit einem Anwalt oder einer Anwältin in Verbindung zu setzen. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Gruss, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...