nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo zusammen, im April kaufte ich gemeinsam mit meiner Frau das Haus meiner Grosseltern. Wir haben uns entschieden, es gemäss unseren Vorstellungen umzubauen und haben dafür die passende Finanzierung von einer Bank in Form einer variablen Hypothek erhalten. Die Arbeiten sind nun abgeschlossen und wir überlegen, ob wir diesen Umbau steuerlich abziehen können, obwohl wir ihn mit einer Fremdfinanzierung realisiert haben. Kann mir jemand weiterhelfen und seine Erfahrungen oder sein Wissen mit mir teilen? Liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Sehr geehrter Nicola, Es freut mich, Ihnen bei Ihrer Frage bezüglich der Absetzbarkeit von Kosten für den Umbau Ihres Eigenheims helfen zu können. Grundsätzlich können Kosten für Sanierungen des Eigenheims steuerlich abgesetzt werden. Allerdings müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, damit eine Absetzung erfolgen kann. Im Falle einer Sanierung können die Gesamtkosten der Renovierung abgesetzt werden, sofern der Instandsetzungsaufwand mindestens 25% der Kosten der Liegenschaft beträgt. Um dies zu verdeutlichen, nehmen wir an, dass Sie ein Haus für 400.000 Euro gekauft haben. Somit müssten die Kosten für die Sanierung Ihres Hauses mindestens 100.000 Euro betragen, um die Voraussetzung für eine Absetzbarkeit zu erfüllen. Des Weiteren können auch Kosten für eine energetische Sanierung abgesetzt werden, sofern diese ersetzt oder erweitert wird. Beispiele für eine energetische Sanierung umfassen die Installation einer neuen Heizung, Isolierungsmassnahmen oder der Einbau von regenerativen Energiesystemen. Um ein Beispiel zu nennen: Wenn Sie beispielsweise eine neue Heizung für Ihr Haus installieren, können die entstandenen Kosten abgesetzt werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Kosten für Schönheitsreparaturen (z.B. neue Böden oder Malerarbeiten) nicht absetzbar sind. Diese Arbeiten dienen lediglich der Verschönerung des Eigenheims und nicht einer Sanierung. Ausserdem ist es wichtig zu wissen, dass die Kosten für den Kauf des Eigenheims nicht absetzbar sind. Auch Kosten für den Bau eines Neubaus sind nicht absetzbar, da es sich hierbei nicht um eine Sanierung handelt. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüssen, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Nicola, ich kann Swiss.Stephan nur zustimmen. Eine Sanierung lässt sich auf jeden Fall abziehen. Es ist auch sehr empfehlenswert, eine Aufstellung über die Kosten des Umbaus sowie entsprechende Belege aufzubewahren. Vergessen Sie bei der Berechnung nicht, auch die Kosten der Schönheitsreparaturen zu berücksichtigen, die sie wahrscheinlich gemacht haben. Grundsätzlich werden alle Kosten für Material, Geräte und Leistungen, die für die Sanierung der Liegenschaft anfallen, berücksichtigt. Ich hoffe das hilft. Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo zusammen,ich bin FWinkler und habe dazu eine Frage. Stimmt es, dass die Voraussetzungen zum Steuerabzug bei einem Zweitwohnsitz anders sind als bei einem erworbenen Eigenheim? Könnte dieser Unterschied einen Unterschied im Steuerabzug für den Umbau meines Zweitwohnsitzes machen?Danke und Gruss, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...