Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hoi zäme, ich habe ein paar Fragen zu meinem Recht auf Anfechtung von Beschlüssen auf einer Eigentümerversammlung, über die nicht im Voraus informiert wurde. Wir haben darüber abgestimmt und ich habe erst später festgestellt, dass das nicht richtig ist. Kann ich das noch anfechten und was muss ich dafür tun? Gibt es eine Deadline, bis wann ich das tun muss? Welche Eigentümer können sich an der Anfechtung beteiligen? Muss ich die Abwesenden fragen, ob sie sich auch daran beteiligen möchten oder können nur die abstimmen, die im Raum waren? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Nessio, es kann vorkommen, dass Beschlüsse einer Eigentümerversammlung aufgrund von unklaren Traktanden oder Verfahrensfehlern gefällt werden. In diesem Fall steht es jedem Eigentümer oder dessen Vertreter zu, Anfechtungsklage zu erheben. Das Ziel ist es, den betreffenden Beschluss für ungültig zu erklären, damit er nicht umgesetzt wird und das Thema ggf. erneut auf die Traktandenliste gesetzt wird. Um erfolgreich zu sein, ist es wichtig, die Regeln des Anfechtungsprozesses einzuhalten. Diese sind im Art. 47a Abs. 1 der Stockwerkverordnung festgehalten. Die Klage muss innerhalb von einem Monat ab der Versammlung oder dem Erhalt des Protokolls beim Verwaltungsorgan eingereicht werden. Es ist nicht erforderlich, dass alle Eigentümer sich beteiligen. Jedoch ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, um die Klage zu besprechen und diese rechtssicher zu formulieren. Im Folgenden ein Beispiel für einen möglichen Anfechtungsgrund: Bei der Eigentümerversammlung wurde ein Beschluss gefasst, ohne dass dieser ausreichend vorbereitet wurde. Es gab keine Vorankündigung oder Aussprache zum Thema. Der Anfechter kann hier einen Verfahrensfehler geltend machen und verlangen, dass der Beschluss für ungültig erklärt wird. Es muss darauf hingewiesen werden, dass dieser ohne ordnungsgemässe Vorbereitung beschlossen wurde und somit rechtswidrig ist. Es sollte auch gefordert werden, das Thema auf einer zukünftigen Traktandenliste zu setzen, damit es erneut diskutiert werden kann. Es ist wichtig, jeden Anfechtungsgrund einzeln aufzulisten und gut zu begründen. So wird die Erfolgschance der Anfechtungsklage erhöht. Es empfiehlt sich zudem, die Klage schriftlich einzureichen und detailliert auszuführen. In diesem Schreiben sollten auch alle relevanten Beschlüsse sowie die entsprechenden Einwände aufgelistet werden. Die Frist von einem Monat darf nicht überschritten werden. Ich hoffe, diese Informationen helfen weiter! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hey Nessio, Ich stimme mit Nicola zu, dass du eine Anfechtungsklage einreichen solltest. Ein guter Tipp ist, das Protokoll der Versammlung sorgfältig durchzugehen und Notizen zu machen. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Beschluss anfechtbar ist, sollten Sie nur die relevanten Abschnitte in Ihrem Klagebrief aufnehmen. Die Anfechtungsklage ist ein formeller Akt und muss sorgfältig ausgeführt werden. Weiterhin empfehle ich dir, offen mit anderen Eigentümern zu sprechen. Wenn du andere auf deine Seite bringen kannst, erhöht das die Erfolgschancen der Anfechtungsklage. Es ist auch sinnvoll, sicherzustellen, dass Sie Zugang zu allen notwendigen Informationen haben, bevor Sie eine Anfechtungsklage einreichen. Und keine Sorge – viele Eigentümer haben Beschlüsse angefochten, die auf unklaren oder irreführenden Traktandenlisten beruhen. Das macht sie nicht zu schlechten Mitbesitzern oder Verwaltern. Anfechtungen sind Teil des rechtlichen Prozesses, auf den jeder in solchen Situationen zurückgreifen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hey Nessio, Ich wollte noch kurz auf die von dir erwähnte Frist eingehen. Art. 47a Abs. 1 der Stockwerkverordnung sieht vor, dass Beschlüsse, die aufgrund unklarer Traktanden oder Verfahrensfehler zustande gekommen sind, innerhalb eines Monats angefochten werden können, nachdem sie auf der Versammlung gefasst wurden oder das Protokoll erhalten wurde. Jedoch gibt es in der Praxis auch die Frage, ob die Frist für die Anfechtung erst nach Ablauf aller Möglichkeiten einschliesslich einer Berufung anfängt oder nicht. Der Bundesgerichtshof hat sich noch nicht dazu geäussert und ich hoffe, dass es in Ihrem Fall nicht relevant ist. Wenn du Fragen hast oder Hinweise benötigst, kannst du mir gerne schreiben oder noch besser, einen Anwalt aufsuchen, um eine genaue Beratung zu erhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...