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Nessio

Regelung der Parkplatznutzung auf gemeinsamer Zufahrtsstrasse (Nutzungs- und Verwaltungsordnung)

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Hoi zäme,


Ich bin Miteigentümer einer Zufahrtstrasse und benötige Hilfe bei der Lösung eines Parkplatzproblems. Auf unserem Grundstück war ursprünglich ein Doppel-EFH geplant, jedoch wurde daraus nur ein Haus gebaut. Eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung mit Situationsplan wurde im Grundbuch eingetragen. Der Plan enthält:

  • 1 fester Parkplatz für das ursprünglich geplante DEFH auf unserer gemeinsamen Parzelle
  • 3 Besucherparkplätze neben unserem Grundstück

Da die Nachbarn "wild" und dauerhaft auf unserer Zufahrtsstrasse parken, möchten wir dies nun mit ihnen regeln. Hier sind meine Fragen:

  • Gilt die Nutzungs- und Verwaltungsordnung für alle beteiligten Parteien, auch für uns Miteigentümer, die nur noch ein Haus besitzen? Wie ist es mit unserem festen Parkplatz aufgrund des Planwechsels?
  • Wie soll mit den 3 Besucherparkplätzen verfahren werden, die aufgrund der geänderten Planung nicht mehr so umgesetzt werden können wie geplant?

Danke im Voraus!


Liebe Grüsse,


Nessio

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Hallo Nessio,

ich habe dein Anliegen zur Kenntnis genommen und es ist ein kompliziertes Thema, da es von den Bedingungen in der Nutzungs- und Verwaltungsordnung abhängt. Wenn der feste Parkplatz im Plan ausdrücklich für das ursprünglich geplante DEFH vorgesehen war, gibt es möglicherweise Schwierigkeiten, ihn zu beanspruchen.

Es wäre notwendig zu prüfen, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt, die Sie einschränken oder davon abhalten, den Parkplatz für sich in Anspruch zu nehmen. Auf der anderen Seite können Sie als Co-Eigentümer des Platzes zusammen mit den ehemaligen Eigentümern des Grundstücks mit dem DEFH das gemeinsame Eigentum des Platzes beanspruchen. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise Anspruch auf den Parkplatz haben, aber Sie müssten sich darauf einigen, wie Sie ihn nutzen möchten.

Eine Möglichkeit wäre, den festen Parkplatz zwischen den Eigentümern aufzuteilen und eine Vereinbarung zu treffen, wer ihn in welchen Zeiträumen oder Bedingungen nutzen kann. In diesem Fall könnten Sie sicher sein, dass Sie den Parkplatz nutzen können, wenn er nicht von jemand anderem ergriffen wurde.

Eine andere Lösung wäre, den festen Parkplatz in mehrere Parkplätze aufzuteilen und sie jedem Eigentümer neu zuzuweisen. Zum Beispiel könnten Sie zwei oder mehr kleinere Parkplätze anstelle des vorhandenen grossen Parkplatzes schaffen. Somit kann jeder Eigentümer seinen eigenen Parkplatz haben und es gibt keine Unsicherheit bezüglich der Nutzung. Wenn die Besucherparkplätze auf Ihrem Grundstück liegen, können Sie entscheiden, wie Sie sie nutzen möchten, solange Sie den Plan nicht verletzen. Dies bedeutet, dass Sie sie in zwei grosse Parkplätze für Ihre eigenen Gäste umwandeln können oder leichter zugänglich machen können, indem Sie eine Zufahrt oder einen speziellen Weg schaffen.

Es ist jedoch wichtig, sicherzustellen, dass die Parkplätze nicht blockiert werden oder Beschränkungen in der Nutzung haben. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, offen mit Ihren Nachbarn über die Situation zu sprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden, indem Sie einen Parkplatz für die Nachbarn oder für Ihre eigenen Gäste reservieren.

In diesem Fall könnten Sie möglicherweise den Besucherparkplatz für die Nachbarn als Entgegenkommen oder als Zeichen einer guten Nachbarschaft einrichten. Ich hoffe, dass meine Antworten auf deine Fragen dir geholfen haben. Falls du weitere Fragen hast, lass es mich bitte wissen.

Freundliche Grüsse,

FWinkler

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Hallo Nessio,

die Nutzungs- und Verwaltungsordnung gilt für alle beteiligten Parteien und ist ein vertragliches Abkommen, das eingehalten werden muss. Der feste Parkplatz im Plan wurde jedoch für das ursprünglich geplante DEFH vorgesehen, und es kann möglicherweise nicht einfach ersetzt oder aufgeteilt werden. Ich würde daher vorschlagen, dass Sie mit Ihren Nachbarn sprechen und zusammen überlegen, ob es möglich ist, dass Sie den Parkplatz nutzen, wenn er vom anderen Eigentümer nicht beansprucht wird.

Für die Besucherparkplätze gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man sie aufteilen oder nutzen kann. Sie können mit Ihren Nachbarn besprechen, ob Sie einen der Parkplätze für Ihre Gäste reservieren, oder sie können sich entscheiden, eine gemeinsame Lösung zu finden. Wenn Sie die Situation jedoch nicht durch direktes Gespräch lösen können, gibt es immer noch die Möglichkeit, eine offizielle Beschwerde einzureichen oder einen Anwalt einzuschalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Beste Grüsse,

Nicola

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Hallo Nessio,

 

Es klingt so, als ob die anderen Parteien Ihre Zufahrtsstrasse als zusätzlichen Parkplatz nutzen, obwohl es in der Nutzungs- und Verwaltungsordnung nicht erlaubt ist. In diesem Fall würde ich empfehlen, sich direkt an die Nachbarn zu wenden, um die Situation zu klären. Wenn es keine Einigung gibt, können Sie sich an das zuständige Amt wenden, um um Unterstützung und Beratung zu bitten. Sie können auch offizielle Beschwerden einreichen, wenn die Situation ausser Kontrolle gerät.

 

Was die Besucherparkplätze betrifft, würde ich vorschlagen, dass Sie sich mit Ihren Nachbarn zusammensetzen und gemeinsam überlegen, welche Optionen es für das Aufteilen der Parkplätze gibt. Vielleicht gibt es einen Kompromiss, den alle Parteien eingehen können, oder Sie können in Erwägung ziehen, die Parkplätze zu verkleinern oder zu entfernen, um Platz für andere Dinge zu schaffen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen und Ihren Nachbarn.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Freundliche Grüsse,

 

Stephan

 

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