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Nessio

Hauskauf aus zweiter Hand: Tipps zum Schutz gegen Schäden

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Guten Tag zusammen,

Ich stehe vor einer nicht guten Situation. Mit meiner Partnerin zusammen werde ich ein Haus kaufen, das bereits einige Jahre alt ist und von den Vorbesitzern bewohnt wurde. Auch ich mache mir Sorgen über mögliche Schäden, die während der Übergangszeit entstehen könnten und die ich dann selbst beheben müsste.

Um Hauskäufer in solchen Situationen zusätzlich zu schützen, gibt es drei wichtige Punkte:

  1. Im Vertrag mitschreiben:
  2. Auch wenn der Vertrag "gekauft wie gesehen" lautet, so kann man trotzdem festhalten, dass keine weiteren Schäden bis zur Übergabe entstehen sollten.

 

  1. Kalender als Beweis:
  2. Man kann sich eine Bestätigung vom Verkäufer einholen, dass dieser das Haus in dem Zustand verlässt, wie es beim Besichtigungstermin war.

 

  1. Übergabeprotokoll erstellen:
  2. Elementar ist bei jedem Hausverkauf, ein Übergabeprotokoll zu erstellen. In dem Protokoll können Mängel aufgezeichnet werden, die bei der Übergabe vorhanden sind. So wird nachgewiesen, welche Mängel schon vorhanden waren und bei der Übergabe behoben werden müssten.

Nach welcher Methode sollte man vorgehen? Hierzu gibt es die unterschiedlichsten Strategien. Mein Makler empfiehlt, den Übergabetermin mit den Vorbesitzern und dem Makler zu vereinbaren. Beim Termin sollten alle mit einem Zettel und Stift bewaffnet sein und das Haus in zwei Gruppen aufteilen. Dann sollen beide Gruppen nacheinander das komplette Haus begutachten und etwaige Mängel oder Schäden aufschreiben.

Ich hoffe, ich konnte dem einen oder anderen helfen.

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Ich finde die Fragestellung von Nessio sehr interessant und wichtig. Wenn man eine teure Sache kauft, aber diese nicht direkt mitnehmen kann, stellt sich immer die Frage: Was passiert, wenn in der Übergangszeit ein Schaden entsteht?

In einer ähnlichen Situation wie Nessio war ich auch schon einmal. Ich habe ein teures Klavier gekauft, das ich aber nicht direkt transportieren konnte, da ich noch auf meinen Umzug warten musste. Ich hatte grosse Bedenken, da ich nicht die finanziellen Mittel hatte, um hohe Reparaturkosten zu tragen, falls das Klavier in der Übergangszeit beschädigt werden würde.

Ich habe mich deshalb dafür entschieden, dass der Verkäufer eine Versicherung abschliessen musste, die Schäden in der Übergangszeit abdeckt. Der Verkäufer hatte kein Problem damit und ich konnte beruhigt sein, dass ich im Falle eines Schadens nicht selbst zahlen musste.

Ein weiteres Beispiel, bei dem mir diese Regelung geholfen hat, war bei dem Kauf eines teuren Gemäldes. Das Gemälde musste mehrere Wochen bei dem Verkäufer bleiben, da wir noch auf den geeigneten Transport warten mussten. Auch hier habe ich darauf bestanden, dass der Verkäufer eine Versicherung abschliesst, die Schäden in der Übergangszeit abdeckt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass das eine kluge Entscheidung war, da das Gemälde während des Transports beschädigt wurde.

Ich denke, dass es in solchen Fällen immer wichtig ist, auf seine Rechte zu bestehen und sich abzusichern. Eine Versicherung, die Schäden in der Übergangszeit abdeckt, ist eine gute Lösung, um finanzielle Belastungen zu vermeiden. Natürlich hängt es auch davon ab, wie teuer die Sache ist und ob man genug Geld hat, um solche Kosten zu tragen.

In jedem Fall empfehle ich aber, sich Gedanken darüber zu machen und gegebenenfalls eine Regelung zu treffen, die einem vor grossen finanziellen Risiken schützt. Man sollte nie vergessen, dass es sich hierbei um wertvolle Gegenstände handelt, die man sich nicht so einfach ersetzen kann.

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Ich denke, es ist sehr wichtig, dass Sie sich rechtzeitig nach einer Versicherung erkundigen. Vielleicht können Sie auch eine Art Bedingungsvertrag vereinbaren, dass der Verkäufer versichert, dass er keine Beschädigungen und Mängel an Haus oder Anwesen vornimmt, während er noch darin lebt. Persönliches Beispiel: Ich kaufte ein Haus in Uster und hatte es als Rohbau gekauft. Und jetzt bereite ich meine Übergangszeit vor, während sie noch darin leben.


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Es ist ratsam, sich beraten zu lassen, ob eine Umweltverschmutzung vorliegt, besonders wegen der Bodenverhältnisse. Es gibt Fälle, in denen Bodenprobleme Jahre nach dem Kauf eines Hauses bekannt wurden, und der Verkäufer nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte, da die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war. Es kann auch nicht besser erscheinen, wenn das Haus von erkennbar schlechter Bauqualität ist oder erhebliche Baumängel aufweist, die nicht in den Vertrag aufgenommen wurden.


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