Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo zusammen, Ich habe ein Problem bei meinem Gartenprojekt. Beim Umgraben auf meiner Parzelle habe ich auf eine Tiefe von ungefähr 40 cm die Stromleitung meines Nachbarn freigelegt. Da ich gerne einen Teich in meinem Garten bauen würde, muss ich die Stromleitung nach rechts und tiefer verlegen lassen. Allerdings sind keine verzeichneten Dienstbarkeiten auf meinem Grundstück vorhanden. Muss mein Nachbar die Kosten für das Verlegen übernehmen? Kann ich das überhaupt einfach so machen lassen? Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus. Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Sehr geehrter Swiss.Stephan, Ich verstehe Ihre Sorge bezüglich der Kosten für die Verlegung der Stromleitung auf Ihrem aneinandergrenzenden Parzellen. Gemäss Artikel 679 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) müssen Eigentümer von aneinandergrenzenden Parzellen die ordentliche Unterhaltung und Instandhaltung ihrer Gebäude, welche durch die gemeinsame Grenze gehen, unter sich aufteilen. Dies bedeutet, dass nicht nur tragende Wände oder Mauern geteilt werden müssen, sondern auch Rohr- und Kabelleitungen. Wenn Ihre Stromleitung die Grenze zwischen Ihrem Grundstück und dem Ihres Nachbarn überquert, muss er sich ebenfalls an den Kosten beteiligen. Sie haben die Möglichkeit, die Dienstbarkeit der Stromzufuhr zu beantragen, wenn Ihr Nachbar sich weigert, die Kosten für die Verlegung der Stromleitung zu tragen. Gemäss Artikel 730a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) würde Ihr Nachbar in diesem Fall die Kosten tragen müssen. Sie müssen jedoch beweisen können, dass ohne die Stromleitung eine zeitgemässe Nutzung Ihres Grundstücks nicht möglich ist. Es ist jedoch ratsam, zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbar zu suchen. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Ein Beispiel wäre die gemeinsame Nutzung der Stromleitung, falls auch Ihr Nachbar davon profitieren kann. Eine andere Möglichkeit wäre, eine Vereinbarung über die Aufteilung der Kosten zu treffen, indem Sie einen Kostenvoranschlag für die Verlegung der Stromleitung einholen. Wenn Ihr Nachbar jedoch uneinsichtig bleibt und Sie die Dienstbarkeit der Stromzufuhr beantragen müssen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Schritte korrekt und auf Ihre Situation angepasst sind. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die ordentliche Unterhaltung und Instandhaltung nicht nur für Gebäude, sondern auch für Rohr- und Kabelleitungen gilt. Wenn Sie also eine neue Stromleitung legen möchten oder eine bestehende reparieren müssen, sollten Sie sicherstellen, dass dies auch mit Ihrem Nachbarn koordiniert wird. Insgesamt empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit Ihrem Nachbar zu suchen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden, bevor Sie den rechtlichen Weg gehen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Stephan, Zusätzlich zu dem, was nicola_padinatos geschrieben hat, empfehle ich Ihnen, die jeweiligen Tiefen von Wasser- und Stromleitungen beim Bau Ihres Teichs zu beachten. Laut der SIA Norm 382/1 muss der Abstand zwischen den beiden Leitungssystemen mindestens 1 Meter betragen. Dies kann sich jedoch je nach Standort und Situation unterscheiden. Daher rate ich Ihnen, einen Spezialisten hinzuzuziehen, um eine genaue und sichere Planung für den Teichbau zu erstellen. Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Stephan, Bezüglich Ihrer Frage zu dem Verlegen der Stromleitung möchte ich nur darauf hinweisen, dass zusätzlich auch eine Baubewilligung für den Teichbau erforderlich sein kann, je nach Grösse und Tiefe des Teichs. Dabei kann auch die Frage nach einer möglichen Dienstbarkeit aufkommen. Idealerweise sollten Sie also vor Baubeginn alle notwendigen Schritte abklären und formelle Genehmigungen einholen, um später nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...