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nicola_padinatos

Gemeinschaftliche Teile anpassen: Was sollten wir beachten?

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Wir ziehen nächste Woche in unsere umgebaute Eigentumswohnung. Der Haupteingang benötigt jedoch noch einen Briefkasten und eine Klingel für unsere Wohnung, die nie vorhanden waren.

Ich bin mir im Klaren, dass wir Veränderungen an den gemeinschaftlichen Teilen des Gebäudes vornehmen müssen. Ich frage mich jedoch, wie wir vorgehen sollten. Benötigen wir die Zustimmung aller Eigentümer für meinen Briefkasten und die Abdeckung unserer Klingel? Muss darüber abgestimmt werden, oder ist es Sache des Verwalters, eine Entscheidung zu treffen? Und wer übernimmt die Kosten - wir oder die Gemeinschaft? Ich bin echt ratlos und möchte nichts falsch machen.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Viele Grüsse, Nicola

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Normalerweise sind bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums nur mit Zustimmung aller Eigentümer zulässig. Das bedeutet, dass jede Eigentümergemeinschaft alle Beschlüsse einstimmig fällen muss.

Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen eine Einigung einfacher erzielt werden kann. In diesem Fall handelt es sich um eine Briefkastenanlage und eine Abdeckung für eine Klingel. Da es sich hierbei um keine grossen Veränderungen handelt, kann eine Entscheidung von Verwalter oder einem einvernehmlich gewählten Verwaltungsbeirat getroffen werden.

Doch wer trägt nun die Kosten für diese Veränderungen? Die Teilungserklärung kann hierzu genaue Aussagen treffen. Meistens werden diese Kosten jedoch gemeinschaftlich von allen Eigentümern getragen.

Hier einige Beispiele:

Stellen wir uns vor, dass drei Eigentümer an einem Mehrfamilienhaus beteiligt sind. Eigentümer A hat eine neue Briefkastenanlage vorgeschlagen und alle Eigentümer sind damit einverstanden. Eigentümer A schlägt vor, dass er die Kosten selbst trägt. Allerdings müssen die anderen Eigentümer der Entscheidung von A zustimmen. In diesem Fall könnte Eigentümer B oder C ebenfalls vorschlagen, dass alle Kosten gemeinschaftlich getragen werden.

Ein weiteres Beispiel: Eine Eigentümergemeinschaft besteht aus zehn Eigentümern, die sich nicht alle kennen. Ein neues Mitglied hat vorgeschlagen, dass eine neue Briefkastenanlage benötigt wird, da die alte in keinem guten Zustand ist. Der Verwalter hat die Aufgabe, alle Eigentümer über diese Änderung in Kenntnis zu setzen und sie um ihre Zustimmung zu bitten. Das Ergebnis ist, dass alle zehn Eigentümer zustimmen und die Kosten werden gemeinsam getragen.

In der Regel werden Änderungen am gemeinschaftlichen Eigentum von Eigentümergemeinschaften in einer Versammlung besprochen und beschlossen. Hierzu wird eine Einladung verschickt und die Beschlussfassung erfolgt unter Beachtung bestimmter Regeln. So wird beispielsweise bei der Abstimmung über Änderungen ein Stimmrecht pro Wohneinheit festgesetzt, so dass grössere Eigentümer nicht automatisch mehr Einfluss auf die Entscheidungen haben.

Wie auch immer die Entscheidung zu den Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum fällt, es ist wichtig, dass sie im Interesse aller Eigentümer getroffen wird. Nur so kann die Befriedigung aller persönlichen Belange und Interessen, sowie die des Vermögens selbst erreicht werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Erklärung weiterhelfen konnte und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Viele Grüsse,
Swiss.Stephan

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Hi Nicola!

Ich stimme Stephan zu, dass für eine solche Veränderung normalerweise keine Zustimmung aller Eigentümer erforderlich ist. Sobald Sie jedoch über grössere Veränderungen nachdenken, wie zum Beispiel das Entfernen von Wänden, sollten Sie dies auf jeden Fall mit der Gemeinschaft besprechen.
Eine kurze persönliche Anekdote: Als ich in meine eigene Wohnung gezogen bin, mussten wir eine sehr ähnliche Situation bewältigen, da ein gemeinschaftlicher Fahrradkeller fehlte. Wir hielten eine WEG-Versammlung ab und wurden uns schnell einig, dass alle Eigentümer gemeinsam ein Fahrradgestell anschaffen würden. Ich war überrascht, wie einfach die Entscheidungsfindung war.

Ich denke, organisiere eine WEG-Versammlung, spreche deine Ideen an und höre, was andere Eigentümer dazu zu sagen haben.

Grüsse,

FWinkler

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Hi nicola_padinatos,

Ich stimme meinen Vorrednern zu. Da für die geringfügigen Änderungen keine Zustimmung der Eigentümer erforderlich ist, ist eine gemeinsame Verwaltung durch den Verwalter oder ein Beratungsgremium am besten geeignet. Wenn Sie jedoch eine WEG-Sitzung organisieren, sparen Sie in Zukunft möglicherweise Geld und Probleme, da offensichtlich unklare Situationen geklärt werden.

Ich möchte auch hinzufügen, dass Sie bei der Installation des Briefkastens und der Klingel in der Regel einen Elektriker engagieren müssen. Stellen Sie sicher, dass er seine Arbeit ordnungsgemäss ausführt, um Probleme in der Zukunft zu vermeiden.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Grüsse,

Nessio

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