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Swiss.Stephan

UNTER-Mieter: Wie man den Schutzraum (unter dem Haus) in das Eigentum integrieren kann?

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Grüezi Zusammen,

Ich bin Swiss.Stephan und habe vor kurzem Bauland von der Gemeinde gekauft. Hier ist meine Situation: die Gemeinde benötigt einen Schutzraum unter meinem Haus zu bauen und will ihn gerne behalten. Ich bin damit einverstanden, weil es kosteneffizient ist, da ich dann keine Kosten für den Aushub und andere Prozesse habe.

Ich frage mich nun, wie ich meinen Schutzraum in mein Eigentum integrieren kann. Baurecht ist ausgeschlossen, da das Eigentum nach 99 Jahren automatisch auf uns übergeht und eine STWEG (Stockwerkeigentum) scheint auch nicht möglich. Die Gemeinde schlägt eine Dienstbarkeit vor, jedoch bin ich mit steuerlichen Verpflichtungen (Erhöhung des Eigenmietwerts) konfrontiert, die mich abschrecken.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte, eine Lösung für dieses Problem zu finden.

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Lieber Stephan,

Ich habe eine Idee, die Ihnen helfen könnte, um geschützt zu bleiben. In dieser Situation können Sie einen Mietvertrag abschliessen, der sicherstellt, dass Sie weiterhin Zugang zu Ihrem Schutzraum haben. Sie können dies mit der Gemeinde vereinbaren, in der sich Ihr Schutzraum befindet.

Es ist wichtig, dass Sie Bedingungen aufnehmen, um Ihre Interessen zu schützen. Zum Beispiel sollten Sie sicherstellen, dass die Gemeinde dafür verantwortlich ist, den Schutzraum aufrechtzuerhalten und Reparaturen durchzuführen, falls es nötig ist. Sie sollten auch sicherstellen, dass Sie für den Abschluss einer Versicherung gegen mögliche Schäden nicht aufkommen müssen.

Um Ihnen ein besseres Verständnis dafür zu geben, wie dies funktionieren kann, möchte ich Ihnen von meinem Erfolg in einer ähnlichen Situation berichten. Ich war in der Lage, mit meiner Gemeinde einen Mietvertrag für 10 Jahre abzuschliessen, der mir Zugang zu meinem eigenen Schutzraum garantierte. Der Vertrag enthielt auch detaillierte Klauseln, die meinen Schutzraum bezogenen Interessen schützten. Beispielweise wurde festgelegt, dass Reparaturen innerhalb eines einer bestimmten Zeitspanne ausgeführt werden müssen, wenn eine Beschädigung des Schutzraums vorliegt.

Ich empfehle Ihnen, sich an einen Fachmann zu wenden, um den Vertrag zu entwerfen und sicherzustellen, dass alle Ihre Interessen und Bedenken berücksichtigt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen alles Gute. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich zur Verfügung.

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Hi Swiss.Stephan,

Wenn die Gemeinde den Schutzraum erbaut, besitzt sie damit automatisch das Sondereigentum des Raumes, aber nicht das Eigentum am Grundstück. Es ist durchaus möglich, die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechts (Art. 745 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts) anzustreben. Mit dieser Massnahme kann man das Sondereigentum der Gemeinde beschränken und selbst bestimmen, wer den Schutzraum in welchem Umfang nutzen darf. In jedem Fall ist es sicherlich ratsam, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse herauszufinden.

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Hallo Stephan,

Ich empfehle Ihnen, informelle Gespräche mit Steuerexperten zu führen, die Sie über die Einschränkungen bei der Erhebung von Steuern in dieser Situation informieren können. Einige Steuerexperten können Ihnen möglicherweise spezielle Regeln und Vorschriften vorschlagen, die Sie nutzen können, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu begrenzen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine auf Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen, die Ihnen alle möglichen Optionen aufzeigen kann.

Gleichzeitig würde ich das Problem im Zusammenhang mit der Gemeinde, die den Schutzraum unter Ihrem Haus ausbaut, weiter verfolgen. Vielleicht können Sie vereinbaren, dass die Gemeinde Ihre steuerlichen Verpflichtungen übernimmt oder in anderer Weise eine Lösung findet, die faire Bedingungen für beide Parteien schafft.

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