Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hey Leute, Ich würde gerne eure Meinung hören zu der Tilgung der Kaufkosten bei einer ETW. Wir haben uns gerade für eine Maisonette-Wohnung entschieden und haben nun den Reservationsvertrag vor uns. Beim Punkt 3, Tilgung/Zahlungsplan, sind wir uns unsicher. 20 Tausend sind als Reservationszahlung klar, aber der Rest soll innert 20 Tagen nach der Beurkundung und nochmal 30 Tausend vor dem Bezug gezahlt werden. Das Einziehdatum ist Ende April 2011 und der Beurkundungstermin wäre gegen Mitte Februar. Der grösste Teil müsste dann Anfang März bezahlt werden. Aber wir sind skeptisch, denn dann haben wir eine Doppelbelastung - die Miete und bereits die Hypothek. Ich frage mich, ob das normal ist? Ich meine, wir können ja nichts dafür, dass das Haus bereits steht und sie keinen Käufer hatten, aber diese Zahlungsunregelmässigkeit gibt uns Bedenken. Was denkt ihr? Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Guten Tag Nessio, Es ist vollkommen normal, dass bei einem Immobilienkauf die Zahlung in mehreren Tranchen aufgeteilt wird. Dies ermöglicht dem Käufer, das Geld schrittweise zu investieren und gibt dem Verkäufer eine gewisse Sicherheit, dass er sein Geld erhält. Wenn man eine Immobilie erwerben möchte, ist es wichtig, den Zahlungsplan und die Bedingungen genau zu verstehen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Beispiele und Erklärungen dazu geben: Beispiel 1: Kauf einer Wohnung im Neubau Nehmen wir an, Sie haben sich für den Erwerb einer Wohnung im Neubau entschieden. Der Preis für die Wohnung beträgt 500'000 CHF. Der Verkäufer hat Ihnen einen Zahlungsplan mit 4 Tranchen vorgeschlagen: 1. Tranche: 20% des Kaufpreises bei Unterzeichnung des Reservationsvertrags (100'000 CHF) 2. Tranche: weitere 20% des Kaufpreises nach Fertigstellung des Rohbaus (100'000 CHF) 3. Tranche: weitere 20% des Kaufpreises nach Fertigstellung der Fassade und Innenausbau (100'000 CHF) 4. Tranche: restliche 40% des Kaufpreises bei Eigentumsübertragung (200'000 CHF) Durch diese Aufteilung des Kaufpreises zahlen Sie nicht den gesamten Betrag auf einmal, sondern können das Geld schrittweise investieren. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er bei jeder Tranche einen Teil des Geldes erhält und bereits vor dem Abschluss des Kaufvertrags eine gewisse Sicherheit hat, dass er sein Geld bekommt. Beispiel 2: Aufnahme einer Hypothek Wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten, aber nicht über das nötige Kapital verfügen, können Sie eine Hypothek aufnehmen. Hierbei leiht Ihnen die Bank das benötigte Geld und Sie zahlen es über einen bestimmten Zeitraum in Form von Raten zurück. Auch hier wird das Geld nicht auf einmal ausgezahlt, sondern in Tranchen. Nehmen wir an, Sie möchten eine Hypothek über 500'000 CHF aufnehmen. Der Zahlungsplan sieht wie folgt aus: 1. Tranche: 20% des Darlehens (100'000 CHF) als Anzahlung 2. Tranche: weitere 20% des Darlehens (100'000 CHF) bei Fertigstellung des Fundaments 3. Tranche: weitere 20% des Darlehens (100'000 CHF) bei Fertigstellung des Dachs 4. Tranche: restliche 40% des Darlehens (200'000 CHF) bei Fertigstellung des Gebäudes Auch hier wird das Darlehen in Tranchen ausgezahlt, um das Risiko für die Bank zu minimieren und dem Käufer die Möglichkeit zu geben, das Geld schrittweise zu investieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aufteilung des Kaufpreises in Tranchen ein gängiges Vorgehen beim Immobilienkauf ist. Es gibt dem Käufer die Möglichkeit, das Geld schrittweise zu investieren und gibt dem Verkäufer eine gewisse Sicherheit, dass er sein Geld erhält. Es ist wichtig, den Zahlungsplan und die Bedingungen genau zu verstehen, um unerwartete Zahlungen zu vermeiden. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Erklärungen weiterhelfen konnten. Freundliche Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Nessio, Ich kann deinen Standpunkt verstehen und klar ist es eine Doppelbelastung. Jedoch ist das bei Immobilienkäufen oft der Fall. Du kannst vielleicht bei deinem Vermieter bezüglich der Miete nach Erlaubnis fragen, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen, um später nur eine Hypothekenzahlung leisten zu müssen. Oder du kannst auch mit der Bank sprechen und dich nach einer Finanzierungslösung umsehen, die sogenannte Brückenfinanzierung. Diese Art von Finanzierung hilft dabei, die Zahlungen auszugleichen, bis du nur noch die Hypothekenzahlungen leisten musst. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hi Nessio, Unabhängig vom Zahlungsplan kann das auch ein positiver Faktor in Bezug auf deine Finanzen sein. Wenn du schnell einziehst, solltest du die Wohnung auch schon bald mieten oder verkaufen können. So kannst du dir deine derzeitige Mietzahlung abziehen und deine Hypothekenzahlung wird auch geringer sein. Du solltest auch prüfen, ob du nicht von einem Bundesgerichtsurteil aus 2018 profitieren kannst, in dem festgelegt wurde, dass bei gewissen Bauprojekten der Verkäufer die Tragstruktur-, Installations- und Haustechnikkosten übernehmen muss. Das könnte dir helfen, einige Tausend CHF zu sparen. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...