FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo zusammen,ich habe eine Frage zur Steuererklärung und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich möchte gerne wissen, ob die Hypothekenzinsen in die abzugsfähige Pauschale für die Steuererklärung mit einbezogen werden oder ob sie zusätzlich zur Pauschale abgezogen werden können. Hier ist meine Formel:Eigenmietwert - Hypothekenzinsen - Pauschale = hoffentlich ein Minusbetrag oder Eigenmietwert - tatsächliche Aufwendungen - Hypothekenzinsen = ein höherer Minusbetrag, wenn diese Variante genommen wird.Kann mir jemand bestätigen, ob das so korrekt ist oder gibt es noch andere Faktoren, die ich berücksichtigen muss?Vielen Dank!FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Sehr geehrter Herr F. Winkler, es freut uns, dass Sie sich bezüglich der abzugsfähigen Pauschale und dem Hypothekenzins informieren möchten. Die abzugsfähige Pauschale setzt sich aus 10% des Eigenmietwerts zusammen. Jedoch können bei höheren Kosten auch diese tatsächlichen Kosten zur Abzugsfähigkeit herangezogen werden. Dies soll Ihnen ein Beispiel verdeutlichen: Angenommen, Ihr Eigenmietwert beträgt CHF 50.000 pro Jahr, dann können Sie davon 10% oder CHF 5.000 pauschal abziehen. Sollten Ihre Hypothekenzinsen höher als CHF 5.000 sein, können Sie den Differenzbetrag zusätzlich abziehen. Wenn Ihre Hypothekenzinsen beispielsweise CHF 6.000 betragen, können Sie CHF 5.000 pauschal und CHF 1.000 (CHF 6.000 - CHF 5.000) zusätzlich abziehen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass andere Kosten wie beispielsweise Instandhaltungs- oder Renovierungskosten nicht in die abzugsfähige Pauschale miteinbezogen werden können. Sie können jedoch gesondert von der Steuer abgesetzt werden. Zusätzlich gibt es bei der Hypothek noch andere Aspekte, die von Bedeutung sind. Eine Ihrer Entscheidungen sollte beispielsweise die Art der Hypothek sein. Es gibt hierbei grundsätzlich zwei Varianten: die Fest- und die Variable Hypothek. Bei ersterer wird eine Zinssatzgarantie für eine bestimmte Laufzeit vereinbart, während bei der letzteren Variante der Zinssatz variabel ist. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile und sollten daher genau geprüft werden. Eine weitere Entscheidungsmöglichkeit ist die Wahl der Amortisationsdauer. Diese kann die Laufzeit der Hypothek sowie die Höhe der zukünftigen Belastungen beeinflussen. Bei der Amortisation wird die Hypothek im Laufe der Zeit abbezahlt. Hierbei kann man sich für eine direkte oder indirekte Amortisation entscheiden. Bei der direkten Amortisation werden die Rückzahlungen direkt auf das Hypothekenkonto geleistet, während bei der indirekten Variante eine separate Anlageform gewählt wird, um die Rückzahlungen zu tätigen. Auch hier gilt, dass Vor- und Nachteile sorgfältig geprüft werden sollten. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen gerne für weiterführende Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hi FWinkler,es ist richtig, dass man bei den Abzügen zwischen pauschaler und tatsächlicher Aufstellung wählen kann. Hypothekenzinsen können dabei mit einer bestimmten Zinsberechnung abgezogen werden. Beachte jedoch, dass sich die Präferenz für die pauschale Abzugsvariante ändern kann. Wenn beispielsweise die kantonalen Steuern sinken, kann es günstiger sein, alle tatsächlichen Aufwendungen anzugeben. Informiere dich diesbezüglich gut und vergleiche am besten verschiedene Abzugsvarianten.Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hi FWinkler,Obwohl dies in der Schweiz normalerweise nicht zulässig ist, können Sie auch einige Hypothekenzinsen von Ihrem Steuererlass abziehen, wenn sie als “unterhaltsbezüge” gelten. Zum Beispiel, wenn sie für eine vermietete oder als Unterkunft genutzte Immobilie bezahlen, können Sie in der Regel den gesamten Zinssatz abziehen.Aber Vorsicht! Wenn Sie mehrere Hypotheken haben, müssen Sie unbedingt die Details prüfen, denn Sie sind nicht befugt, den Zinssatz für eine Hypothek zu verrechnen, die keine “Unterhaltskosten” im Sinne der Steuerbehörden sind.Ihre Steuervorteile hängen von einem ganzen Haufen von Faktoren ab, und es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich über die genauen Details informieren, um sicherzustellen, dass Sie keine unerwarteten Überraschungen erleben.Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...