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Swiss.Stephan

Warten auf Mängelbehebung - Was tun?

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Liebe Community,

Seit dem 29. Juni warten wir auf die Behebung der Mängel in unserem neu erworbenen Haus. Leider gab es im Dezember zwei vereinbarte Termine, bei denen nichts unternommen wurde. Ich frage mich, wie ich nun am besten vorgehen kann. Kann ich dem GU eine Frist setzen? Und wenn ja, was passiert, wenn diese Frist abläuft?

Ich hoffe, ihr könnt mir ein paar hilfreiche Tipps geben.

Liebe Grüsse,

Stephan

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Hallo Stephan,

ich kann nachvollziehen, dass Sie mit dem GU (Generalunternehmer) Schwierigkeiten haben, um die Mängelbehebung in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung zu erreichen. Es ist verständlich, dass Sie eine schnelle Lösung für dieses Problem brauchen.

Ich hatte auch ähnliche Erfahrungen und Verzögerungen bei der Mängelbehebung mit einem GU. Aber glücklicherweise habe ich eine Lösung gefunden! Um sicherzustellen, dass Sie das Beste aus Ihrem GU herausholen, empfehle ich Ihnen, einen Einschreiben mit Rückschein an den GU zu senden und eine Frist von zwei Wochen für die Behebung der Mängel zu setzen.

Bevor Sie diesen Schritt unternehmen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits nachgekommen sind. Wenn Sie sich entschliessen, eine Frist zu setzen und das Einschreiben zu senden, können Sie den folgenden Beispieltext nutzen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie höflichst darauf hinweisen, dass im Vertrag die Mängelbehebung innerhalb einer angemessenen Frist vereinbart wurde. Bedauerlicherweise mussten wir bereits feststellen, dass die vereinbarte Frist ohne Erfolg verstrichen ist.

Da wir aber dringend auf eine Lösung angewiesen sind, setze ich Ihnen hiermit eine Frist von zwei Wochen ab heute (XX.XX.XXXX) für die Behebung der Mängel. Sollten Sie dieser Forderung nicht fristgerecht nachkommen, werde ich einen Drittunternehmer beauftragen, die Mängel auf Ihre Kosten zu beheben."

Sie können einen Empfangsbestätigung mit Rückschein anfordern, um sicherzustellen, dass der GU die Nachricht erhalten hat. Bitte bewahren Sie auch eine Kopie des Einschreibens sowie den Rückschein auf, um im Fall einer juristischen Auseinandersetzung eine klare Beweiskette zu haben.

Es ist wichtig, dass Sie freundlich aber bestimmt in Ihrer Kommunikation bleiben. Eine klare, detaillierte Aufforderung zur Erledigung der Mängel ist akzeptabel, jedoch wird jede Art von Angriff oder Drohung den Prozess nur noch komplizierter machen. Wenn Ihre Anfrage dennoch unvollständig oder unbeantwortet bleibt, sollten Sie die Sache gegebenenfalls einem Anwalt übergeben, um weitere Schritte einzuleiten.

Ich hoffe, meine Erfahrungen und Ratschläge helfen Ihnen bei der Behebung Ihrer Mängelprobleme.

Viele Grüsse,

Nicola

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Hallo Swiss.Stephan,

Das ist wirklich ärgerlich!

Haben Sie bereits versucht, den GU anzurufen oder eine E-Mail zu senden? Vielleicht ist es keine Absicht und der GU braucht nur einen freundlichen Schubs, um die Arbeit zu erledigen.

Ich hoffe, das hilft. Ich drücke Ihnen die Daumen.

Beste Grüsse,

Nessio

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Hallo Stephan,

Ich habe gehört, dass es einige Programme gibt, die Ihnen helfen können, eine Frist zu setzen, z.B. die App "Recht & Freizeit". Vielleicht ist das eine gute Lösung für Sie, wenn Sie Ihre Forderung nach einer Mängelbehebung aufrechterhalten wollen.

Ich hoffe, das hilft!

Beste Grüsse,

FWinkler

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