nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo zusammen, ich habe im letzten Jahr ein Haus für 480'000 Fr. bauen lassen, amtlich jedoch wurde es auf rund 590'000 Fr. geschätzt. Jetzt verlangt mein Generalunternehmer (GU), dass ich für die Differenz die Anschlussgebühren/Taxen von Wasser und Elektrizität selber übernehme. Er hat die Gebühren bei Baubeginn für den provisorischen Werkpreis beglichen. Die endgültige Schlussrechnung der Wasserkooperation ist nun bei mir angekommen, weil laut meinem GU die Gebühren nur auf den Werkpreis abgerechnet werden müssen. Hierbei sei erwähnt, dass meine Mehrkosten nur rund 20'000 Fr. waren, davon 10'000 Fr. für die Umgebung und 10'000 Fr. für Innenausstattung - und nicht etwa 110'000 Fr.! Wie sieht das rechtlich aus? Was soll ich machen? Viele Grüssenicola_padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Sehr geehrter Herr Nicola Padinatos, ich habe Ihre Anfrage bezüglich der Anschlussgebühren für Ihren Hausbau erhalten und ich verstehe Ihren Ärger über diese unerwarteten Kosten. Als Grundregel gilt, dass der Generalunternehmer (GU) für die Anschlussgebühren verantwortlich ist, solange diese im Angebot enthalten sind. Da Sie jedoch schreiben, dass die Gebühren vorläufig auf den Werkpreis berechnet wurden, würde ich davon ausgehen, dass der GU auch für diese Kosten aufkommen müsste. Betrachtet man den Werkvertrag, so ist dieser nach Artikeln 363-380 OR (Bauvertrag) geregelt. Diese Regelungen legen fest, dass der Werkvertrag zwischen Ihnen und dem GU für den Bau Ihres Hauses notwendig ist. In diesem Vertrag müssen alle Arbeiten und Kosten detailliert aufgeführt sein, um Klarheit und Transparenz zu schaffen. Wenn es unvorhergesehene Kosten gibt, können Sie als Kunde den GU auch auffordern, ein Angebot für zusätzliche Kosten vorzulegen. Kosten, die nicht im Vertrag aufgeführt sind oder nicht korrekt angegeben wurden, können seitens des Kunden beanstandet werden. Gemäss Artikel 371 OR (Korrektur der Schätzungskosten) kann eine Korrektur der Schätzkosten beantragt werden, wenn die Kosten höher sind als die geschätzten Kosten. Es ist ratsam, Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf den Werkvertrag zu kennen und einen Anwalt hinzuzuziehen, der Ihnen bei der Rechtsdurchsetzung helfen kann. Derartige rechtliche Fragen sind immer schwer zu beantworten und es erfordert Wissen und Erfahrung, um eine genaue Einschätzung abgeben zu können. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ich hoffe, diese Informationen können Sie vorerst weiterhelfen. Bitte lassen Sie mich wissen, falls Sie weitere Fragen haben. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hi nicola_padinatos, vielleicht könnte es helfen, einen Kosteneinspracheliste zu erstellen, um die Differenz in den Kosten detailliert aufführen zu können. Beispielweise könntest du aufzählen, welche Materialien und Arbeitsstunden die Kostendifferenz verursacht haben, um ein besseres Bild von deinen Gesamtkosten zu vermitteln. Gib deinem GU eine Frist, um die Kostenübernahme zu klären. Falls keine Einigung zustanden kommt, würde ich mich ebenfalls an einen Anwalt wenden, sofern dies für dich finanziell machbar ist. Beste Grüsse Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Lieber Nicola, Es ist nicht üblich, dass Anschlussgebühren nur auf den vom GU berechneten Werkpreis anfallen. Normalerweise werden Anschlussgebühren auf die Gesamtkosten des Projekts berechnet, unabhängig davon, wie hoch der Werkpreis ist. Auch ich empfehle dir, einen Anwalt aufzusuchen, um die Situation genauer zu bewerten. Je nachdem, was der GU in seinem Vertrag schriftlich festgehalten hat und welchen Umfang deine Einwände haben, könnte es schliesslich auch sinnvoll sein, eine neue Kostenschätzung vorzunehmen. Herzliche Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...