FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Guten Tag Miteinander, Als Ehepaar ohne Erben stellt sich für uns die Frage, was mit unserer Hypothek im Alter passieren wird, wenn wir beide versterben. Das Haus wurde 1996 gebaut und hat eine Restschuld von 350.000 CHF, die ursprüngliche Bausumme betrug 750.000 CHF inklusive Land. Im Falle unseres Ablebens wird das Eigentum in eine Stiftung übertragen. Ich frage mich, ob wir damit rechnen müssen, dass die Bank von erforderlichen Abzahlungen auf die Hypothek bis zu einem bestimmten Betrag ausging. Oder kann die Restschuld ohne Weiteres auf die Stiftung übergehen? Ich wäre dankbar für schnelle Hilfe und Ratschläge von erfahrenen Personen. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Guten Tag FWinkler, Ich verstehe, dass Sie in einer schwierigen Situation sind und sich Sorgen um Ihre Hypothek machen. Leider kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob die Bank von Ihnen oder Ihrem Hinterlassenen eine vollständige Rückzahlung der Hypothek verlangen würde. Allerdings kann ich Ihnen eine mögliche Lösung anbieten, die auf Ihrem speziellen Szenario basiert. Lassen Sie uns annehmen, dass die Bank eine Schuld von 300.000 CHF aufrechterhalten würde. Um Ihnen dabei zu helfen, die Hypothek zu tilgen und im Haus zu bleiben, kann das Grundstück in zwei separate Hälften aufgeteilt werden. Eine Hälfte entspricht dem Landwert von 375.000 CHF, während die andere Hälfte dem Gebäude von 375.000 CHF entspricht. Sie könnten dann die Hälfte des Grundstücks, die dem Landwert entspricht, verkaufen, um die Hypothek zu tilgen und im Haus zu bleiben. Anschliessend können Sie die andere Hälfte des Grundstücks behalten und im Haus wohnen. Um dies näher zu erläutern, habe ich Ihnen ein Beispiel erstellt: Angenommen, der Gesamtwert Ihres Hauses beträgt 750.000 CHF, bestehend aus 375.000 CHF für das Grundstück und 375.000 CHF für das Gebäude. Wenn die Hypothek bei 300.000 CHF liegt, entspricht dies zwei Dritteln des Gesamtwerts. Um die Hypothek zu tilgen, müssten Sie daher die Hälfte von dem Grundstück, das dem Landwert entspricht, für 187.500 CHF verkaufen. Mit dem Erlös des Verkaufs können Sie die Hypothek tilgen und im Haus bleiben. Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächlichen Werte je nach Standort und Marktbedingungen variieren können. Zudem sollten Sie sich vor dem Verkauf der Grundstückshälfte über die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen informieren. Ich hoffe, dass Ihnen diese Lösung helfen kann. Bitte lassen Sie mich wissen, ob ich Ihnen noch weiter helfen kann. Mit freundlichen Grüssen, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Lieber FWinkler, Ich kann Ihrem Vorhaben, Ihr Eigentum in eine Stiftung zu überführen, nur zustimmen. Wie Nicola bereits erwähnt hat, liegt der Schlüssel für viele Probleme in der grundlegenden Bewertung des Immobilienwertes. Eine Hausbewertung wäre in jedem Fall von Nutzen, um festzustellen, ob das Haus tatsächlich mehr als die Restschuld wert ist. Sofern das Vermögen ausreichend ist, können Sie sich z.B. als Variante für eine Hypothek mit einer umgekehrten Tilgungsmethode entscheiden, mit der Sie eine höhere Flexibilität erhalten. Hierbei zahlen Sie lediglich Zinsen und stellen das Kapital am Ende der Frist der Bank bereit. Ich möchte noch etwas Hinzufügen, um Sie nicht zu verunsichern. Wenn Sie im Alter noch genügend monatliche Einkommensquellen haben, ist es sinnvoll, die Hypothek zu bedienen. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Zinsen seit einiger Zeit so niedrig sind, kann es Sinn machen, diese nochmals neu zu verhandeln. Mit besten Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo FWinkler, Ich möchte auch meine Erfahrung mit Ihnen teilen. Die gute Nachricht ist, dass es für Ihr Problem eine einfachere Lösung gibt als die Vermutung, dass Sie die Vermögenswerte übertragenen müssen. Banken bieten in der Regel einen sogenannten "Todesfallschutz" für die von Ihnen aufgenommene Hypothek an. Was letztendlich passiert, hängt von den vereinbarten Bedingungen ab, häufig lässt es sich jedoch so zusammenfassen: Im Falle Ihres Ablebens wird das Haus entweder zu Marktwert oder zum ursprünglichen Kaufpreis verkauft. Der erhaltene Betrag wird für die Ablösung der Hypothek verwendet. Der verbleibende Betrag wird verwendet, um die Stiftung zu gründen. Aus Sicht der Bank ist dies eine Win-Win-Lösung. Sie hat die Gewissheit, dass der Kredit letztendlich zurückgezahlt wird, ohne den Hinterbliebenen finanziell zu benachteiligen. Das Haus geht nicht in Zwangsversteigerung und die Stiftung wird gegründet, um gemeinnützige Projekte zu fördern. Mit freundlichen Grüssen, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...