FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit meinem Nachbarn. Laut Baureglement dürfen der Nachbar und ich jeweils eine Doppel-Garage an der Parzellengrenze bauen. Wir haben auch das Recht, hinten den Unterstand/Carport um bis zu 1,3 Meter zu verlängern, um einen Schopf als Verlängerung des Unterstandes zu machen. Unser Nachbar hat dieses Recht jedoch nicht ausgeübt. Stattdessen hat er sich bei der Gemeinde erkundigt, ob er statt der Verlängerung ein Gartenhaus haben darf. Die Gemeinde hat ihm erlaubt, ein solches Haus zu bauen, da es nicht bewilligungspflichtig war. Weder unser Nachbar noch die Gemeinde haben sich jedoch darum gekümmert, wo das Gartenhaus aufgestellt werden darf. Nach Gesetz muss ein solches Gartenhaus mindestens 2 Meter Abstand zur Parzellengrenze haben. Unser Nachbar hat das Häuschen mit der langen Rückwand an unsere Parzelle gestellt, ca. 10 cm innerhalb seines Reiches. Wir haben ihn daher mehrmals darauf angesprochen und ihm die Möglichkeit gegeben, das Häuschen zu drehen, damit die schmale Seite zu uns rüber zeigt. Er hat das jedoch abgelehnt und sich auf die Genehmigung der Gemeinde berufen. Wir haben uns daraufhin an die Gemeinde gewandt und dargelegt, dass unser Nachbar den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand nicht einhält. Die Gemeinde hat uns recht gegeben, aber leider gesagt, dass es zu aufwendig wäre, das Häuschen umzustellen. Sie haben uns geraten, gerichtlich dagegen vorzugehen. Ich frage mich nun, ob der Gang vor Gericht Erfolg hat und wie ich vorgehen sollte. Ich weiss, dass das mit Kosten und Nerven verbunden ist, aber ich fühle mich von der Gemeinde und meinem Nachbarn verschaukelt. Habt ihr irgendwelche Tipps für mich? Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo FWinkler, Ich kann deine Situation sehr gut nachvollziehen, da ich selbst ähnliche Erfahrung gemacht habe. Mein Nachbar hatte ein Gartenhaus direkt an meiner Terrasse gebaut, ohne den vorgesehenen Abstand einzuhalten. Ich fand das sehr störend und habe ihn mehrmals darum gebeten, das Gartenhaus zu entfernen oder zumindest zu versetzen. Leider hat er auf meine Bitten nicht reagiert und ich war gezwungen, juristische Schritte einzuleiten. Ich habe einen erfahrenen Anwalt engagiert, der sich um die Angelegenheit kümmern sollte. Wir haben schliesslich eine einstweilige Verfügung gegen den Nachbarn erwirkt, die es uns ermöglicht hat, das Gartenhaus entfernen zu lassen. Das war zwar mit zusätzlichen Kosten verbunden, aber letztendlich die beste und einzige Option, um die unerlaubte Situation zu beenden. Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall anders ist und individuelle Lösungen erfordert. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen jedoch helfen, den besten Weg zu finden, um Ihre Rechte durchzusetzen. Es gibt verschiedene Schritte, die unternommen werden können, je nach Art und Schwere des Problems. Eine Möglichkeit ist, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein informelles Verfahren, bei dem eine unabhängige dritte Partei versucht, eine Einigung zwischen den Beteiligten zu erzielen. Das ist oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren und kann auch langfristig zu positiven Ergebnissen führen. Eine weitere Möglichkeit ist, eine Klage vor Gericht einzureichen. Wenn andere Massnahmen nicht erfolgreich sind oder nicht möglich sind, kann dies die einzige Option sein. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, eine Klage vorzubereiten und einzureichen, die auf Ihren speziellen Fall zugeschnitten ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, in solchen Situationen schnell zu handeln und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, das beste Vorgehen zu finden und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Auch wenn dies zusätzliche Kosten verursachen kann, ist es oft die beste Option, um unerlaubte Zustände zu beenden und ein friedliches Zusammenleben im Nachbarschaft zu gewährleisten. Ich hoffe, meine Erfahrung und mein Rat können Ihnen helfen, Ihre Situation erfolgreich zu bewältigen. Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo FWinkler, Das ist wirklich ärgerlich und ich verstehe deinen Frust vollkommen. Es ist schade, dass manchmal so einfache Dinge so kompliziert werden müssen. Aber du solltest nicht aufgeben! Ich würde dir empfehlen, dich an den Mieterverband deines Kantons zu wenden. Dort können sie dir sicher weiterhelfen und dich darüber informieren, welche rechtlichen Schritte du einleiten kannst. Vielleicht könnt ihr euch auch aussergerichtlich einigen. Wenn dein Nachbar weiss, dass er die Grenzen überschritten hat und nicht im Recht ist, könnte er ja vielleicht einsichtig sein und das Gartenhaus ohne Probleme versetzen oder entfernen. Viel Glück! Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hey FWinkler, Ich kann deinen Ärger gut verstehen. Auf der einen Seite ist es ärgerlich, dass die Gemeinde dir als Bürger nicht entgegenkommt. Auf der anderen Seite hat dein Nachbar das Recht, ein solches Häuschen zu bauen, solange er sich an die Vorgaben hält. Was den Stromzaun angeht, wäre ich vorsichtig. Das ist äusserst gefährlich und kann für Kinder und Haustiere eine echte Bedrohung darstellen. Vielleicht solltest du auch dahingehend mit der Gemeinde sprechen und sie um Unterstützung bitten. Im schlimmsten Fall könnte der Stromzaun nämlich auch illegal sein und unter das Tierschutzgesetz oder ähnliche gesetzliche Regelungen fallen. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...