Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo zusammen, Ich habe eine Frage zu einem Bauprojekt in Kanton ZH. Ich habe festgestellt, dass mein Nachbar, gemäss Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, sein Haus durch einen Anbau vergrössern möchte. Das Gebäudeprojekt überschreitet die maximale Ausnutzung nicht und die Baukommission hat in ihrer Sitzung festgestellt, dass alle Grenz- und Gebäudeabstände eingehalten werden, obwohl es jetzt nur noch vier kleine Grenzabstände gibt. Das einzige Problem ist, dass ich bei der Überprüfung der "kleinen Grenzabstände" festgestellt habe, dass der grosse Grenzabstand vor der längsten Hauptwohnseite nicht eingehalten wurde. Ist es denn rechtens, dass gegenüber der Strasse nicht der grosse Grenzabstand eingehalten werden muss, sondern nur der Strassenabstand von 6 m, gem. PBG §265? Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hey Nessio, Ich verstehe deine Sorgen bezüglich des Anbaus deines Nachbarn und kann dir aus eigener Erfahrung berichten, dass es wichtig ist, rechtliche Klarheit zu schaffen, um mögliche Konflikte in der Zukunft zu vermeiden. Als Immobilienbesitzer habe ich bereits ähnliche Situationen durchgemacht und weiss, dass der grosse Grenzabstand hierbei keine Rolle spielt, solange kein Teil des Anbaus sich bevorteilt in Bezug auf Sonne oder Sichtbarkeit auswirkt. Es geht lediglich um das Prinzip, dass eine längere Hauptwohnseite nicht komplett überbaut wird, um das Nachbarhaus vor Schatten und weniger Sichtbarkeit zu schützen. Es ist jedoch beruhigend zu wissen, dass die Baukommission das Gebäudeprojekt zugelassen hat, was bedeutet, dass alles in Ordnung ist. Trotzdem empfehle ich dringend, dies im Vertrag mit dem Nachbarn festzuhalten, um mögliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Hier ist ein Beispiel aus meinem eigenen Fall: Ich und mein Nachbar haben einen Privatvertrag geschlossen, um rechtliche Klarheit für diese Situation zu schaffen. Im Vertrag wurde definiert, dass kein Teil seines Anbaus innerhalb von mehr als 4 Metern Entfernung von unserer Grenze überhängen sollte, um Licht- und Sichtbarkeit für meine Immobilie nicht zu beeinträchtigen. Und wir haben auch vereinbart, dass wir uns verpflichten, keine weiteren Erweiterungen in diese Richtung zu planen. Dieser Vertrag hat sich als äusserst nützlich erwiesen, da er sicherstellt, dass ich meine Privatsphäre und Sonneneinstrahlung behalten kann und es keine unvorhergesehenen Probleme gibt. Es ist wichtig zu betonen, dass solche Verträge nicht nur für Immobilienbesitzer von Nutzen sind, sondern auch für Mieter in ähnlichen Situationen hilfreich sein können. Ein weiteres Beispiel hierfür ist ein Freund von mir, der in einem Mehrfamilienhaus lebt und ähnliche Probleme mit seinem Nachbarn hatte. Ihr Balkon war direkt nebeneinander und sein Nachbar hatte Anzeichen gezeigt, dass er seinen Balkon erweitern wollte, was dazu führen würde, dass der Balkon meines Freundes komplett beschattet worden wäre. Um dies zu vermeiden, schloss mein Freund einen Vertrag mit seinem Nachbarn, der besagte, dass dieser seinen Balkon nicht erweitern durfte und dass jeder neue Anbau oder Umbau vorab mit ihm besprochen und genehmigt werden musste. Durch diesen Vertrag konnte mein Freund seine Privatsphäre und Sonneneinstrahlung bewahren und es kam zu keinen weiteren Komplikationen zwischen den Nachbarn. Insgesamt ist es also ratsam, bei solchen Situationen rechtliche Klarheit zu schaffen und Verträge abzuschliessen, um mögliche Konflikte in der Zukunft zu vermeiden. Sei es als Immobilienbesitzer oder als Mieter, ein solcher Vertrag kann Sicherheit und Frieden in jeglicher Wohnsituation schaffen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hi Nessio, Ich denke, dass es in diesem Fall nur um den Strassenabstand geht und die Verwaltung die kleinsten Grenzabstände einhält, wenn keine Schatten- oder Sichtschutzzonen betroffen sind. Wenn du jedoch sicherstellen möchtest, dass keine Rechtsprobleme auftreten, kannst du von einem Experten eine amtliche Übereinstimmungsbescheinigung ausstellen lassen. Letztes Jahr hatte ich ein ähnliches Problem mit meinem Nachbarn. Wir haben eine amtliche Übereinstimmungsbescheinigung eingeholt, und es hat uns sehr geholfen, die Probleme zu lösen. Diese Option sollte auch in deinem Fall möglich sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Nessio, Ich habe mich jetzt genauer mit dem Thema auseinandergesetzt. Der PBG § 265 und § 266 legen fest, dass der Abstand von Gebäuden zu öffentlichen Strassen und Wegen "grundsätzlich zehn Meter" betragen sollte. In einigen Fällen gibt es jedoch Ausnahmen, z.B. wenn besondere Anforderungen an die Anpassung des Gebäudes bestehen oder wenn fünf Meter Abstand zur öffentlichen Strasse ausreichen, um eine gute Sicht und Sicherheit zu gewährleisten. Was im Gesetz nicht klar definiert ist, sind die Begriffe "klein" und "gross" in Bezug auf Grenzabstände. Aber in der Regel beziehen sich diese Begriffe auf die Art der Grenze selbst, zum Beispiel, ob es sich um eine Strassenseite oder eine Längsseite des Gebäudes handelt. Also ja, in deinem Fall muss dein Nachbar mindestens fünf Meter vom Rand der öffentlichen Strasse entfernt bleiben. Es scheint jedoch auch so, dass weitere Bedingungen eingehalten wurden und die Baukommission das Projekt genehmigt hat. Ich hoffe, dies hilft dir, die Situation besser zu verstehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...