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FWinkler

Wer muss für eine alte Sickerleitung haften?

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Hallo Zusammen,

ich stehe vor einem Problem mit einer alten Sickerleitung, die durch mein Grundstück führt. Diese Leitung wurde anscheinend in den 1930er Jahren für die Entwässerung einer Landwirtschaftszone oberhalb meines Grundstücks eingelegt und führt direkt durch mein Grundstück. Beim Kauf des Grundstücks waren wir uns dessen jedoch nicht bewusst. Der Vertrag beinhaltete nur eine Haftungsausschlussklausel bei Fels, ansonsten keine Informationen bezüglich der Sickerleitung.

Im Rahmen von Erdarbeiten wurde die Leitung kürzlich beschädigt, was zu einem Wasseraustritt und einem Einsturz unserer Baugrube führte. Wir haben daraufhin Kosten von ungefähr 26 000 CHF für das mehrabgeführte Material und für den Bau einer Sickerbetonmauer anfallen sehen. Die Versicherung möchte nun einen Streit mit der Versicherung der Firma für Erdarbeiten beginnen, da sie glaubt, dass der Aushübler falsch reagiert hat. Sie hofft, dass die dadurch erzielten Mittel die Kosten decken würden. Nun stellt sich bei mir die Frage, ob sich auch der ehemalige Grundstücksbesitzer oder der Bauer, von dem wir das Land erworben haben, an den Kosten beteiligen sollten.

Ich bin ratlos, da ich nicht weiss, was ich tun oder erreichen kann. Für gute Tipps wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüsse,

FWinkler

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Sehr geehrter FWinkler,

Ihre Frage bezüglich der Haftungskosten im Zusammenhang mit Leitungen auf Ihrem Grundstück ist schwierig zu beantworten, da es auf die spezifischen Umstände ankommt. In der Regel trägt jedoch der Inhaber des betroffenen Grundstücks die Verantwortung für die Leitungen auf seinem Land, unabhängig von einem Haftungsausschluss bezüglich des Bodens oder Felsens. Das bedeutet, dass Sie als momentaner Inhaber des Grundstücks für die Verlegung und Instandhaltung der Leitung verantwortlich sind.

Um die Frage genauer zu beantworten, sollten Sie sich an einen Anwalt für Immobilienrecht wenden. Der Anwalt kann die spezifischen Umstände berücksichtigen und eine klare Antwort auf Ihre Frage geben.

Es könnte jedoch möglich sein, den ehemaligen Besitzer des Grundstücks für Entschädigungen oder Kostenbeteiligung zu belangen, wenn dieser bewusst eine Leitung auf dem Grundstück verschwiegen hat. Hierfür müsste jedoch nachgewiesen werden, dass der ehemalige Besitzer von den Leitungen wusste und diese absichtlich verschwiegen hat. Ansonsten trägt der aktuelle Besitzer des Grundstücks die Verantwortung für die Leitungen.

Um zu vermeiden, dass sich ähnliche Probleme in der Zukunft ergeben, ist es ratsam, eine gründliche Inspektion des Grundstücks durchzuführen, bevor Sie es kaufen. Hierbei können Experten Leitungen und andere versteckte Objekte untersuchen und die Ergebnisse in einem Bericht dokumentieren.

Zusammenfassend ist es wichtig, die Verantwortlichkeit in Bezug auf Leitungen auf dem eigenen Grundstück zu kennen. Ein Anwalt für Immobilienrecht kann hierbei helfen und unterstützt bei der Durchsetzung von Entschädigungen und Kostenbeteiligung von ehemaligen Besitzern. Um zukünftige Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine gründliche Inspektion des Grundstücks durchzuführen, bevor man es kauft.

Mit freundlichen Grüssen,

Swiss.Stephan

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Hi FWinkler,

leider ist es sicherlich schwierig, das Versteckspiel aufzulösen. Es scheint, dass jeder Vorhergehende davon ausgegangen ist, dass die Leitung irgendeinmal jemand anderem gehört hat und davon ausgegangen ist, dass der andere sich darum kümmert.

Meiner Meinung nach ist es das Beste, dass du als derzeitiger Eigentümer des Landes dich an einen Anwalt oder Berater wendest, um deine Optionen zu besprechen. Sie sind in der Lage, den ganzen Sachverhalt einzuordnen und eine angemessene Strategie zu empfehlen. Wenn der Bauer wusste, dass die Leitung dort war, dann könnte er haftbar gemacht werden.

Ich wünsche dir alles Gute für die Regelung.

Nicola

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Hi FWinkler,

Ich wollte einen Kommentar zu deinem Hinweis hinsichtlich des Humus-Öffnens abgeben, da ich das selbst durchgemacht habe. Wenn ein Nachbar sich gegenüber dem Bereich, in dem du bauen willst, parkt oder eine andere Fläche voller Humus hat, besteht das Risiko, dass diese Fläche einstürzt. Es ist am besten, das Humus-Entfernen als Teil des Baggerarbeitsplans aufzunehmen. Nach dem Entfernen des Humus aus dem Nachbarbereich ist es eine gute Idee, Stützmauern für den Nachbarn und gegebenenfalls für sich selbst zu installieren.

Gruss,

Nessio

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