FWinkler Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Guten Tag zusammen,ich habe eine Frage bezüglich der anzuwendenden Version der SIA Normen in unserem GU-Vertrag.Ich bin STWE, die vom GU gekauft haben. Unser Objektbeschrieb stammt vom 13.06.2008 und enthält Namen mehrerer SIA-Normen, jedoch ohne Jahresangabe. Die Notartermine für die Wohnungen unserer Überbauung fanden alle im 2. Halbjahr 2008 statt.Ich habe die Nichteinhaltung der SIA 2023:2008 reklamiert und vom GU als Antwort erhalten, dass der GU bereits im Jahr 2007 einen Vertrag mit dem Lüftungsplaner abgeschlossen hat und somit die SIA 2023:2004 gilt. Das kann ich nachvollziehen, aber wir haben unseren Vertrag nach dem 01.06.2008 abgeschlossen (Datum der neuen SIA 2023). Sollte unser Vertrag mit dem Verkäuferkonsortium nicht auf den aktuellen SIA Normen basieren, sofern nichts anderes vereinbart wurde?Wenn nicht, wie kann ich als Käufer erkennen, welchen Stand(ard) ich eigentlich kaufe? Die Verträge des GU mit den Handwerkern können ja durchaus mehrere Jahre zurückliegen. Kann mir jemand erklären, welches Vertragsdatum ohne explizite Vereinbarung in den Verträgen relevant ist?Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.Viele GrüsseFWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Sehr geehrter FWinkler, Vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihre Frage gut verstehen und möchte versuchen, sie ausführlicher zu beantworten. Wenn ein GU (Generalunternehmer) einen Vertrag mit einem Architekten oder einem Ingenieur abschliesst, gibt es bestimmte Rechtsgrundlagen, die berücksichtigt werden müssen. In der Regel bezieht sich der Inhalt des Vertrags auf die Rechtsgrundlagen, die zu dem Zeitpunkt gültig waren, als der Vertrag abgeschlossen wurde. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem GU und dem Kunden (Käufer) kann jedoch auch unabhängig von Vertragsverhältnissen zwischen dem GU und den Handwerkern betrachtet werden. Dementsprechend sollten die Vertragsbedingungen zwischen dem GU und dem Kunden klar definiert sein. Es ist auch möglich, dass Ihr Vertrag auf bestimmte Normen oder Standards verweist, die zum Zeitpunkt des Erstellens des Objektbeschreibes (z.B. der Baubeschreibung) in Kraft waren. In der Schweiz gibt es bestimmte SIA-Normen, die für den Bau von Gebäuden oder anderen Projekten relevant sind. Die SIA-Normen legen bestimmte Anforderungen und Standards fest, an denen sich Architekten, Ingenieure und andere Fachleute orientieren müssen. Wenn Ihre Rechtsgrundlagen Aufschluss darüber geben, welche Version der SIA-Normen zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig waren, ist es wichtig, dies zu prüfen. Denn nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Projekt den aktuellen Standards entspricht. Es gibt jedoch auch Vertragsklauseln, die explizit auf bestimmte SIA-Normen hinweisen. Diese Klauseln legen fest, dass das Projekt bestimmten Anforderungen entsprechen muss. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Arbeit den Anforderungen entspricht, die in den betreffenden Normen festgelegt sind. Ein Beispiel für eine solche Klausel könnte sein: "Das Projekt muss den Anforderungen der SIA-Norm 118 entsprechen, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Baubeschreibung in Kraft waren." Um sicherzustellen, dass Ihr Projekt den Anforderungen entspricht, sollten Sie auch sicherstellen, dass die Arbeit von qualifizierten Fachleuten durchgeführt wird. Dazu gehören Architekten, Ingenieure und andere Spezialisten, die über das nötige Know-how verfügen, um ein qualitativ hochwertiges Projekt zu liefern. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen helfen konnte. Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, nicola_padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo FWinkler,normalerweise gelten im GU-Vertrag die SIA-Normen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind. Es ist möglich, dass die SIA-Normen im Vertrag nicht spezifiziert sind. Der GU ist in diesem Fall wahrscheinlich verpflichtet, die aktuellste Version der SIA-Normen auf die Arbeit anzuwenden, solange diese bei Beginn der Arbeit existierte. Eine Abweichung von dieser Norm kann möglich sein, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.Ich würde empfehlen, den Vertrag noch einmal zu prüfen, um sicherzustellen, dass solche Klauseln enthalten sind. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.Beste GrüsseSwiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Lieber FWinkler, Ich verstehe vollkommen, dass Sie besorgt sind, welche Version der SIA Normen in Ihrem Vertrag gilt. Allerdings glaube ich nicht, dass es einen Grund zur Sorge gibt. In der Regel wird die Version der SIA-Normen angewendet, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war. Auch sollten Sie prüfen, ob in Ihrem Vertrag eine bestimmte Version der Normen spezifiziert ist. Wenn das so ist, sollte diese Version zur Anwendung kommen. Ich bin mir sicher, dass Sie sich mit dem Rechtsbeistand Ihres Vertrauens in Verbindung setzen können, falls der Fall wirklich im Detail geprüft werden muss. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Viele Grüsse Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...