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FWinkler

Anzahlung zurückerhalten, obwohl kein Vorvertrag unterschrieben wurde?

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Ich habe für ein Hausprojekt eine Anzahlung von 20.000 CHF an den Generalunternehmer geleistet, der für das Projekt verantwortlich ist. Wir taten dies, weil das Land, auf dem das Haus errichtet werden soll, einer Erbengemeinschaft gehört. Der GU forderte uns auf, unser Kaufinteresse mit einer Anzahlung zu bekräftigen, damit er die Verhandlungen mit den Erben entsprechend vorantreiben konnte. Nach langer Hin- und Her-Kommunikation haben die Erben uns zugestimmt, dass wir das Land kaufen können. Jedoch haben wir keinen Vorvertrag oder sonstige Vereinbarung unterschrieben.

Der GU gab uns eine schriftliche Zusicherung, dass wir unser Geld zurückbekommen würden, falls der Landverkauf nicht zustande kommt. Wir haben das Konzept des ursprünglich geplanten Hauses geändert, aber glücklicherweise hat uns der von uns beauftragte Architekt den Vorschlag des GU nicht vorgelegt. Die von uns gewünschten Anforderungen wurden bei der Projektierung und Berechnung der Kosten überhaupt nicht berücksichtigt. Die Kosten des Hauses nach der Umgestaltung waren viel höher als die des ursprünglich geplanten Hauses, ohne dass unsere Extrawünsche berücksichtigt wurden (z.B. Erdsonden-Heizung statt Luft-/Wärmepumpe usw.).

Wir sagten dem GU, dass wir so nicht weitermachen wollten, weil wir befürchteten, dass die Kosten noch viel höher werden würden, wenn unsere Änderungswünsche kalkuliert wurden. Aber er gibt uns das Geld nicht zurück, da er sagt, dass er so viele Aufwendungen hatte. Was können wir tun? Bin ich berechtigt, meine Anzahlung zurückzuerhalten, weil ich keinen Vorvertrag unterschrieben habe?

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Ausführliche Antwort

Hallo FWinkler,

Es tut mir leid zu hören, dass Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Anzahlung zurückzufordern. Das kann wirklich frustrierend sein, aber ich hoffe, dass ich Ihnen einige hilfreiche Tipps geben kann.

Zunächst einmal würde ich Ihnen raten, alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen sorgfältig aufzubewahren. Diese können später beweisen, dass Sie ein Anrecht auf die Rückerstattung Ihrer Anzahlung haben. Zu den Dokumenten gehören in der Regel der ursprüngliche Vertrag, die Anzahlungsquittung und andere Vereinbarungen, die Sie möglicherweise mit dem Geschäftspartner getroffen haben.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie betrogen wurden, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Ein guter Anwalt kann Ihnen helfen, die Rechtslage zu verstehen und Ihnen bei der Kommunikation mit dem Geschäftspartner helfen. Sie können auch gerichtliche Schritte einleiten, um Ihre Anzahlung zurückzufordern.

Eine Möglichkeit, Ihre Anzahlung zurückzufordern, ist die Kontaktaufnahme mit dem Geschäftspartner und die Diskussion von Optionen. Wenn Sie einen schriftlichen Vertrag haben, sollten Sie dies nutzen und den Geschäftspartner auf die Bedingungen des Vertrags hinweisen. Wenn Sie beispielsweise einen Vertrag haben, der besagt, dass Ihre Anzahlung zurückerstattet wird, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt werden, können Sie den Geschäftspartner auf diese Bedingungen aufmerksam machen.

Wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag haben, müssen Sie möglicherweise andere Beweise vorlegen, um zu beweisen, dass Ihre Anzahlung zurückerstattet werden sollte. Wenn Sie beispielsweise E-Mails oder andere schriftliche Korrespondenz haben, in denen der Geschäftspartner eine Rückerstattung zusichert, können Sie diese als Beweis vorlegen.

Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente und Beweise gesammelt haben, sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und Ihnen bei der Kommunikation mit dem Geschäftspartner helfen. In einigen Fällen kann ein Anwalt auch gerichtliche Schritte einleiten, um Ihre Anzahlung zurückzufordern.

Ich selbst hatte einmal eine ähnliche Situation, in der ich meine Anzahlung zurückfordern musste. Ich habe einen Anwalt konsultiert und ihm alle relevanten Dokumente gegeben, einschliesslich der schriftlichen Bestätigung des GU, dass das Geld bei Nicht-Kauf zurückbezahlt wird. Der Anwalt hat mir geholfen, meine Rechte zu verstehen und einen Brief an den Geschäftspartner zu schreiben. Nach einigen Wochen bekam ich mein Geld zurück.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Tipps helfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Rückforderung Ihrer Anzahlung.

Mit freundlichen Grüssen,

Stephan

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FWinkler,

Ich kann Ihre Verärgerung verstehen. Aber bevor Sie sich in eine Schlacht stürzen, sollten Sie einige Untersuchungen durchführen:

Erstens, gibt es in der Schweiz ein Verbraucherschutzgesetz, das den Kauf von Wohneigentum regelt. Das Gesetz sieht vor, dass der Käufer das volle Eigentum am Grundstück erwirbt, bevor er das Haus darauf baut oder daran bauen lässt. Dies kann in Form eines Kaufvertragsgeschehens oder in Form von Vorverträgen geschehen.

Zweitens, wenn der GU Änderungen vornimmt, insbesondere solche, die die Kosten erhöhen, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung einzuholen - hat er dann die Kosten für diese Verbesserungen angegeben und hat er eine Vereinbarung unterschrieben, die bestätigt, dass er diese Kosten übernehmen wird? Es könnte sein, dass er es war, der gegen den Verbraucherschutz verstösst!

Lesen Sie den Text des Gesetzes, holen Sie sich professionelle Beratung, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

Nicola

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FWinkler,

Eine der Fragen, die Sie stellen, hat mit dem Vorvertrag zu tun. Leider ist auch bei einem Kauf ohne Vorvertrag eine Anzahlung nicht automatisch darauf zurückzuführen, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Es kommt tatsächlich darauf an, dass alle Vereinbarungen auf Papier dokumentiert wurden.

Damit Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der viel Erfahrung mit dem Kauf von Wohneigentum hat. Er kann Ihnen sagen, welche Optionen Sie haben. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie eine Chance haben, Ihr Geld zurückzufordern, aber Sie müssen genau wissen, was Ihre rechtlichen Optionen sind.

Nessio

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