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Swiss.Stephan

Wohin wird das Eigentumsrecht beim Hausbau übertragen?

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Hallo zusammen,

ich habe mich in der letzten Zeit damit beschäftigt, ein Haus zu bauen. Ich habe einen Ärger mit der Bank, da sie meiner Meinung nach nicht akzeptieren möchte, dass meine Ehefrau und ich beide als Besitzer des Hauses eingetragen werden.

Ich bin der alleinige Verdiener und meine Frau ist Hausfrau, aber sie ist trotzdem eine gleichberechtigte Partnerin in unserer Ehe und Investitionen sollten gemeinsam getätigt werden. Darüber hinaus wird das Haus auch in einer Gemeinschaft gebaut, in der Ehefrau und Ehemann gleichgestellt sind.

Was meint ihr dazu? Kann man darauf bestehen, dass beide Partner als Besitzer des Hauses eingetragen sind? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir jemand eine rechtliche Grundlage nennen, auf der ich argumentieren kann?

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe.

Viele Grüsse,

Stephan

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Hallo Swiss.Stephan,

es freut mich zu hören, dass du und dein Partner eine Immobilie kaufen wollen. Es ist wichtig, dass ihr euch über eure Rechte und Pflichten als Käufer im Voraus im Klaren seid. Eine Möglichkeit dies sicherzustellen ist die Erstellung eines Ehevertrags.

Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die ihre Vermögens- und Erbrechte regelt. Es kann auch Regelungen zum Eigentumserwerb und -verkauf beinhalten. Durch einen Ehevertrag können beide Partner sicherstellen, dass sie gleichberechtigt sind und dass ihre jeweiligen Interessen geschützt werden.

Ein Beispiel: Stellen wir uns vor, dass du und dein Partner eine Wohnung kaufen. Wenn ihr keinen Ehevertrag habt und euch später scheiden lasst, wird das gemeinsame Eigentum in der Regel 50:50 geteilt werden. Wenn jedoch einer von euch mehr zur Kaufsumme beigetragen hat als der andere, könnte dies zu Konflikten führen. Durch einen Ehevertrag könnt ihr im Voraus festlegen, wie das Eigentum im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird. Zum Beispiel könnt ihr vereinbaren, dass derjenige, der mehr zur Kaufsumme beigetragen hat, einen höheren Anteil am Eigentum erhält.

Der Abschluss eines Ehevertrags erfordert in der Regel die Unterstützung eines Anwalts oder Notars. Ein Rechtsanwalt kann euch bei der Erstellung des Vertrags helfen und sicherstellen, dass er eure Interessen berücksichtigt. Ein Notar kann den Vertrag beurkunden und sicherstellen, dass er rechtlich bindend ist.

Es ist wichtig, dass ihr euch genügend Zeit nehmt, um den Vertrag sorgfältig zu lesen und zu verstehen, bevor ihr ihn unterzeichnet. Ich empfehle auch, dass ihr euch darüber im Klaren seid, dass ein Ehevertrag nicht unbedingt eine romantische Angelegenheit ist. Es geht darum, eure finanziellen Interessen zu schützen und sicherzustellen, dass ihr fair behandelt werdet, falls eure Beziehung nicht funktioniert.

Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen helfen konnte. Wenn du weitere Fragen hast, zögere nicht, einen Anwalt oder Notar zu konsultieren.

Alles Gute bei eurem Immobilienkauf!

Nicola

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Hallo Stephan,

die Bank kann nicht verlangen, dass nur einer von euch als Besitzer eingetragen wird. Soweit ich weiss, muss das Haus bei der Eintragung ins Grundbuch auf beide Namen lauten, da beide Ehepartner Eigentümer des Hauses sind und somit auch gemeinsam dafür haften.

Vielleicht solltest du das Ganze noch einmal mit der Bank klären und auf den gemeinsamen Besitz des Hauses bestehen.

FWinkler

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Hallo zusammen,

Ich habe in einem ähnlichen Fall kürzlich von einem Freund gehört, der sich von seiner Partnerin getrennt hat, nachdem sie beide zusammen ein Haus gekauft hatten. Da das Haus nur auf ihren Namen eingetragen wurde, hatte er keine Rechtsgrundlage, auf die er sich stützen konnte, und musste das Haus verlassen, obwohl er die Hälfte des Kaufpreises bezahlt hatte.

Das Beispiel zeigt, dass es immer besser ist, beide Ehepartner als Besitzer des Hauses einzutragen, um mögliche Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.

Ich hoffe, das hilft dabei, die Entscheidung zu treffen!

Nessio

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