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Swiss.Stephan

Zahlungsplan für Eigentumswohnung: ist die letzte Rate bei Einzug angemessen?

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Hallo zusammen, ich bin Stephan und in Verhandlung, eine Eigentumswohnung zu kaufen. Der Zahlungsplan des GU enthält jedoch eine Anmerkung, dass die letzte Rate fünf Tage vor dem Einzug bezahlt werden muss. Ich frage mich, ob dies angemessen ist. Ich mache mir Sorgen darüber, dass bestimmte Arbeiten, wie die Umgebung oder die Zufahrtsstrasse, noch nicht ausgeführt sein könnten. Was denkt ihr darüber?

Ich freue mich auf eure Meinungen und euer Wissen.

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Hey Stephan,

ich verstehe deine Bedenken bezüglich der Zahlungsbedingungen bei deiner Wohnung. Ich selbst habe ähnliche Erfahrungen gemacht, als ich meine Wohnung gekauft habe.

In meinem Zahlungsplan gab es auch eine ähnliche Bedingung, aber letztendlich hat sich herausgestellt, dass die Wohnung zum Einzugstermin in einwandfreiem Zustand war. Ich hatte in meinem Fall also keine Probleme.

Ich denke allerdings, dass es in speziellen Fällen möglich ist, eine passende Lösung zu finden.

Beispielsweise könntest du den GU (Generalunternehmer) bitten, die Zahlungsbedingungen anzupassen, damit der Restbetrag erst am Tag der Abnahme fällig wird. Auf diese Weise würdest du erst für die Wohnung zahlen, sobald sie in einem zufriedenstellenden Zustand ist.

Es gibt auch andere Möglichkeiten, um eine Einigung mit dem GU zu erreichen. So könntest du beispielsweise eine Bausicherheit erbringen, indem du eine Bankgarantie zur Verfügung stellst. Diese Garantie besagt, dass die Bank den Restbetrag in deinem Namen an den GU zahlt, sobald die Wohnung abgenommen wird.

Es gibt also verschiedene Optionen, um eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Wichtig ist vor allem der offene Austausch mit dem GU und eine klare Kommunikation über die Erwartungen und Bedenken.

Ich wünsche dir viel Glück und hoffe, dass du eine passende Vereinbarung erzielen kannst.

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Ich schliesse mich der Meinung von Nessio an. Im Allgemeinen sollte beim Kauf einer Immobilie alles perfekt funktionieren. Wenn du jedoch wirklich besorgt bist, würde ich dir empfehlen, eine Klausel in den Vertrag aufzunehmen, in der festgelegt wird, dass Zahlungen erst dann geleistet werden, wenn die Arbeit abgeschlossen ist und alle vom GU zu erfüllenden Bedingungen erfüllt sind. Auf diese Weise zahlst du nur, wenn die Eigentumswohnung fertiggestellt ist.

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Ich stimme dir vollkommen zu, Swiss.Stephan. Die Zahlung der letzten Rate fünf Tage vor dem Einzug ist aus meiner Sicht nicht angemessen. Aber ich habe noch einen anderen Punkt, der berücksichtigt werden sollte: Der GU sollte seine Arbeit anderweitig finanzieren können. Es ist möglich, dass der GU das Geld aus der letzten Rate benötigt, um andere Bauprojekte zu finanzieren. Wenn er Schwierigkeiten hat, Genügend Finanzierungsmöglichkeiten zu finden, könnte das ein schlechtes Zeichen dafür sein, dass er möglicherweise Probleme im Geschäftsfeld hat. Was denkt ihr darüber?

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