Swiss.Stephan Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo zusammen, ich habe das Problem, dass ich meine UBS-Hypothek per August ablösen werde, allerdings mit hohen Strafgebühren. Ich habe bereits eine Schlussabrechnung erhalten, auf der die Hyposchuld, die Zinsen für das 2. Quartal und den Juli sowie die Strafgebühren aufgeführt sind. Ich benötigte die Abrechnung, um sie meinem Notar und der neuen Bank vorzulegen. Die neue Bank hat daraufhin ein Zahlungsversprechen gegeben. Allerdings will die UBS nun trotzdem noch die Hypozinsen bis Ende Juni belasten. Entsprechend stimmen weder die gesamten Kaufverträge noch das Zahlungsversprechen mehr. Ich frage mich nun, ob dieses Vorgehen der UBS korrekt ist und was ich dagegen tun kann. Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten. Liebe Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Das Zinssystem bei Hypothekendarlehen kann oft für Verunsicherung sorgen. Es gibt viele verschiedene Aspekte, auf die man achten muss, um die bestmögliche Entscheidung bei der Aufnahme eines solchen Kredits zu treffen. Einer dieser Aspekte betrifft die Art und Weise, wie Zinsen bei Hypothekendarlehen berechnet werden. Stellen wir uns vor, dass wir ein Hypothekendarlehen von 500.000 CHF bei einer Bank aufnehmen möchten. Nachdem wir uns für eine feste Zinsrate von 3% entschieden haben, beginnt der erste Schritt damit, unseren monatlichen Betrag zu berechnen. Um dies zu tun, müssen wir zuerst den Jahreszinssatz berechnen, indem wir die Zinsrate durch 12 teilen. In diesem Fall beträgt der monatliche Zinssatz also 0,25 %. Wenn wir nun unsere monatliche Rate auf 3.000 CHF festlegen, zahlen wir jedes Quartal insgesamt 9.000 CHF an Zinsen. Im Juli haben wir also bereits eine Rate von 3.000 CHF gezahlt - aber was passiert mit den Zinsen, die bis dahin kumuliert sind? Hier kommt der Pro-Rata-Grundsatz ins Spiel. Die Bank hat das Recht, die bis Ende Juli kumulierten Zinsen von der Tilgung abzuziehen. Wenn wir also unser Darlehen im August ablösen, müssen wir Zinsen bis dahin zahlen - und nicht den vollen Jahresbetrag. Obwohl dies zunächst nachteilig erscheinen mag, ist es ein ganz normales Verfahren bei Hypothekendarlehen und dient dazu, dass die Bank vor Verlusten geschützt wird. Um dies zu verdeutlichen, nehmen wir das vorherige Beispiel von 9.000 CHF an Zinsen pro Quartal. Wenn wir das Darlehen im August ablösen, haben wir erst zwei Quartale bezahlt, also insgesamt 18.000 CHF. Es gibt jedoch noch ein weiteres Quartal, für das wir Zinsen schulden - nämlich das Quartal von Juli bis September. Die Zinsen für dieses Quartal betragen 3.000 CHF, was bedeutet, dass wir insgesamt 21.000 CHF an Zinsen gezahlt haben. Wenn wir nun unser Darlehen im August ablösen, wird die Bank die anteiligen Zinsen für den Zeitraum von Anfang Juli bis zur Ablösung abziehen - in diesem Fall wären es 1.000 CHF. Wichtig ist dabei, dass man sich bewusst sein sollte, dass es viele verschiedene Faktoren gibt, die das Zinssystem beeinflussen können. So kann die Zinsrate steigen oder fallen, je nachdem wie sich die wirtschaftliche Lage entwickelt. Auch unsere persönliche Kreditwürdigkeit kann eine Rolle spielen - je besser sie ist, desto niedriger werden die Zinssätze sein. Eine genaue Kalkulation und ein ausführliches Gespräch mit der Bank sind somit unerlässlich, um eine fundierte Entscheidung beim Aufnehmen eines Hypothekendarlehens zu treffen. Alles in allem ist das Pro-Rata-System bei Hypothekendarlehen ein gewöhnliches Verfahren, das dazu dient, sowohl die Interessen der Bank als auch des Kreditnehmers zu schützen. Der beste Weg, um ein Darlehen erfolgreich aufzunehmen, besteht darin, sich im Voraus über die verschiedenen Aspekte des Zinssystems zu informieren und sich bei Fragen immer an die Bank zu wenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Es gibt jedoch eine Möglichkeit, die Belastung zu mindern. Wenn in der Hypothekenvereinbarung ein Verzicht auf die anteilige Verrechnung vereinbart wurde, musst du nur die Zinsen bis zum Ablösungsdatum begleichen. Wenn dies nicht der Fall ist, wirst du die anteiligen Hypozinsen tatsächlich noch tragen müssen. FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Ich glaube, ich habe auch so ein Problem mit meiner Bank. Ich zahle jedes Jahr an meine Hypothek, aber ich will sie nicht jedes Mal für ein paar Franken abändern lassen. Ich bezahle auch Strafgebühren, wenn sie nicht alle gezahlt sind. Wenn ich dich richtig verstehe Swiss.Stephan, muss ich also eine Schlussabrechnung verlangen, damit ich das Geld im Voraus bezahlen und Verwaltungskosten sparen kann. Ist es klug, dies dieses Jahr zu tun oder gibt es andere Tipps oder Vorschläge, die ich beachten sollte? Danke für Eure Antwort. Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...