nicola_padinatos Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo Zusammen, Ich stehe kurz vor der Fertigstellung meines 180m2 Dachmaisonette-Wohnung-Rohbaus und habe nun ein Problem mit der Kaminführung. Da der Architekt versäumt hatte, den Vorschriften entsprechend zu planen, müssen wir uns nun entscheiden, ob wir das Cheminée umplatzieren oder die Kaminführung mit Kompromissen einrichten. Mir bleibt keine andere Wahl, als die un ästhetische Option im Zimmer unter der Dachschräge durchzuführen. Da der Architekt beim Generalübernehmer (GU) angestellt ist, überlege ich, ob und wie ich eine Entschädigung fordern kann. Der Kaufpreis meiner Wohnung beträgt CHF 910'000.- Danke für eure Hinweise und Ratschläge. Gruss, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo nicola_padinatos, Zunächst einmal möchte ich Ihnen mein aufrichtiges Beileid ausdrücken, dass Sie sich in einer solchen Situation befinden. Es ist sehr frustrierend, wenn man eine Traumwohnung hat, aber nicht in der Lage ist, sie in vollem Umfang geniessen zu können. Ich kann verstehen, dass Sie nun nach einer Entschädigung suchen, um zumindest die finanziellen Verluste zu kompensieren, die Ihnen durch die Fehler des Architekten entstanden sind. Bezüglich der Entschädigungsmöglichkeiten würde ich Ihnen definitiv empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren. Wenn der Architekt tatsächlich Fehler gemacht hat, die zusätzliche Kosten verursacht haben, haben Sie in der Regel ein Recht auf Entschädigung. Allerdings ist es schwierig, allein zu bestimmen, wie viel Entschädigung gerechtfertigt ist, und Sie laufen Gefahr, zu wenig zu fordern und Ihre finanzielle Situation weiter zu gefährden. Um festzustellen, ob und in welchem Umfang Sie Anspruch auf Entschädigung haben, muss der Anwalt alle Umstände des Falles prüfen. Hier sind einige Beispiele für Situationen, in denen Sie möglicherweise Entschädigung erhalten könnten: Der Architekt hat Ihre Anforderungen nicht richtig verstanden und falsche Pläne erstellt, was zusätzliche Änderungen erfordert hat. Der Architekt hat Mängel in der Ausführung des Baus gelassen, was zusätzliche Arbeiten und Kosten verursacht hat. Der Architekt hat wichtige Komponenten des Designs vergessen, die Ihnen wichtig waren, und die jetzt kostenintensive Änderungen erfordern. Eine mögliche Entschädigung könnte beispielsweise die Übernahme der Kosten für zusätzliche Arbeiten oder Materialien sein, die aufgrund der Fehler des Architekten entstanden sind. Ihr Anwalt könnte auch einen finanziellen Ausgleich für entgangene Nutzungsmöglichkeiten oder Schmerzensgeld wegen des erhöhten Stressniveaus fordern, das durch die Unannehmlichkeiten verursacht wurde. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es keine pauschale Lösung oder einen bestimmten Betrag gibt, auf den Sie Anspruch haben. Jeder Fall ist individuell und hängt von vielen Faktoren ab, wie der Art und Schwere der Fehler des Architekten und den finanziellen Auswirkungen auf Sie. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen, um eine genaue Einschätzung und Empfehlungen zu erhalten, wie Sie vorgehen sollten und wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen könnte. Zum Beispiel könnte der Architekt für die zusätzlichen Kosten, die bei der Umgestaltung des Kamins entstanden sind, aufkommen müssen, wenn dadurch der bereits gekaufte Marmor im Raum kompromittiert wird. In diesem Fall könnte der Generalunternehmer auch eine Entschädigung von CHF 10.000 anbieten. Diese Sind jedoch nur Schätzungen und Sie sollten immer auf die professionelle Beratung eines spezialisierten Anwalts vertrauen. Insgesamt möchte ich nochmals betonen, dass eine juristische Unterstützung in dieser Situation unerlässlich ist. Ein auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und gegebenenfalls zu verteidigen. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen ein wenig weiterhelfen. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Lieber Nicola, Das ist wirklich schade, was Ihnen da passiert ist. Ich kann mir gut vorstellen, wie frustrierend es ist, wenn man seine Meinung bezüglich der Einrichtung der Wohnung ändern muss, insbesondere wenn man so viel Geld dafür bezahlt hat. Ich würde empfehlen, den Architekten auf jeden Fall für seine Versäumnisse haftbar zu machen und das Ihnen entstandene Unbehagen ihm gegenüber zu betonen. Eine mögliche Entschädigung für Sie wäre eine Kostensenkung bei zukünftigen Ablösungen oder eine Gutschrift von einem gewissen Betrag für zukünftige Arbeiten, wie zum Beispiel eine Renovierung. Es ist der erste Schritt, den Generalunternehmer über Ihre Forderungen zu informieren. Wenn dies nicht funktioniert, schlage ich vor, einen Anwalt zu beauftragen, um eine geeignete Lösung zu finden. Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass dies bald behoben wird. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo nicola_padinatos, Diese Situation ist wirklich ungünstig. Was den Architekten betrifft, bin ich völlig einverstanden, dass der Generalübernehmer verantwortlich ist und in diesem Fall für die verursachten Schäden aufkommen muss. Sie könnten auch die Möglichkeit haben, eine zusätzliche Einigung zu erzielen, wie z. B. eine niedrigere Rate, eine längere Garantieperiode oder eine andere Art von Vergütung, wenn Sie dies wünschen. Aber ich denke, es ist auch wichtig, darüber nachzudenken, wie zukünftige solche Probleme vermieden werden können. Vielleicht könnte man in Zukunft Qualitätskontrollteams hinzuziehen, die sich regelmässig im Baustellen fortbewegen und so Vorfälle wie diese verhindern oder frühzeitig erkennen können. Ganz nebenbei, würde ich mich erkundigen, ob ich eine Entschädigung auch in einem Fall erhalten könnte, in dem ich nach dem Einzug in die Wohnung feststelle, dass das Design in einem anderen Raum nicht ordnungsgemäss ausgeführt wurde, wie beispielsweise beim Parkettboden. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...