Nessio Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo zusammen, ich habe vor kurzem mein 3a-Konto sowie die Pensionskasse für den Kauf eines Hauses verwendet und mache mir nun Gedanken darüber, wie und wann ich die Steuern darauf bezahlen muss. Wird dies automatisch bei der nächsten Steuererklärung eingerechnet oder muss ich zusätzlich eine separate Rechnung erwarten? Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und Antworten freuen. Schöne Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo Nessio, Es ist richtig, dass der Bezug von Geldern aus einem 3a-Konto oder einer Pensionskasse für den Kauf eines Eigenheims steuerpflichtig sein kann. Allerdings hängt die Höhe der Steuern, die in diesem Fall anfallen, von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen zum Beispiel deine Steuerklasse, dein Vermögen und dein Einkommen, aber auch der Kanton, in dem du wohnst. Um eine genaue Einschätzung zu bekommen, empfehle ich dir, dich entweder von einem Finanzberater beraten zu lassen oder dich direkt beim Steueramt deines Kantons zu informieren. Dort können dir die zuständigen Stellen Auskunft geben und dir genau sagen, welche Steuern in deinem Fall fällig werden. Persönlich kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, dass der Kauf eines Eigenheims durchaus steuerliche Vorteile mit sich bringen kann. Als ich selbst vor einem Jahr ein Haus gekauft habe, konnte ich dadurch zum Beispiel etwa CHF 6000.- an Steuern sparen. Allerdings ist das natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von den individuellen Faktoren ab. Wenn du möchtest, kannst du mir gerne nähere Informationen zu deinem Wohnort mitteilen, dann kann ich dir sagen, welche Erfahrungen ich in diesem Kanton gemacht habe. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung. Viele Grüsse FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hey Nessio, Normalerweise sollte dein Finanzinstitut die Steuern automatisch abziehen, sobald du einen Vorbezug von 3a-Konto oder Pensionskasse machst. Bezüglich der Steuererklärung muss ich einen anderen Rat als FWinkler geben. Wenn du einen Vorbezug machst, musst du das Geld für mindestens fünf Jahre im Voraus aus dem Vermögen für die Altersvorsorge ausschliessen - als Gegenleistung darfst du den Bezug zu einem späteren Zeitpunkt steuerfrei tätigen. Aus diesem Grund musst du in der Regel bis fünf Jahre nach dem Bezugswert eine Steuererklärung abgeben, in welcher der Vorbezug ordnungsgemäss ausgewiesen ist und der steuerpflichtige Betrag entsprechend angegeben wird. Danach fällt das Geld nicht mehr in deine steuerliche Pflicht. Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte. Gruss, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hi Nessio, Ich möchte mich auf deine Frage konzentrieren, ob es bei diesem Thema grosse Unterschiede zwischen den Kantonen gibt. Grundsätzlich ist es so, dass die Kantone die Höhe des steuerbaren Einkommens selbst festlegen können. Sie definieren auch, was als Einkommen und was als Vermögen gilt. Beim Vorbezug aus der Pensionskasse und dem 3a-Konto wird das Kapital einmalig als Einkommen betrachtet und versteuert. Einzige Ausnahme sind die im Vorfeld selbst geleisteten, prinzipiell versteuerten Beiträge für das 3a-Konto. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Wenn du mehr Informationen zur Steuerpflicht bei Vorbezug haben möchtest, verlinke ich dir gerne einen ausführlicheren Text darüber. Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...