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FWinkler

Erlaubter Spielraum des Bauleiters - wer haftet?

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Guten Tag zusammen,

ich habe mit meinem Bauleiter einen Vertrag abgeschlossen, in dem ein Betrag von 2000 CHF für Bestellungen und Arbeitsvergaben definiert ist. Nun wurde eine Arbeit vergeben, ohne dass die Kostenhöhe genau bekannt war. Ich wurde informiert, dass die Arbeit ausgeführt wurde, aber es gibt keine klaren Angaben zum Preis.

Als die Schlussabrechnung kam, stellte sich heraus, dass die Arbeitsleistung fast 5000 CHF betrug. Das ist eine höhere Summe als ich erwartet hatte und wenn ich das gewusst hätte, hätte ich der Auftragsvergabe nie zugestimmt. Da ich nun nicht bereit bin, diesen Betrag zu bezahlen, stellt sich die Frage, wer dafür gerade stehen muss - der Bauleiter oder der Unternehmer?

Ich denke, dass hier eine Art fahrlässiges Verhalten vorliegt. Der Bauleiter hat keine Kostenkontrolle durchgeführt und der Unternehmer hat mich nicht auf die zusätzlichen Kosten hingewiesen. Nun weiss ich nicht weiter und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Besten Dank im Voraus
FWinkler

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Hallo FWinkler,

Ich kann gut nachvollziehen, dass du über die höhere Endrechnung verärgert bist. In solchen Angelegenheiten ist es jedoch schwer, eine klare Schuldzuweisung zu finden. Ich habe jedoch aus Erfahrung gelernt, dass in solchen Fällen der Bauleiter haftet und somit als Ansprechpartner fungiert.

Ich empfehle dir, einen Termin mit dem Bauleiter zu vereinbaren, um gemeinsam die Schlussabrechnung zu überprüfen. Es ist wichtig zu klären, worin genau der Preisunterschied begründet ist. Wenn sich herausstellt, dass der Bauleiter eine Teilverantwortung dafür trägt, sollte man gemeinsam eine Lösung finden, um die zusätzlichen Kosten aufzuteilen.

In einer vergleichbaren Situation hatte ich auch schon Ärger mit einem Handwerker, der eine viel höhere Rechnung ausgestellt hatte, als zuvor vereinbart war. Nach einer sorgfältigen Prüfung der Rechnung stellte sich jedoch heraus, dass bestimmte Posten falsch erfasst waren und allein dadurch ein grosser Teil der Differenz erklärt werden konnte.

Möglicherweise handelt es sich bei deiner Situation auch um ein Missverständnis, wobei die Meinung eines Fachmanns bei einer ähnlichen Angelegenheit eingeholt werden könnte, um gegen die Rechnung Einspruch einzulegen.

Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Erfahrungen ein wenig weiterhelfen. Bitte zögere nicht, mich zu kontaktieren, falls du weitere Hilfe benötigst.

Beste Grüsse,

Stephan

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FWinkler,

nach dieser schwierigen Situation hast du mein volles Mitgefühl.

Ich denke auch, dass der Bauleiter hier eine Teilverantwortung übernehmen sollte, da in dem Vertrag ein Betrag für Arbeitsvergaben von höchstens 2000 CHF vereinbart wurde. Er hätte sich daher im Vorfeld sichersein müssen, dass die Arbeit, die er vergeben hat, in dieses Limit passt.

Ich würde mich Stephan anschliessen und einen gemeinsamen Termin ansprechen, um zusammen die Details deines Vertrags zu klären. Vielleicht wirst du eine gute Überraschungen erfahren, wie zum Beispiel Verbesserungen an Materialien oder Verfahren, die der Bauleiter standardmässig eingesetzt hat. Wenn jedoch festgestellt wird, dass er seine Pflichten mutwillig vernachlässigt hat, solltest du ihm mitteilen, dass in dieser Angelegenheit eine Anzeige bei der Handwerkskammer bevorsteht.

Hoffentlich wird alles gut und eine faire Lösung gefunden wird.

Ganz liebe Grüsse,

Nicola

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Hallo FWinkler,

Ich verstehe deine Frustration sehr gut. Eine solche Situation hat man sich bei einem so wichtigen Projekt selbstverständlich anders vorgestellt. Mein Gedanke ist, dass du nicht allein haften musst für die ausgesetzte Arbeit, sondern du könntest den Bauunternehmer hierfür verantwortlich machen.

Wie du uns mitteilst, hast du mit deinem Bauleiter eine klare Vereinbarung über einen Betrag von 2000 CHF für alle Bestellungen und Arbeitsvergaben getroffen. Wenn der Unternehmer allein durch seine Verantwortung und Verwaltung die Kosten verdoppelt hat, sehe ich darin eine klare Verletzung seiner Pflichten. Daher denke ich, dass er auch eine Haftung für den zusätzlichen Betrag haben sollte.

Ich empfehle dir, den Bauunternehmer zu kontaktieren und ihm den Sachverhalt zu erklären. Landest du mit ihm nicht auf einen Nenner, kann man sich einen Rechtsbeistand einholen, um eine gezielte Diskussion führen zu können.

Ich wünsche dir viel Erfolg dabei.

Mit besten Grüssen,
Nessio

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