Nessio Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo zusammen, Wir haben kürzlich eine ältere Liegenschaft erworben und sind im Begriff, einige umfangreiche Umbau- und Renovierungsarbeiten durchzuführen. Dazu gehören eine vollständige Renovierung des Innenraums, der Austausch der Fenster sowie eine Neu-Isolation der Aussenwände. Zusätzlich werden wir das alte, asbesthaltige Dach entfernen und ein neues, etwas höheres Dach aufbauen. Hier gibt es jedoch Probleme. Ein Nachbar hat Einspruch gegen unser Baugesuch eingelegt. Der Hauptgrund für seinen Einspruch ist, dass der jetzige Grenzabstand von nur 3.88 Metern zwischen unserem Haus und der Grundstücksgrenze liegt, gemäss dem Baugesetz jedoch 5,50 Meter betragen müsste. Seine Einwände betreffen dabei auch die Visualisierung. Unser geplantes Fenster, hinter dem sich unser Schlafzimmer befindet, gibt ihm Einblicke auf seinen Sitzplatz. Ich würde gerne von euch wissen, wie gross die Grenzabstände nach § 2a des Baugesetzes für Balkone sein müssen. Eine Möglichkeit besteht darin, dass wir den vorderen Teil des neuen Dachs in einen Balkon umgestalten, indem wir den restlichen Teil zurücksetzen - ohne zusätzliche Kosten für uns. Somit auf dem Balkon auch tagelang sitzen! ;-) Zusätzlich haben wir nun drei Wochen Zeit, um eine Stellungnahme an den Gemeinderat zu verfassen. Doch was passiert nach Erhalt dieses Schreibens? Wie geht es weiter? Ich bedanke mich bei euch im Voraus für alle Informationen, die Ihr mir geben könnt.. Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo Nessio, Ich habe gehört, dass du Schwierigkeiten mit deinem Nachbarn hast, weil dein Balkon möglicherweise über die Grundstücksgrenze hinausragt. Dies kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, aber glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, damit umzugehen. Bevor du weitere rechtliche Schritte einleitest, wäre es ratsam, den Einspruch deines Nachbarn mit einem Entgegenkommen abzuwehren. Ein Vorschlag wäre, deinen Nachbarn einzuladen, sich den Balkon persönlich anzusehen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Allerdings gibt es laut Artikel 679 des Schweizerischen Obligationenrechts ein Gesetz, das besagt, dass Sie eine Überbaurente für Ihren Nachbarn zahlen müssen, wenn Ihr Balkon über die Grundstücksgrenze hinausragt. Die Überbaurente hängt von der Grösse des Balkons und des Überbaus ab. Wenn dein Balkon zum Beispiel einen Meter über die Grundstücksgrenze hinausragt, musst du deinem Nachbarn eine Entschädigung in Höhe von 10% der Mietkosten des Balkons zahlen. Nehmen wir an, die Jahreseinnahmen aus dem Balkon betragen 5.000 CHF, dann wäre die Überbaurente 500 CHF pro Jahr. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Überbaurente nur fällig wird, wenn die Nachbarn dies beantragen. Dies bedeutet, dass Sie keine Überbaurente zahlen müssen, wenn Sie und Ihr Nachbar sich einig sind und keine rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Erwägen Sie auch, einen Vermessungsexperten einzubeziehen, um sicherzustellen, dass die Abgrenzungen zwischen Ihren Grundstücken korrekt bestimmt wurden. In einigen Fällen kann dies dazu beitragen, die Angelegenheit zu klären und eine Einigung zu erzielen. Ich hoffe, diese Informationen helfen dir weiter. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo Nessio, Die Grösse der Abstände bei Balkonen kann sehr unterschiedlich sein und ist von zahlreichen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Dachneigung, der Niveauhöhe der unterliegenden Balkonfläche und der Grösse des Balkons selbst. Sollten in Ihrer Gemeinde keine konkreten Regelungen vorliegen, können Sie sich an Artikel 6 der Verordnung über die Bauteile erfahrungsgemäss halten. Dieser besagt, dass der Abstand 2/3 der Gebäudehöhe betragen sollte. Zur zweiten Frage: Nach Eingang Ihrer Stellungnahme entscheidet der Gemeinderat, ob er Ihrem Einspruch zustimmt oder ihn ablehnt. Wenn das Baugesuch abgelehnt wird, können Sie innerhalb von 30 Tagen vor dem Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo Nessio, Eine Einsprache des Nachbarn kann ein lästiges Problem sein. Ich möchte hier auf einen Aspekt hinweisen, der in Ihrem Fall möglicherweise eine Rolle spielt: Überprüfen Sie, ob bei der Genehmigung Ihres Baugesuchs auch alle Aspekte des Brandschutzes berücksichtigt wurden. Meine Frau und ich haben ein ähnliches Problem wie Sie. Wir haben unsere Decke und ggf. die Wände über der Ursprungsdecke neu isoliert. Unser Dach wurde auch erneuert. Aber die Brandschutzbehörde hat die geplante Dämmung abgelehnt. Wir haben die Dämmung geändert und erneut einen Antrag auf Bewilligung gestellt, der nun angenommen wurde. Wenn Sie wissen, dass Ihr Dach zusätzlich wärmegedämmt ist, kann Ihr Grenzabstand eins zu Eins zu einem erhöhten Brandschutzbedarf führen. Dies kann den Nachbarn als plausible Einrede gegen den Grenzabstand behandeln. Ich denke, das ist etwas, was man im Hinterkopf behalten sollte. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...