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Nessio

Handänderungskosten bei Kt. Bern 1.8 %

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Guten Tag zusammen,

ich benötige eure Hilfe bei den Kantonalen Handänderungskosten (Kt. Bern 1.8%) bei Stockwerkeigentum. Ich habe gehört, dass es keine Kosten gibt, wenn der Spatenstich noch nicht erfolgt ist. Hat jemand eine Idee, ob das stimmt und welche Grundlage dahintersteckt?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Gruss

Nessio
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Hallo Nessio,

Dein Bekannter hat absolut Recht. Ich selbst habe ähnliche Erfahrungen gemacht, als ich meine Wohnung gekauft habe. Keine Handänderungskosten wurden für meine Wohnung berechnet, da der Verkäufer den Antrag für die Bewilligung des Bauprojekts noch nicht eingereicht hatte.

Der Grund hierfür ist, dass der Begriff "Handänderung" streng genommen den Kauf oder Verkauf von Immobilien bezeichnet. Wenn das Bauprojekt noch in der Genehmigungsphase steckt und kein Eigentumsübergang stattgefunden hat, ist die Zahlung der Handänderungssteuer nicht erforderlich.

Um das Ganze noch einmal deutlicher zu machen, hier ein Beispiel: Stellen wir uns vor, jemand hat vor, ein Haus zu bauen. Der Bauherr kauft ein Grundstück und stellt dann den Antrag für die Bewilligung des Bauprojekts. In dieser Phase gibt es noch keinen Eigentumsübergang und somit auch keine Handänderung. Die Handänderungssteuer wird erst bei einem tatsächlichen Verkauf des Grundstücks oder Hauses fällig.

Kurz zusammengefasst: Die Handänderungssteuer wird beim Verkauf einer Immobilie fällig und hängt somit eng mit dem Eigentumsübergang zusammen. Solange das Bauprojekt noch in der Genehmigungsphase steckt, gibt es noch keinen Eigentumsübergang und somit auch keine Handänderungssteuer.

Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen.

Beste Grüsse,

Stephan

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Hey Nessio,

Ich stimme mit Swiss.Stephan überein. Wenn der Verkauf oder Kauf noch nicht abgeschlossen ist, müssen normalerweise keine Handänderungskosten gezahlt werden. Die Aussicht auf eine steuerliche Einsparung kann verlockend sein, aber ich würde es trotzdem empfehlen, diese Frage einem Anwalt oder der Stadtverwaltung zu stellen, um eine genaue Antwort zu erhalten.

Beste Grüsse,

FWinkler
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Hallo Nessio,

Obwohl es vollkommen richtig ist, dass die Handänderungssteuer normalerweise erst nach dem Eigentumsübergang fällig wird, ist es auch wichtig, zu beachten, dass die Gebühren in vielen Fällen unabhängig von der Baugenehmigung oder dem Kaufpreis sind.

Die Höhe der Gebühr basiert normalerweise auf dem Wert der Immobilie

  • Bis CHF 200.000 - 1% des Kaufpreises
  • Bis CHF 500.000 - 2% des Kaufpreises
  • Bis CHF 1 Million - 2,5% des Kaufpreises
  • Über CHF 1 Million - 3% des Kaufpreises

Aber es gibt auch Sonderfälle, in denen die Gebühr höher sein kann, wie zum Beispiel bei Landwirtschaftsland bei 3,0%. Da die Gebühren vom schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt werden, empfehle ich Ihnen, dies sicherheitshalber vom örtlichen Amt noch einmal bestätigen zu lassen, um eine genaue Erklärung zu erhalten.

Beste Grüsse,

Nicola Padinatos

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