FWinkler Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo zusammen, Ich habe ein Problem mit meiner Wohnung, die ich vom Generalunternehmer (GU) gekauft habe. Im Objektbeschrieb steht, dass eine Raumhöhe von 2,4 m vorhanden sein sollte. Leider haben wir bei der Messung der Raumhöhe nur 2,39 m festgestellt. Das ist zu wenig, denn meine Schränke benötigen 2,38 m an Höhe. Ich bin mir nicht sicher, wie ich mit diesem Problem umgehen soll, da die Zimmer nicht höher gebaut werden können. In der Folge kann ich keine Schränke aufstellen. Ich habe den Mangel bereits beim GU reklamiert und werde ihn auch bei der Abnahme als Mangel anmelden. Gibt es jemanden, der mir sagen kann, wie in so einem Fall vorgegangen wird? Ich frage mich auch, ob der GU Schadenersatz zahlen muss, falls ich gezwungen bin, andere Möbel zu kaufen, weil der GU den Objektbeschrieb und das Gesetz nicht einhält. Liebe GrüsseFWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Sehr geehrter FWinkler, Ich bedauere sehr zu hören, dass Sie Probleme mit Ihrer GU haben. In der Regel ist es klar geregelt, dass eine Mindestraumhöhe von 2,4 m vorliegen muss, um ein Mangel zu vermeiden. Sollte dies nicht erreicht werden, liegt ein konkreter Mangel vor, welchen der GU beheben muss. Sollte der GU nicht dazu in der Lage sein, Schritte einzuleiten, können Sie Schadenersatz fordern. Um Ihnen jedoch ein konkreteres Beispiel zu nennen, müsste ich wissen, wie hoch die Räume tatsächlich sind und welche Vereinbarungen im Vertrag getroffen wurden. In der Regel darf der Vermieter nicht von einer gewissen Toleranz ausgehen, wenn die Mindestraumhöhe im Vertrag festgehalten ist. Ein Beispiel für eine Mindestraumhöhe könnte sein, dass in einem Wohnraum die Deckenhöhe mindestens 2,4 m betragen muss. Ist dies nicht gegeben, könnte der Mieter den Vermieter auf den Mangel hinweisen und eine Mängelbeseitigung fordern. Hierbei sind jedoch gewisse rechtliche Vorgaben bezüglich der Fristen und der genauen Durchführung einzuhalten, welche Sie am besten mit einem Anwalt besprechen sollten. Zudem ist es wichtig zu beachten, dass es in manchen Fällen auch zu Absprachen zwischen den Mietparteien kommen kann, welche von den genauen Regelungen im Mietvertrag abweichen. So wäre es beispielsweise denkbar, dass in einem besonderen Fall wie etwa einem Dachgeschoss mit Schrägen die Mindestraumhöhe auf 2,2 m herabgesetzt wurde. Solche Vereinbarungen sollten im Vorfeld schriftlich festgehalten werden, um im Nachhinein Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne bei weiteren Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hello FWinkler Ich kann deine Frustration verstehen und hoffe, dass du mit deinem GU eine Lösung findest. Ich habe gelesen, dass der GU die notwendigen Schritte unternehmen müssen, um das Problem zu lösen. Es ist allerdings auch zu bedenken, dass ein Raum nicht vollständig entkleidet oder gar nicht vollständig leergeräumt werden kann. So werden Möbel, die sich am Boden befinden, die Messung der tatsächlichen Raumhöhe keinesfalls genau beeinflussen. Überprüft doch einmal die Messung mit Möbeln in den Zimmern und nicht mit nur nacktem Raum. Alles Gute, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Liebe Leute, Ich möchte hier eine Sache erwähnen, an die FWinkler und andere eventuell nicht gedacht haben. Wenn der GU für den Mangel verantwortlich ist, kann er nicht einfach das Geld zurückerstatten oder den Mangel beheben und damit die Verantwortung abgeben. Wenn der GU den Mangel behebt, muss er sicherstellen, dass dieser nicht wieder auftritt. Was passiert, wenn der GU die notwendigen Schritte unternimmt, der Mangel jedoch innerhalb von sechs Monaten wieder auftritt? Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...