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Swiss.Stephan

Hypotheken mit Forward - Ist eine mündliche Zusage verbindlich?

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Hallo zusammen,

Im November letzten Jahres haben wir eine mündliche Zusage für eine Hypothek ab 1. Mai 2010 erhalten. Das Angebot beinhaltete einen Forward von 0,15%. Die Bank hat uns schriftlich bestätigt, dass wir die Hypothek zu den vereinbarten Konditionen einschliesslich Forward aufnehmen können.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht abzusehen, dass die Zinsen steigen würden. Aus diesem Grund frage ich mich, wie verbindlich unsere mündliche Zusage vom November ist, obwohl wir bis jetzt noch nichts unterschrieben haben. Falls die Zinsen im Mai noch genauso niedrig sind, würde ich gerne auf den Forward verzichten. Wie gehe ich das nun am besten an?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüsse
Swiss.Stephan

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Hey Swiss.Stephan,

es freut mich zu hören, dass du ein Angebot für den Forward-Kurs erhalten hast. Eine mündliche Zusage ist tatsächlich verbindlich, auch wenn sie nicht schriftlich bestätigt wurde. Es ist jedoch ratsam, sich schnellstmöglich mit deinem Bankberater in Verbindung zu setzen, um die weitere Vorgehensweise zu klären.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit der Situation umzugehen. Eine Option ist, den Forward-Kurs zu streichen. Hierbei sollte dein Bankberater dir weiterhelfen können und dir eine genaue Erklärung geben, was mit deinem aktuellen Angebot passiert, wenn der Forward-Kurs gestrichen wird.

Eine weitere Option ist, den Betrag des betreffenden Forward auf ein Sparkonto mit guten Zinsen zu überweisen. Hierbei solltest du auch die Konsequenzen des finanziellen Aufwands beachten, der mit der Aufhebung des Forward-Kurses verbunden ist. Möglicherweise musst du dabei auch eine gewisse Abhebung von deinem bisherigen Guthaben in Kauf nehmen.

Ich selbst hatte vor einigen Monaten ein ähnliches Problem mit meiner Bank und war auch etwas ratlos. Aber das Gespräch mit meinem Bankberater hat mir sehr geholfen, eine klare Vorstellung davon zu bekommen, wie ich in solchen Situationen am besten handeln kann.

Deshalb rate ich dir auch, das Gespräch mit deinem Bankberater zu suchen. Erklärt ihm genau deine Situation und dass du gerne wissen möchtest, wie es weitergeht. Auch wenn er dir nicht direkt Antworten geben kann, wird er dir sicherlich alle Möglichkeiten aufzeigen und dir helfen, die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Ich wünsche dir viel Erfolg dabei, und hoffe, dass du eine Lösung finden wirst, die für dich am besten ist.

Liebe Grüsse,

Nessio

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Hi Stephan,

Mündliche Zusage ist in der Tat verbindlich, umso mehr, wenn ihr schon eine schriftliche Bestätigung erhalten habt. Auch wenn die Zinsen momentan niedrig sind, können sie bald steigen, so dass der Forward eine gute Option sein kann. Hier ist ein Beispiel:

  • 50'000 CHF Hypothekenkredit zum variablen Zinssatz von 2,0%
  • Forward von 0,15% für 5 Jahre

Wenn die Zinsen auf 2,5% steigen würden und ich hätte keinen Forward, wäre ich gezwungen, den höheren Zins von 2,5% zu akzeptieren, was für mich zusätzliche Kosten von 750 CHF pro Jahr bedeuten würde.

Je höher die Hypothek, desto höher der Kostenvorteil des Forward-Darlehens. Deshalb solltest du noch einmal überlegen, ob du wirklich auf den Forward verzichten willst.

Grüsse,

Nicola Padinatos

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Hallo Swiss.Stephan,

Ich habe einmal gelesen, dass eine mündliche Zusage trotz der fehlenden schriftlichen Unterlagen rechtlich bindend ist. Wenn du jedoch denkst, dass es besser ist, den Forward abzulehnen, solltest du folgendermassen vorgehen:

Viele Banken bieten ihren Kunden an, den Forward bis Etwa eine Woche vor der Zinsbindung zu stornieren. Hier wäre es jedoch wichtig, deine Bank bezüglich ihrer Stornobedingungen zu informieren und den Forward gegebenenfalls persönlich zu stornieren.

Vielleicht kann dir auch ein unabhängiger Finanzberater weiterhelfen, um die beste Entscheidung für dich und deine Familie zu treffen.

Beste Grüsse
FWinkler

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