FWinkler Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo zusammen! Ich hoffe, ihr hattet alle wunderschöne Feiertage! Ich stehe vor einer Frage, die ich irgendwie nicht beantworten kann. Also, meine Frau und ich bewohnen ein Doppeleinfamilienhaus, das wir im Alleineigentum haben. Allerdings haben wir gemeinsame Umgebungsteile, und zwar sind wir im Miteigentum zu gleichen Teilen (mit den anderen Einfamilienhaus-Eigentümern) an diesen beteiligt. Jetzt meine Frage: Wenn auf dem gemeinsamen Containerplatz auch Grüngut-Container stehen, die von allen Einheiten genutzt werden können, wir jedoch zwei hauseigene Grüncontainer besitzen, diese benutzen und die Kosten dafür alleine tragen, sind wir dann verpflichtet, die Jahresgebühren für den grossen, allgemeinen Container mitzutragen? Die Container wurden nach Bauabschluss durch den GU "gespendet". Sie sind nicht in der Nutzungs- und Verwaltungsordnung der Miteigentumsanteile geregelt oder erwähnt, eine Verwaltung ist bestimmt, eine Eigentümerversammlung zu den gemeinsamen Teilen wurde jedoch noch nicht abgehalten. Wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet, wäre ich sehr dankbar! Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo FWinkler, Ich habe dein Problem gelesen und kann dir aus eigener Erfahrung helfen. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und wir teilen uns einen Gemeinschaftsraum. Er wird von allen Bewohnern genutzt, aber nicht jeder beteiligt sich an den Kosten. Als das Thema aufkam, wurde schnell klar, dass jeder Bewohner dazu verpflichtet ist, seinen Teil zu bezahlen. Auch wenn nicht alle den Raum nutzen, müssen sie sich finanziell beteiligen. Genauso ist es bei euch mit der gemeinsamen Garageneinfahrt. Jeder Eigentümer muss sich an den Kosten beteiligen, auch wenn er die Einfahrt vielleicht gar nicht nutzt. Das nennt man Gemeinschaftseigentum. Darunter fallen nicht nur die Einfahrt, sondern auch gemeinsame Räume, Treppenhäuser oder auch Grünflächen. Alle anfallenden Kosten werden gleichmässig auf alle Miteigentümer verteilt. Das bedeutet, dass auch der Nachbar, der seinen Gartenabfall neben euren Garagentoren abgelagert hat, sich beteiligen muss. Es kann sein, dass er nicht einsehen will, dass er für etwas bezahlen soll, das er selbst nicht nutzt. Aber das Gesetz ist eindeutig und sieht vor, dass Gemeinschaftseigentum von allen getragen werden muss. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen ein Eigentümer nicht an den Kosten beteiligt werden kann. Ein Beispiel wäre, wenn er gar keine Chance hat, den gemeinsamen Raum zu nutzen. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn er im Rollstuhl sitzt und das Treppenhaus nicht benutzen kann. Hier sollte man aber im Einzelfall prüfen, ob eine Befreiung von den Kosten möglich ist. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und dir erklären, warum jeder Eigentümer sich an den Kosten beteiligen muss. Die beste Lösung wäre natürlich, dass ihr euch mit eurem Nachbarn einigt und er seinen Gartenabfall woanders lagert. Liebe Grüsse, Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hi FWinkler, Ich bin kein Experte in dieser Angelegenheit, aber ich denke, es sollte definitiv auf der nächsten Eigentümerversammlung diskutiert werden, um eine definitive Antwort auf Ihre Frage zu erhalten. Es ist ratsam, mit den anderen Eigentümern zusammenzuarbeiten, um eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist. LG, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Grüsse an alle, Ich kenne nicht die genauen Gesetze, aber ich denke, basierend auf einem ähnlichen Fall in meiner Nachbarschaft, dass FWinkler von der Verwaltung verlangen könnte, dass sie die Container entfernt, um Geld zu sparen, da sie diese nicht nutzen. Der beste Weg, eine Lösung zu finden, besteht jedoch darin, in der Eigentümerversammlung auf die Frage zuzugehen und eine Kompromisslösung zu finden, die für alle gut funktioniert. Viel Glück! LG, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...