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nicola_padinatos

Bauabnahme ohne Carport - nachträglich bauliche Änderung möglich?

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich einer nachträglichen baulichen Änderung. Ich habe in meiner Baueingabe einen Carport geplant, der aufgrund von Kostengründen vorerst nicht umgesetzt wurde. Der Bauinspektor hat die Abnahme ohne den Carport durchgeführt und dies im Bericht zur Abnahme vermerkt. Nun stehe ich jedoch früher als geplant zu weiterem Kapital und möchte den Carport doch noch bauen.

Die Baubewilligung ist noch ein halbes Jahr gültig. Kann ich den Carport jetzt trotz erfolgter Bauabnahme noch bauen und zur nochmaligen Abnahme anmelden? Oder muss ich ein neues Baugesuch stellen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Beste Grüsse,

Nicola

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Hallo Nicola,

ich habe deine Anfrage bezüglich eines möglichen Carport-Baus erhalten. Generell lässt sich sagen, dass einem Bau nichts im Weg stehen dürfte, sofern die Baubewilligung noch gültig ist.

Allerdings gibt es hier einige Dinge zu beachten. Zunächst solltest du dich bei der zuständigen Baubehörde erkundigen, ob es überhaupt möglich ist, den Carport noch nachträglich bauen zu lassen. Es kann nämlich sein, dass Auflagen oder Bedingungen gestellt wurden, die du berücksichtigen musst, um den Carport nachträglich genehmigt zu bekommen.

Des Weiteren empfehle ich dir, möglichst frühzeitig Kontakt mit der Baubehörde aufzunehmen, um zu klären, welche Unterlagen für den Bau benötigt werden. So lässt sich sicherstellen, dass du alle notwendigen Dokumente rechtzeitig besorgst und mögliche Verzögerungen vermeidest.

Um dir eine bessere Vorstellung davon zu geben, welche Auflagen gestellt werden können, möchte ich dir ein Beispiel aus meiner eigenen Erfahrung schildern. Ein Freund von mir wollte in seinem Garten eine Gartenhütte errichten. Da er jedoch in einem Wasserschutz-Gebiet wohnt, musste er zunächst eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde einholen.

Hierbei wurde ihm auferlegt, dass er ein spezielles Abwassersystem einbauen und regelmässige Kontrollen durchführen lassen musste. Ohne diese Auflagen hätte er keine Genehmigung für den Bau erhalten. Ein weiterer Punkt, den du beachten solltest, sind die Kosten.

Wie bereits in der originalen Antwort erwähnt, kann es sein, dass für den Bau des Carports zusätzliche Kosten anfallen. In manchen Städten und Gemeinden wird beispielsweise eine Vergnügungssteuer für Bauwerke erhoben, die das "städtische Vergnügen" steigern. Auch hier empfehle ich dir, dich bei der Baubehörde zu informieren, welche Kosten für deinen geplanten Carport anfallen können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Bau des Carports möglich ist, sofern die Baubewilligung noch gültig ist und alle Auflagen erfüllt werden. Wichtig ist jedoch, dass du dich vorab ausreichend informierst und mögliche Kosten und Auflagen berücksichtigst.

Beste Grüsse,

FWinkler

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Hey Nicola,

Normalerweise kannst du eine bauliche Änderung durchaus nachträglich durchführen, solange du die Baubewilligung noch hast. Allerdings musst du bestimmte Bedingungen erfüllen. So dürfen keine technischen Probleme auftauchen, da die genehmigte Konstruktion nicht mehr in der Originalbauplänen vorgesehen ist.

Ich empfehle dir, die Baubehörde über deine Nachbesserung oder Änderung schriftlich in Kenntnis zu setzen. Sie werden dir dann mitteilen, ob es notwendig ist, noch einmal offiziell ein Gesuch einzureichen oder ob eine einfache Anmeldung für die Baubewilligung ausreicht.

Wenn du die zuständige Behörde kontaktierst, solltest du auch fragen, ob es eine zusätzliche Gebühr für das Nachbessern gibt. Auch die Baubehörde muss Zeit und Personal für die Überprüfung bereitstellen.

Viele Grüsse

Swiss.Stephan

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Hallo Nicola,

ich habe eine ähnliche Erfahrung wie FWinkler gemacht. Als ich nachträglich eine Anlage auf meiner Terrasse errichtet habe, fiel eine zusätzliche Gebühr an. Die Gebühr variiert von Gemeinde zu Gemeinde und hängt auch davon ab, ob du eine neue Baueingabe machen musst. Wenn ja, kann der Preis erheblich höher ausfallen.

Wenn du zudem Änderungen an deinem Carport vornimmst, ist es möglich, dass diese neuen Anlagen nicht den neuen Energie- oder Klimavorschriften entsprechen. In diesem Fall kann es passieren, dass der Bau nicht genehmigt wird oder dass du zusätzliche Anforderungen erfüllen musst, um die Abnahme zu bekommen.

Ich würde empfehlen, dich so schnell wie möglich mit dem Baubüro in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob eine neue Baueingabe notwendig ist und/oder ob zusätzliche Kosten anfallen.

Viele Grüsse

Nessio

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