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nicola_padinatos

Ab wann darf auf einer Baustelle gearbeitet werden?

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Arbeitszeiten auf Baustellen sind in der Schweiz durch die Arbeitszeitverordnung (AZV) § 14 geregelt. Diese Verordnung legt fest, dass die maximale Arbeitszeit zwischen 6 und 22 Uhr beträgt. Damit soll sichergestellt werden, dass Arbeiter ausreichend Zeit haben, um sich zu erholen und zu regenerieren, bevor sie am nächsten Tag erneut zur Arbeit antreten müssen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regelung. Zum Beispiel können Arbeitgeber die Arbeitszeit auf 7 Uhr verschieben, wenn sie Lärmschutzmassnahmen und Stossstangen erforderlich machen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Arbeit auf der Baustelle so sicher wie möglich ist und dass die Gesundheit der Arbeiter nicht gefährdet wird.

Es gibt jedoch noch weitere Ausnahmen von dieser Regelung. Wenn die Arbeit aufgrund zwingender Umstände nicht während der vorgeschriebenen Arbeitszeit ausgeführt werden kann, können Arbeitgeber Ausnahmeregelungen bei den zuständigen Behörden beantragen. Diese Regelungen werden nur genehmigt, wenn sie für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeiter unbedingt erforderlich sind.

Die maximale Arbeitszeit von 10 Stunden darf jedoch nicht überschritten werden. Es gibt auch Beschränkungen für Überstunden. Arbeitgeber dürfen die Arbeitnehmer nicht dazu zwingen, mehr als 2 Stunden pro Tag oder 170 Stunden pro Jahr zu arbeiten. Überstunden müssen ausserdem im Voraus angekündigt werden und dürfen nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden.

Arbeitgeber sind auch verpflichtet, für ausreichende Pausen während der Arbeitszeit zu sorgen. Die Arbeitszeitverordnung schreibt vor, dass Arbeitnehmer nach 5 Stunden Arbeit eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen müssen. Wenn die Arbeitszeit mehr als 7 Stunden beträgt, müssen Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 60 Minuten einlegen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Arbeitszeiten auf Baustellen in der Schweiz durch die Arbeitszeitverordnung geregelt sind. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die maximale Arbeitszeit und die Beschränkungen für Überstunden eingehalten werden und dass ausreichende Pausen gewährt werden. Wenn Lärmschutzmassnahmen oder andere Ausnahmeregelungen erforderlich sind, können Arbeitgeber Ausnahmegenehmigungen beantragen.

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Grüezi Nicola_padinatos,

Ich stimme FWinkler zu. Es ist normalerweise möglich, dass die Arbeit früh um 6 Uhr beginnen und bis 22 Uhr andauern kann. Das hängt jedoch von der Art der Arbeit und der Situation ab. In vielen Fällen müssen Baufirmen jedoch den Bewohnern umliegender Gebäude besondere Rücksicht auf ihre Ruhezeiten nehmen.

Ich hoffe, das hilft dir weiter!

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Hallo zusammen,

Eine weitere wichtige Regelung, die ich hinzufügen möchte, ist, dass Arbeitnehmer auf jeder Baustelle verpflichtet sind, Sicherheitsschuhe zu tragen. Dies ist eine zentrale Bestimmung, die in jeder Baustellenordnung festgelegt ist. Ohne entsprechende Schuhe können Arbeitnehmer nicht auf der Baustelle arbeiten.

Ich hoffe, das ist hilfreich. Swiss.Stephan

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