nicola_padinatos Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Grüezi mittenand! Ich hatte eine Frage und da ich mittlerweile darauf eine Antwort gefunden habe, möchte ich das gerne mit euch teilen. Laut Artikel 698 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) muss jeder Eigentümer die nötigen Massnahmen ergreifen, um zu vermeiden, dass seine Nachbarn übermässig belästigt werden. Die Kantone haben jedoch das Recht, Abstände zu regeln und zu verordnen, die über die im OR genannten Anforderungen hinausgehen. Der Kanton Aargau ist bekannt für seine besonders grossen Grenzabstände, die erforderlich sind, um die Bebauungsdichte niedrig und den Charakter der Ortschaften und Landschaften zu erhalten. Der grosse Grenzabstand ist normalerweise auf der Hauptwohnseite erforderlich, während der kleine Grenzabstand den Rest des Hauses betrifft. Für das Einverständnis des Nachbarn gelten jedoch Regeln. Wenn man also den grossen Grenzabstand durch das Einverständnis des Nachbarn verkleinern möchte, muss man in jedem Fall die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks einholen und eventuell mit ihm eine Vereinbarung abschliessen. Selbst wenn es Ihnen gelingt, eine solche Vereinbarung abzuschliessen, müssen Sie in jedem Fall bei der Gemeinde um eine Abweichung von den vorgeschriebenen Regeln ersuchen. Ich hoffe, dass ich geholfen habe. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Grüezi Nicola, vielen Dank für Deine schnelle Antwort auf meine Frage. Ich beschäftige mich zurzeit mit der Einholung der Zustimmung von Nachbarn in Bezug auf mögliche Baumassnahmen auf meinem Grundstück. Es scheint jedoch ein schwieriger Prozess zu sein und ich bin mir nicht sicher, wie ich am besten vorgehen soll. Aus diesem Grund habe ich mich an die Community gewendet, um zu sehen, ob jemand seine Erfahrungen teilen kann. Ich bin mir bewusst, dass es in der Regel keine einfache Aufgabe ist, die Zustimmung der Nachbarn zu erhalten. Die meisten Menschen sind sehr schützend, wenn es um ihr Eigentum geht, und können besorgt sein, wenn sie erfahren, dass ihre Nachbarn in der Nähe bauen möchten. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um diese Besorgnis zu lindern und die Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung zu erhöhen. Ein erster Schritt besteht darin, mit den Nachbarn im Vorfeld zu sprechen und sie über die geplante Baumassnahme zu informieren. Es ist wichtig, ihnen alle notwendigen Details und Pläne zur Verfügung zu stellen, damit sie sich ein klares Bild machen können. Wenn Nachbarn wissen, was Sie vorhaben und wie es sich auf sie auswirken wird, sind sie möglicherweise eher bereit, zuzustimmen. Ein weiterer Aspekt, der berücksichtigt werden sollte, ist die Gestaltung der Baumassnahme. Es ist wichtig, eine Architektur zu wählen, die gut in die Umgebung passt und nicht zu invasiv wirkt. Wenn die Nachbarn sehen, dass das Bauwerk ästhetisch ansprechend ist und gut in das umliegende Gebiet passt, sind sie wahrscheinlicher geneigt, zuzustimmen. Es gibt auch einige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. In einigen Ländern benötigen Sie möglicherweise eine offizielle Genehmigung oder eine Zustimmung der Nachbarn, um bestimmte Arten von Baumassnahmen durchzuführen. Es ist wichtig, sich an die lokalen Gesetze und Vorschriften zu halten und sicherzustellen, dass Sie diesbezüglich alles in Ordnung bringen, bevor Sie mit dem Bau beginnen. Es hilft auch, eine offene und kommunikative Beziehung zu den Nachbarn zu pflegen. Fragen Sie sie, ob sie Bedenken haben oder möchten, dass bestimmte Aspekte des Baus berücksichtigt werden. Wenn Sie in der Lage sind, ihre Sorgen zu lindern und eine positive Beziehung aufzubauen, sind sie möglicherweise mehr geneigt, zuzustimmen. Ich hoffe, dass diese Tipps hilfreich sind und dass Sie in der Lage sind, die Zustimmung Ihrer Nachbarn zu erhalten. Denken Sie daran, dass es ein schwieriger Prozess sein kann und dass Geduld und Kommunikation der Schlüssel zum Erfolg sind. Liebe Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Mahlzeit Zusammen! Ich kenne jemanden, der erfolgreich einen solchen Antrag gestellt hat. Seine Familie und seine Nachbarn waren sich einig, das Gebäude lag auch etwas abgelegen, da es in ländlichem Gebiet errichtet wurde. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gerade in städtischen Gebieten die Chancen, eine solche Verordnung zu umgehen, sehr gering sind. Gruss, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo miteinander, Ich würde auch gerne darauf hinweisen, dass es neben dem Abstand auch andere Verordnungen gibt, die man einhalten muss, insbesondere wenn man in städtischen Gebieten baut. Ich merke häufig, dass die Besitzer dies schlichtweg übersehen. Für die Interessierten: Gemäss des Kanton Aargau Bau- und Planungsgesetzes gibt es eine Reihe von Verbotszonen, wie z.B. Gebiete mit erhöhter Lärmbelastung oder Hochwasser- und Fruchtbarkeitszonen. Eine Baubewilligung wird nicht erteilt, wenn diese Zonen das Gebäude beeinträchtigen. Das ist es also, was ich zu sagen hatte. Tschüss, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...