nicola_padinatos Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Zusammen, ich arbeite derzeit an einem Bauvorhaben und habe folgendes Problem: Die Behörden haben Schäden an einer unsanierten Zufahrtsstrasse dokumentiert und sind an meinen Architekten herangetreten. Möglicherweise sind zusätzliche Schäden beim Umbau durch Lastwagen und Schwertransporte entstanden. Eine Besichtigung vor Ort hat bereits stattgefunden, doch die Stadt stellt nun mündlich eine Forderung, dass die Strasse nach einem Kostenschlüssel saniert werden müsse, da Schäden während meiner Bauarbeiten entstanden seien. Die Bauunternehmer weisen die Verantwortung jedoch ab und berufen sich auf den Werkvertrag. Ich frage mich nun, wer grundsätzlich für Schäden, die durch Baustellentransporte entstehen, haftet und wo die Haftung dafür geregelt ist. Darüber hinaus frage ich mich, wie meine Haftung als Bauherr aussieht, wenn die Schäden nicht klar zuweisbar sind. Dazu kommt ein fehlender Haftungsausschluss. Könnt ihr mir helfen? Vielen Dank im Voraus! Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Baustellentransporte können verschiedene Arten von Schäden verursachen, von Unfällen bis hin zu Beschädigungen von Eigentum. Wenn ein solcher Schaden auftritt, wer ist dann dafür verantwortlich? Normalerweise liegt die Haftung bei dem Unternehmer, der für die Organisation der Baustellenlogistik verantwortlich ist. Dies kann zum Beispiel der Kranunternehmer sein. Die Haftungsgrundlagen in einem solchen Fall sind im Schweizer Obligationenrecht (OR) zu finden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Haftung vom Werkvertrag abhängt. Wenn es keine abweichenden Vereinbarungen zur Haftung gibt, wird der Bauherr normalerweise nur für Schäden haften, die er selbst verursacht hat. Wenn Schäden durch die Beauftragten des Bauherrn, wie z.B. den Bauunternehmer, entstehen, haftet dieser selbst. Ein Beispiel wäre ein LKW-Baustellenfahrzeug, das zur Entsorgung von Abfällen eingesetzt wird. Wenn dieses Fahrzeug auf der Strasse einen Unfall verursacht, haftet der Unternehmer, der das Fahrzeug eingesetzt hat, selbst. In diesem Fall ist es kein Schaden, der durch den Auftraggeber des Werkvertrags (also den Bauherrn) verursacht wurde. In einigen Fällen kann es schwierig sein, die Verantwortung für Schäden zu bestimmen. Nehmen wir an, dass ein Subunternehmer einen Unfall verursacht hat, aber dieser Subunternehmer keine Versicherung hat, um den Schaden zu decken. In diesem Fall könnte es sein, dass der Bauherr möglicherweise für den Schaden haftet. Um solchen Situationen vorzubeugen, ist es wichtig, klare Vereinbarungen über die Haftung und Versicherung im Werkvertrag zu treffen. In einigen Fällen können auch spezielle Versicherungsvereinbarungen für Baustellenlogistik erforderlich sein, um Risiken zu mindern. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Haftung für Schäden, die durch Baustellentransporte entstehen, normalerweise beim Unternehmer liegt, der für die Organisation der Baustellenlogistik verantwortlich ist. Um Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es jedoch wichtig, in den Werkvertrag klare Vereinbarungen über die Haftung und Versicherung zu treffen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Nicola, wenn keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, haftet der Unternehmer in der Regel für Schäden, die beim Transport auf der Baustelle entstehen. Im Normalfall haben die Firmen für diese Schäden eine Transportversicherung. Auf der anderen Seite haftet der Bauherr für Schäden an der Strasse, die er selbst verursacht hat. Wenn die Schäden nicht eindeutig auf die Baustelle zurückzuführen sind, kann ein Gutachten helfen, die Verursacher der Schäden zu identifizieren. Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo nicola_padinatos, das ist eine interessante Frage, die viele Bauherren beschäftigt. Es ist zwar richtig, dass du als Bauherr normalerweise nicht für Schäden während des Transports haftest, es gibt allerdings einen Sonderfall: Das Gewicht der Lastwagen. Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass die Zufahrtsstrasse den Anforderungen der Lastwagen entspricht. Wenn die Strasse beschädigt ist, weil sie für das Gewicht der Lastwagen nicht ausgelegt wurde, kann der Bauherr tatsächlich haftbar gemacht werden. Wenn es sich jedoch um eine öffentliche Zufahrtsstrasse handelt, ist in der Regel die Stadt dafür verantwortlich. Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...