Swiss.Stephan Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo zusammen, Ich bin kurz davor, einen Boden zu kaufen, habe aber Bedenken wegen einer Dienstbarkeit "Baubeschränkung z.G." im Grundbuchauszug. Wie wichtig ist das? Ich habe bereits eine Anmerkung gefunden, die die Ausnützungsziffer auf einen minimal geringeren Wert x festlegt als den, der in der Zone gilt. Kann es sein, dass noch weitere Restriktionen vorhanden sind und wenn ja, welche? Ich würde ungern meine Pläne ändern, wenn die Restriktionen zu hoch sind. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Ich würde mich über Hinweise freuen. Liebe Grüsse Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hi Swiss.Stephan, als ich meine Wohnung kaufen wollte, hatte ich ähnliche Bedenken bezüglich der Baubeschränkung. Jedoch stellte sich später heraus, dass die Baubeschränkung nur eine Einschränkung der maximalen Bruttofläche bedeutete. Vielleicht ist es bei dir ähnlich? Dennoch empfehle ich, die genauen Umstände von einem Fachmann prüfen zu lassen, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst. Manchmal können Restriktionen auf den ersten Blick harmlos aussehen, aber verstecken kompliziertere Regularien. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn die Baubeschränkung besagt, dass ein bestimmter Prozentsatz der Bruttofläche für allgemeine Nutzung (z.B. Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, etc.) reserviert sein muss und dieser Anteil nicht überschritten werden darf. Wenn diese Regelung nicht eingehalten wird, kann dies Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit von baulichen Veränderungen und somit auch auf den Wert der Wohnung haben. Daher rate ich dir, den Kaufvertrag nicht zu unterzeichnen, bis alle Umstände geklärt sind. Falls nötig, könnte auch ein Anwalt hinzugezogen werden. Ich hoffe, diese Informationen helfen dir weiter. Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Swiss.Stephan Bei einem von mir kürzlich überprüften Objekt hat "Baubeschränkung z.G." eine Beschränkung der maximalen Bauhöhe und Grenzabstände angezeigt, was den geplanten Bau ziemlich eingeschränkt hätte. Ich denke, die Unsicherheit, die Restriktionen auszulegen, rechtfertigt es, sich an einen Anwalt zu wenden oder sich mit den zuständigen Gemeindebehörden in Verbindung zu setzen. Wenn es für den Kaufvertrag zu knapp ist, sollten Sie zumindest eine Klausel einfügen, dass der Verkäufer Ihnen eine verbindliche Aussage über zulässige Restriktionen macht und Sie innerhalb einer kurzen Frist vom Vertrag zurücktreten können, falls diese Restriktionen nicht akzeptabel sind. Beste Grüsse FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Stephan Ich möchte darauf hinweisen, dass es bei Restriktionen auch um solche der Gemeindeplanung gehen kann. Zum Beispiel kann es bei einem schwer zugänglichen oder überschwemmungsgefährdeten Gebiet eine Vorschrift geben, dass die Installation von unterirdischen Tanks eingeschränkt ist. Möglicherweise gibt es Einschränkungen im Zusammenhang mit Trinkwasserschutzgebieten oder Gebieten, in denen es für die Bauplanung gemäss Sondernutzungsplänen eine Höchstdichte gibt. Ich habe nichts gesehen, was auf die Möglichkeit solcher Beschränkungen hindeutet, aber es lohnt sich, beim zuständigen Gemeindeamt in Erfahrung zu bringen, welche Restriktionen es geben könnte. Kann sein, dass Sie dann definitiv wissen, wie stark die Baubeschränkung z.G. ins Gewicht fällt. Gruss Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...