Nessio Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo zusammen, ich habe vor kurzem einen Vertrag für eine Eigentumswohnung abgeschlossen. Allerdings war auf der Website des Verkäufers eine Wohnfläche von 97m2 angegeben, während ich nun feststelle, dass diese tatsächlich nur 89m2 beträgt. Ich bin nun unsicher, welche Auswirkungen das auf den Vertrag hat und was ich dagegen unternehmen kann. Kann mir jemand weiterhelfen? Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hey Nessio, Ich verstehe, dass du wegen des Vertragsbruchs des Verkäufers frustriert bist. In solchen Situationen ist es am besten, professionelle Hilfe von einem Anwalt für Vertragsrecht zu suchen, um deine Optionen herauszufinden. Der Anwalt kann eine Klage gegen den Verkäufer einreichen oder eine alternative Lösung vorschlagen. Wenn du vorerst keine rechtlichen Schritte unternehmen möchtest, könntest du dem Verkäufer ein schriftliches Dokument zukommen lassen, das ihn auf seinen Fehler aufmerksam macht und ihm eine Frist zur Zahlungsetzung gibt. Hier ist ein Beispiel für ein solches Dokument: Sehr geehrter Verkäufer, Ich schreibe Ihnen, um Sie auf Ihre Verletzung des Kaufvertrags vom [Datum des Vertrags] aufmerksam zu machen. Sie haben Ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und ich habe somit erhebliche finanzielle Schäden erlitten. Ich fordere Sie auf, die vollständige Rückzahlung innerhalb von [Anzahl der Tage] Tagen nach Erhalt dieses Schreibens zu leisten. Sollten Sie dieser Frist nicht nachkommen, werde ich gezwungen sein, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Ich bitte Sie dringend, diese Angelegenheit so schnell wie möglich zu regeln, um weitere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Mit freundlichen Grüssen, [Ihr Name] Wenn du einen rechtlichen Experten brauchst, um dir in dieser Angelegenheit zu helfen, empfehle ich Swiss.Stephan, einen Anwalt mit Erfahrung in Vertragsrecht. Er hat mir schon oft geholfen und ich bin sicher, dass er dir auch helfen wird. Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Nessio, ich habe etwas ähnliches durchgemacht und kann mich nicola_padinatos nur anschliessen. Auch Swiss.Stephan hat mir damals sehr geholfen und konnte mir genau sagen, wie ich vorgehen soll. Ich habe dir hier einen Link zu einem Artikel bereitgestellt, der dir ein Beispiel zeigen kann. Hoffentlich hilft das! Beobachter: Minderung der Miete bei Mängeln der Wohnung Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo zusammen, Ich möchte auf eine Sache aufmerksam machen, die Nessio betreffen könnte. Oft wird im Vertrag eine "abweichende Wohnfläche" aufgeführt, die dann tatsächliche Grösse von abweicht. Wenn das also im Vertrag vermerkt ist, könnte es schwierig werden, gegen den Verkäufer vorzugehen. Ich denke daher, dass es sinnvoll wäre, Nessio darauf zu achten, ob im Vertrag eine solche Klausel aufgeführt ist und ob die Flächenangaben konkretisiert werden. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...