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FWinkler

Fragen zu Zinsen bei rückbehaltener Kaufsumme

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Hallo zusammen,

ich und meine Ehepartnerin haben ein Haus mit einem Generalunternehmer (GU) gebaut und sollten es schlüsselfertig bis zum 30.06.2018 beziehen können. Allerdings konnten wir erst am 10.07.2018 in ein unfertiges Haus einziehen - die Küche hat gefehlt und es gab andere Mängel, die noch behoben werden mussten. Erst Ende September konnten wir das Haus bewohnen und haben es zu diesem Zeitpunkt überschrieben bekommen. Im Kaufvertrag haben wir vereinbart, dass 25% des Kaufpreises nicht direkt gezahlt werden:

„Die Käufer/FWinkler ist berechtigt, den Betrag von CHF ... bis spätestens 29.12.2018 zurückzubehalten. Die Zahlung erfolgt unverzüglich nach Vorlage des Nachweises der vollständigen Erfüllung der Leistungspflichten des Verkäufers durch die Käufer/FWinkler. Die finanzierende Bank wird durch die Käufer/FWinkler beauftragt, die Zahlung auszuführen, sobald die Nachweise vorliegen.“

Anfang Dezember haben wir auf alle offenen Punkte und den noch ausstehenden Betrag hingewiesen. Auf unsere Bitte hin hat sich aber niemand gemeldet. Am 21.12.2018 haben wir dann einen provisorischen Handwerkerpfand gesehen und erneut auf die ausstehenden Zahlungen hingewiesen. Das Pfand ist mittlerweile wieder aufgehoben, aber wir wissen, dass der GU noch immer mit dem Gärtner um den ausstehenden Betrag verhandelt und die Pendenzen nicht abgeschlossen hat. Trotz dieser Umstände haben wir Anfang März 15% des Kaufpreises an den GU überwiesen und nur noch 10% einbehalten. Jetzt hat der GU uns eine Rechnung für Zinsen seit dem 01.09.2018 gestellt - obwohl das Haus erst am 26.09.2018 überschrieben wurde. Dabei handelt es sich um 5% des ausstehenden 25%igen Betrags. Wir haben versucht, eine Lösung mit ihm telefonisch zu erzielen.

Jetzt meine Frage: Darf er uns 5% Zinsen gemäss der Klauseln in unserem Vertrag berechnen?

Was sollen wir tun?

Wir sind schon etwas genervt von all dem Ärger, den wir hier hatten. Wir haben den Handwerkern oft hinterher telefoniert und mussten uns um viele Dinge selbst kümmern.

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Hallo FWinkler,

ich verstehe, dass du mit deinem GU (Generalunternehmer) Probleme hast. Ich hatte ein ähnliches Problem wie du und kann dir daher einige Ratschläge geben. Wurde eine Frist für die Handwerker gesetzt und waren darin auch Konsequenzen für die Verspätung enthalten?

Wenn ja, solltest du dich an den genannten Zeitrahmen und die angekündigten Massnahmen halten. Es ist wichtig, dass der GU seine Verpflichtungen erfüllt und ihre Arbeit in der von ihnen vereinbarten Zeit fertigstellt. Sollte keine Frist für die Handwerker gesetzt worden sein, hättest du eine Frist setzen lassen sollen, bevor du den GU zahlst.

Du könntest dies immer noch machen und sicherstellen, dass der GU seine Arbeit in der von dir gesetzten Frist erledigen muss. Eine Möglichkeit wäre auch, einen Anwalt für Immobilienrecht einzuschalten. Hast du schon mit einem solchen Anwalt gesprochen?

Er könnte dir bei der Situation auch helfen. Ein Anwalt für Immobilienrecht kann dir dabei helfen, deinen Vertrag mit dem GU zu verstehen, die besten Optionen ausloten und dich vor rechtlichen Konsequenzen schützen. Ein Beispiel wäre, dass die Zeit für die Fertigstellung des Projekts unerwartet länger dauert und dich somit hohe Kosten auferlegt werden.

Ein Anwalt kann ebenfalls dir helfen, deine Rechte als Kunde zu vertreten und dich von einer bewussten Täuschung des GU zu bewahren. Um den bestmöglichen rechtlichen Schutz und genaue Zeitpläne für Handwerker- und Lieferanten-Verträge zu garantieren, kontaktiere einen Anwalt, der auf Immobilienrecht spezialisiert ist.

Ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht kann mit seinem Wissen und Erfahrungen in Konfliktfällen helfen und sogar schnellere Ergebnisse erzielen. Ich hoffe, dass ich dir damit helfen konnte und wünsche dir viel Glück bei der Lösung deines Problems mit dem GU.

Liebe Grüsse,

Swiss Stephan

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Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Hallo FWinkler,

ich verstehe, dass du in der aktuellen Situation sehr frustriert bist. Die Frage, ob dir Zinsen für rückbehaltene Beträge berechnet werden können, ist nicht einfach zu beantworten. Laut Gesetzgebung hängt dies davon ab, ob der Vertrag dies explizit erlaubt. Allerdings solltest du auf jeden Fall mit dem GU sprechen, wenn du das nicht bereits getan hast. Es könnten Gründe vorliegen, weshalb der GU dir Zinsen berechnet hat, über die du nicht Bescheid weisst. Und wenn nicht, kann dir das Gespräch mit dem GU eine Lösungsmöglichkeit aufzeigen.

Beste Grüsse

nicola_padinatos

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Lieber FWinkler,

Ich verstehe, dass dies ein ärgerlicher und unnötiger Stress ist. Ich möchte gerne auf einen Nebenpunkt in deinem Post eingehen. Es ist sehr wichtig, die Handwerker, die am Bau beteiligt waren, korrekt zu bezahlen, auch wenn dies ein unangenehmer Prozess ist. Du möchtest nicht in die unangenehme Situation geraten, in der das Gericht darauf besteht, dass du die Handwerker bezahlst, damit sie nicht in einem Haus einbrechen dürfen, das bereits dein Eigentum ist. Das ist zwar eine extreme Lösung, aber ich habe davon gehört, dass dies passieren kann. Bezahlen Sie die betroffenen Handwerker auch dann, wenn es einige Unannehmlichkeiten gibt. Es ist einfach der richtige Weg.

Beste Grüsse

Nessio

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