nicola_padinatos Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo zusammen,Ich bin seit vielen Jahren mit meinem Partner im Konkubinat und wir haben gemeinsam eine Immobilie erworben. Leider haben wir keine Vorkehrungen getroffen, um für den Todesfall des Partners abgesichert zu sein. Damit wir jetzt Klarheit haben, habe ich unsere Vermögenswerte zusammengeführt und komme nicht weiter. Kann mir jemand helfen, die Nachlassregelung bei einem Todesfall meines Partners in unserem Konkubinat zu verstehen? Zusätzlich habe ich Fragen zu unserer Todesfallversicherung. Details zu unserem Vermögen finden Sie unten. Vielen Dank für eure Hilfe!Annahme:Wert des Hauses: CHF 550.000,00Barvermögen je Partner: CHF 20.000,00Todesfallversicherung der Frau: CHF 92.000,00, begünstigt der KonkubinatspartnerTodesfallversicherung des Mannes: CHF 100.000,00, begünstigt die TochterHypothek: CHF 440.000,00 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Die Nachlassregelung im Konkubinat ist oftmals kompliziert. Im Gegensatz zu einer verheirateten Person gibt es keine gesetzliche Erbregelung. Dies bedeutet, dass bei einem Todesfall ohne Testament keine eindeutige Regelung besteht und es zu einem Streit um das Vermögen kommen kann. Um dieses Problem zu vermeiden, empfiehlt es sich, ein Testament zu erstellen. Hier können Erben sowie die Vermögensaufteilung im Detail festgelegt werden. Ohne ein Testament würde das Vermögen des Verstorbenen an seine nächsten Verwandten gehen. Angenommen, Ihr Partner stirbt ohne Testament zu hinterlassen. Wenn er eine Tochter hat, würde sie das gesamte Vermögen erben. Sie als Partnerin gingen in diesem Fall leer aus. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, würde das Vermögen zwischen Ihnen und den Kindern aufgeteilt werden. Um ein Beispiel zu geben: Angenommen, Sie haben zusammen eine Immobilie, die ein Wert von 500.000 CHF hat. Es besteht eine Hypothek in Höhe von 250.000 CHF. Weiterhin haben Sie ein gemeinsames Barvermögen von 40.000 CHF und ein Lebenversicherung in Höhe von 184.000 CHF. Wenn Ihr Partner stirbt und Sie kein Testament haben, würde seine Tochter das gesamte Vermögen von 474.000 CHF erben, da sie die einzige gesetzliche Erbin ist. Wie jedoch bereits erwähnt, kann durch ein Testament eine eindeutige Regelung getroffen werden. Sie können beispielsweise festlegen, dass das Haus an die gemeinsamen Kinder geht, während Sie das Barvermögen und die Versicherung erhalten. Neben dem Erstellen eines Testaments gibt es auch die Möglichkeit, im Vorfeld eine Begünstigungserklärung bei der Versicherung auszufüllen. In diesem Fall würde der Begünstigte oder die Begünstigte die Versicherungssumme ungeachtet der eigentlichen Erbregelung erhalten. Im Falle des Ablebens Ihres Partners, würde die Vermögensaufteilung davon abhängen, wer von Ihnen beiden überlebt. Angenommen, Ihr Partner stirbt zuerst. Sie würden in diesem Fall das Barvermögen und die Versicherung in Höhe von 112.000 CHF erhalten, während die Tochter Ihres Partners die Hälfte des Hauses und des restlichen Barvermögens erhält. Sie sollten auch im Testament festlegen, was passieren soll, falls Sie beide gleichzeitig sterben. In diesem Fall würden gesetzliche Erben greifen und Ihre jeweiligen Familien hätten Anrecht auf Ihr Vermögen. Insgesamt empfiehlt es sich, frühzeitig eine Vermögensaufteilung für den Todesfall festzulegen, um Streit und Komplikationen zu vermeiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo nicola_padinatos,Ich denke, ich kann Ihnen bei der Lösung Ihrer Frage behilflich sein. Wichtig zu wissen ist, dass der Nachlass im Todesfall unterschiedlich geregelt ist, je nachdem, ob Sie im Konkubinat leben oder verheiratet sind. Da Sie im Konkubinat leben, haben Sie keine gesetzlichen Erbansprüche. Ist der Mann verheiratet, haben Sie als Ehefrau automatisch Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes, auch wenn kein Testament vorhanden ist. Ich empfehle Ihnen dringend, ein Testament zu erstellen, um die genaue Verteilung Ihres Vermögens zu regeln. Hier in der Schweiz gibt es Online-Dienste, um ein Testament zu erstellen, ohne dass ein Notar erforderlich ist. Sie können auch direkt mit einem Notar sprechen, wenn Sie spezielle Wünsche oder Bedenken haben.Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Information helfen konnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Nicola, Ich hoffe, ich kann auch einen Hinweis zur Frage der Todesfallversicherung des Mannes geben. Der Grund, warum die Tochter begünstigt ist, hängt höchstwahrscheinlich damit zusammen, dass die Versicherung vor vielen Jahren abgeschlossen wurde, bevor Sie Teil des Lebens des Mannes wurden. Versicherungsbedingungen können sich im Laufe der Zeit ändern, aber es ist nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Es ist jedoch wichtig, die Begünstigungsklausel in regelmässigen Abständen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie noch Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...