FWinkler Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo zusammen! Ich habe vor, ein Haus im Februar zu kaufen und es für drei bis vier Monate umzubauen, bevor ich im Juni einziehe. Die Frage ist, ob ich für diesen Zeitraum bereits den Eigenmietwert der Liegenschaft versteuern muss, also ab Februar? Ich habe in einer Broschüre gelesen: "Steuerpflichtig für den Mietwert, der immer zum Einkommen hinzugerechnet wird, ist grundsätzlich der Eigentümer der Liegenschaft, vorausgesetzt, dass er diese tatsächlich selber nutzt." Aber ich bin mir nicht sicher, was das für meinen Fall bedeutet. Ich bin bis zum Einzug in die neue Liegenschaft noch Mieter einer Wohnung. Kann mir jemand helfen? Vielen Dank! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Wenn du eine Liegenschaft in der Schweiz besitzt und auch selbst darin wohnst, musst du den Eigenmietwert versteuern. Doch was genau ist der Eigenmietwert und wann musst du ihn versteuern? Der Eigenmietwert ist der hypothetische Mietwert einer selbstbewohnten Liegenschaft. Das bedeutet, dass du dir vorstellen musst, dass du deine Liegenschaft vermietest und dafür eine Miete einnimmst. Diese Miete wird als Einkommen betrachtet und muss dementsprechend versteuert werden. Wenn du also ab Februar Besitzer einer Liegenschaft bist und diese auch selbst bewohnst, musst du den Eigenmietwert ab diesem Zeitpunkt versteuern. Dabei spielt es keine Rolle, ob du während dieser Zeit tatsächlich in der Liegenschaft wohnst oder nicht. Wie hoch ist der Eigenmietwert? Der Eigenmietwert wird anhand der Mietpreise vergleichbarer Liegenschaften in derselben Gemeinde oder Region geschätzt. Dabei wird auch die Grösse, Lage und Ausstattung der Liegenschaft berücksichtigt. Der Eigenmietwert wird normalerweise alle paar Jahre neu berechnet. Ein Beispiel: Du besitzt eine Liegenschaft in Zürich und der Eigenmietwert beträgt CHF 3'000.- pro Monat. Du hast die Liegenschaft im Februar gekauft und ab diesem Zeitpunkt auch selbst darin gewohnt. In diesem Fall musst du im Februar CHF 3'000.- versteuern, da du während des gesamten Monats Eigentümer der Liegenschaft warst. Im März, April und Mai musst du jeweils CHF 1'500.- versteuern, da du nur jeweils einen Teil des Monats Besitzer der Liegenschaft warst. Es ist wichtig, den Eigenmietwert ordnungsgemäss zu versteuern, da dies vom Steueramt überprüft wird. Wenn du unsicher bist, wie hoch dein Eigenmietwert ist oder wie du ihn korrekt versteuern musst, solltest du dich an dein Steueramt wenden oder einen Steuerberater konsultieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 FWinkler, du hast die richtige Information, dass der Eigentümer der Liegenschaft für den Mietwert steuerpflichtig ist, vorausgesetzt, er nutzt die Liegenschaft selbst. In deinem Fall bist du der Eigentümer, und du wirst die Liegenschaft auch selber bewohnen. Daher müsst du den Eigenmietwert ab dem Kaufdatum versteuern, auch wenn du erst später einziehst. Der Eigenmietwert wird grundsätzlich auf der Basis von gängigen Mietzinssätzen berechnet, die für ähnliche Immobilien gezahlt werden. Als Eigentümer hast du allerdings die Möglichkeit, den Eigenmietwert auch unter bestimmten Voraussetzungen selbst zu berechnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Ich möchte noch ergänzen, dass es bei der Berechnung des Eigenmietwerts auf verschiedene Faktoren ankommt, beispielsweise auf den unterkellerten Wohnraum, den Ausbaustandard oder auch die Lage der Liegenschaft. Zudem solltest du beachten, dass der Eigenmittewert nur dann steuerlich relevant ist, wenn er höher ist als die effektiven Kosten, die du für das Wohnen in der Liegenschaft hast. Es kann also sein, dass du in deinem Fall gar keine Steuern auf den Eigenmietwert zahlen musst, wenn du beispielsweise eine hohe Hypothek aufgenommen hast, um die Liegenschaft zu kaufen und zu renovieren. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig von einem Steuerexperten beraten zu lassen, um allfälligen Zahlungen vorzubeugen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...