nicola_padinatos Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo zusammen, Ich hätte gerne eure Meinung zu einem Problem in meiner Gemeinde bezüglich der Berechnung der Anschlussgebühren. Laut Schätzung des kantonalen Gebäudeversicherungsamtes haben wir 2 Gebäude mit jeweils einer Gebäudenummer und einem separaten Schätzwert. Das Gebäude Nr. 1 (Einfamilienhaus) wird mit Fr. x bewertet, während Gebäude Nr. 2 (Carport/Geräteraum) mit Fr. y bewertet wird. Das Problem ist, dass das Gebäude Nr. 2 NICHT an die Kanalisation angeschlossen ist, aber die Gemeinde trotzdem diesen Wert für die Anschlussgebühren berechnet. Ich habe bereits telefonisch nachgefragt und mir wurde mitgeteilt, dass das gesamte Bauvolumen zählt. Ich frage mich nun, ob ich Einsprache erheben sollte oder nicht, denn es geht um mehr als 1'500.--CHF. Ich freue mich auf eure Einschätzungen und Erfahrungen. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Sehr geehrter Nicola, Ich verstehe, dass Sie sich mit einer unerwarteten Gebührenforderung konfrontiert sehen und ich kann sehr gut nachempfinden, wie frustrierend dies sein kann. Ich möchte Ihnen jedoch versichern, dass Sie nicht alleine sind - ähnliche Situationen treten in vielen Gemeinden auf und es gibt definite Strategien, mit ihnen umzugehen. Eines der ersten Dinge, die Sie tun sollten, ist das Einspruchsverfahren, um Ihre Bedenken mit den zuständigen Behörden zu teilen. Selbst wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Aussichten gering sind, sollten Sie nicht zögern, Ihr Anliegen vorzubringen. In vielen Fällen hat das Einlegen eines Einspruchs tatsächlich den Effekt, dass Ihre Anliegen auf höherer Ebene gehört werden und können zu Ihrem Vorteil gelöst werden. Ein konkretes Beispiel für eine solche Lösung hängt davon ab, wie Ihre Gemeinde die Anschlussgebühren berechnet. In meinem Fall wurde ein ähnlicher Konflikt dadurch ad acta gelegt, dass nur anteilige Anschlussgebühren für ein angeschlossenes Gebäude erhoben wurden und nicht für das gesamte Bauvolumen. Mit anderen Worten: Die Gebühren wurden nur auf der Grundlage der Grösse des Gebäudes berechnet, das tatsächlich mit dem Netz verbunden wurde. Wenn Sie noch nicht wissen, nach welchen Regeln Ihre Gemeinde die Gebührenberechnung vornimmt, empfehle ich Ihnen dringend, sich an die zuständigen Stellen zu wenden, um Informationen einzuholen. In den meisten Fällen sind die Gebührenordnungen öffentlich zugänglich und können online oder in der Stadtkanzlei eingesehen werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Einsprache ein legitimes Mittel ist, um gegen unfaire Gebühren vorzugehen. Es ist auch bedenklich, dass solche Gebühren in einigen Gemeinden sehr hoch ausfallen können und die Interessen der Bürger nicht im Vordergrund stehen. Zuletzt möchte ich betonen, dass es sich lohnt, sich um Lösungen zu bemühen und Ihre Interessen durchzusetzen. Durch die Einlegung eines Einspruchs können Sie Ihre Stimme erheben und Ihre Erfolgschancen erhöhen. Ich hoffe, dass diese Hinweise Ihnen helfen, Ihre Situation zu verbessern und dass Sie letztlich zu einer zufriedenstellenden Lösung gelangen werden. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Nicola, Ich habe gehört, dass einige Gemeinden auch für nicht angeschlossene Gebäude Anschlussgebühren berechnen. Es ist wahrscheinlich, dass du beschwichtigt wirst, wenn du nachfragst. Ich würde dir raten, dass du auf die Gemeinde zugehst und versuchst mit ihnen zu reden. Frage Sie zum Beispiel, ob es andere Gebühren gibt, die du zahlen musst, wenn dein Gebäude nicht angeschlossen ist. Vielleicht findest du eine Lösung. Ansonsten bleibe bei deiner Entscheidung, Einsprache zu erheben. Baubewilligungen können unter Umständen recht teuer werden, und es lohnt sich, diese Kosten zu minimieren. Gruss, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hi Nicola, Ich hatte ein ähnliches Problem in meiner Gemeinde. Ich musste für eine Höherbewertung meines Hauses mehr Steuern zahlen, obwohl ich keine baulichen Veränderungen am Haus vorgenommen habe. Ich habe beschlossen, meine Rechte als Hausbesitzer wahrzunehmen und bin zu einem Anwalt für Immobilienrecht gegangen. Der Anwalt war in der Lage, mir zu helfen, indem er mich darüber informierte, welche Schritte ich unternehmen konnte, um meine Interessen zu schützen. Ich würde dir empfehlen, dich von einem Anwalt beraten zu lassen, um deine Interessen und deine Geldbörse zu schützen. Besten Gruss, Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...