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Swiss.Stephan

Ehe- und Vermögensplanung beim Kauf eines Hauses

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Hallo zusammen,

mein Partner und ich möchten bald ein Haus kaufen und sind unsicher, wie wir mit den komplexen Themen Vermögensaufteilung und Absicherung bei Scheidung oder Todesfall umgehen sollen. Wir haben einige Schwierigkeiten, die wir beachten müssen:

  • Mein Partner hat aus einer früheren Beziehung eine Tochter.
  • Ich bringe etwa das Doppelte an Eigenkapital ein.
  • Ich werde voraussichtlich mehr in die Amortisation investieren können als mein Partner.

Ich mache mir Sorgen, dass ich im Fall des Todes meines Partners gezwungen wäre, das Haus zu verkaufen, um seiner Tochter ihren Anteil auszahlen zu können, da ich dann nicht genug Geld hätte. Was können wir tun, um uns maximal abzusichern?

Meine erste Frage ist, welche Empfehlungen Sie in Bezug auf einen Ehevertrag, Erbvertrag oder andere Vermögensplanungsoptionen haben, um in diesem Szenario eine faire Lösung zu finden. Darüber hinaus frage ich mich, wie sich die Eigentumsverhältnisse ändern, wenn das Haus nur auf meinen Namen läuft. Würden wir immer noch gleichberechtigte Eigentümer bleiben, oder würde sich etwas ändern?

Ich würde mich sehr über Ihre Ratschläge und Erfahrungen freuen.

Viele Grüsse, Swiss.Stephan

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Lieber Stephan,

ich verstehe Ihre Sorgen und Bedenken bezüglich des Eigentums im Falle eines Todes oder einer Scheidung und ich empfehle Ihnen, dass Sie einen Ehe- und Erbvertrag aufsetzen, bevor Sie das Haus kaufen. Der Ehe- und Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen Ehegatten, in dem sie gemeinschaftlich ihr Erbrecht und ihre Vermögensverhältnisse regeln. In diesem Vertrag können Sie individuell festlegen, wer Ihr Eigentum erben soll und in welcher Höhe. Die Schweizer Gesetzgebung verlangt, dass die Kinder des Verstorbenen mindestens ihren Pflichtteil erben. Ein Ehe- und Erbvertrag kann jedoch die Vermögensverteilung innerhalb der Familie anders regeln. Dies kann für Sie von Vorteil sein, insbesondere wenn Sie Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung haben.

Ein häufiger Weg, diese Frage zu lösen, besteht darin, das Haus im Grundbuch als Eigentum der Ehepartner in Gütergemeinschaft einzutragen. Gütergemeinschaft bedeutet, dass das gesamte Vermögen beider Ehegatten gemeinsam gehört. Das Haus gehört beiden Partnern je zur Hälfte. Im Falle des Todes eines Ehepartners hat der andere Ehepartner eine Option auf Kauf der zweiten Hälfte. Somit vermeidet man, dass das Haus aufgrund eines Todesfalls verkauft werden muss. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Option auf Kauf des anderen Ehepartners nicht automatisch erfolgt und im Ehe- und Erbvertrag festgelegt werden sollte.

Um eine genaue Lösung auf Ihr Problem zu finden, wäre es ratsam, eine gemeinsame Sitzung mit einem Notar zu organisieren. Ein Notar kann Ihnen bei der Gestaltung des Ehe- und Erbvertrags oder der Übertragung des Eigentums im Grundbuch helfen. Denn unsere Situationen sind individuell und was gut oder schlecht für uns wäre, hängt von unseren persönlichen Bedürfnissen ab. Ausserdem kann ein Notar sicherstellen, dass der Vertrag den rechtlichen Anforderungen entspricht und somit im Falle eines Streits vor Gericht Bestand hat.

Eine Alternative dazu wäre auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), in der beide Partner als gleichberechtigte Partner gelten. Eine GbR kann ein Haus als gemeinsames Vermögen halten. Der Vertrag muss jedoch notariell beglaubigt werden, was möglicherweise ein höherer finanzieller Aufwand ist. Des Weiteren hat diese Lösung den Nachteil, dass im Falle einer Scheidung die Gesellschaft aufgelöst werden muss und das Haus verkauft werden kann.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig und umfassend informieren. Konsultieren Sie einen Notar und/oder einen Anwalt, um eine für Sie passende Lösung zu finden.

Ich hoffe, ich konnte mit diesen Informationen helfen.

Liebe Grüsse, Nicola

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Salut Swiss.Stephan,

Die in der vorherigen Antwort vorgeschlagenen Massnahmen sind wirklich gut. Ich habe noch einen anderen Vorschlag für Sie. Eine mögliche Option wäre, ein Unternehmen zu gründen und das Haus im Namen des Unternehmens zu kaufen. Auf diese Weise würde das Eigentum des Hauses mit dem Unternehmen verbunden sein und nicht mit Ihnen und Ihrem Mann als natürliche Personen. Wenn Sie später den Wunsch haben, das Haus zu verkaufen, könnten Sie die Anteile des Unternehmens verkaufen, um die Immobilie zu übertragen, anstatt das Haus selbst zu verkaufen.

Jedoch bringt dieser Vorschlag rechtliche und finanzielle Aspekte mit sich, welche Sie zuerst sorgfältig prüfen sollten. Ich würde raten, dass Sie sich von einem Notar oder einem Anwalt beraten lassen, bevor Sie über dieses Thema entscheiden.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Beste Grüsse, Nessio.

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Ein Thema, das oft übersehen wird, wenn man das Haus gekauft hat, sind die Erschliessungskosten, die oft in der Region mehrere zehntausend Franken betragen können. Bitte denken Sie daran, diese bei der finanziellen Planung zu berücksichtigen, wenn Sie über den Kauf eines Landes oder Hauses in der Schweiz nachdenken. Die Erschliessungskosten entstehen oft bei der Verteilung von Gas, Wasser oder Telefonleitungen. Wenn Sie einer neuen Erschliessung zustimmen, können die Gebühren pro Haushalt sehr hoch sein. Wenn Sie am Hang bauen, können die Kosten des Fundaments oder einer Stützmauer ebenfalls erheblich sein. Daher möchte ich Sie bitten, dieses Thema bei der Finanzplanung zu berücksichtigen.

Alles Gute, FWinkler.

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