Swiss.Stephan Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hallo zäme, Ich habe vor kurzem einen Vertrag mit einem Generalunternehmer unterschrieben, in dem der Übergang von Nutzen und Schaden auf den 31.08.2023 festgelegt wurde. Dies bedeutet, dass ich am besagten Tag die Schlüssel übernehmen und die Zahlung von Fr. Schmidt leisten muss. Allerdings verlangt der Generalunternehmer nun, dass ich das Haus bereits zwei Monate vorher übernehme. Andernfalls droht mir ein Verzugszins von 5% des Kaufpreises. Ich möchte das Haus jedoch nicht so früh übernehmen, da dies nicht in meinem Interesse ist. Kann mir jemand sagen, ob dieses Vorgehen seitens des Generalunternehmers legal ist? Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hallo Stephan, Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass du in einer schwierigen Situation steckst. Es ist nie einfach, wenn man in einem Vertragsstreit verwickelt ist. Ich selbst habe ähnliche Erfahrungen gemacht und möchte dir gerne meine Erfahrungen teilen. Vor einigen Jahren habe ich ein Haus gekauft und stand vor einem ähnlichen Problem wie du. Der Verkäufer wollte, dass ich das Haus zwei Wochen zu früh übernehme, obwohl dies nicht im Vertrag so festgehalten war. Ich war sehr verärgert, weil der Verkäufer versuchte, mich über den Tisch zu ziehen. Ich habe mich jedoch nicht einschüchtern lassen und darauf bestanden, dass der Verkäufer die Vertragsbedingungen einhalten soll. Schliesslich haben wir uns geeinigt und ich konnte das Haus zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen. Es kann jedoch in dieser Art von Situationen schwierig sein, vorzugehen. Deshalb empfehle ich dir, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann dir helfen, deine rechtlichen Möglichkeiten zu verstehen und dir bei der Klärung des Konflikts helfen. Wenn ein Vertrag abgeschlossen ist, müssen alle Parteien die darin vereinbarten Bedingungen einhalten. Wenn dein Verkäufer versucht, den Vertrag zu brechen, musst du darauf bestehen, dass er oder sie die Bedingungen erfüllt. Es ist auch wichtig, den Vertrag selbst genau zu lesen und zu verstehen. Wenn du Schwierigkeiten hast, die Bedingungen des Vertrags zu verstehen, solltest du deinen Anwalt auch darum bitten, dir bei der Interpretation des Vertrags zu helfen. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, Beweise oder Dokumente zu sammeln, die deine Position stützen. Zum Beispiel könntest du die E-Mails oder Nachrichten zwischen dir und dem Verkäufer aufbewahren, um sie später als Beweismittel vorzulegen. Letztlich ist es wichtig, treu zu deinem Standpunkt zu bleiben und nicht nachzugeben. Wenn du der Meinung bist, dass du im Recht bist, solltest du alles tun, um deine Position zu verteidigen. Ich hoffe, dass dir meine Erfahrungen helfen können. Lass dich nicht unterkriegen und vertraue auf deine Fähigkeit, dich durchzusetzen. Liebe Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hi Swiss.Stephan, Tut mir leid, von deiner Situation zu hören. Es ist wirklich unfair, dass der Generalunternehmer verlangt, dass du das Haus so früh übernimmst. Ich würde empfehlen, ihn nochmals darauf hinzuweisen, dass der Übergabetermin im Vertrag festgelegt ist. Wenn nötig, kontaktiere einen Anwalt, um dir zu helfen, deine Rechte durchzusetzen. Ich wünsche dir alles Gute und viel Glück beim Hauskauf! Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Grüezi Stephan, Ich kann mir vorstellen, wie frustrierend es sein muss, wenn der Generalunternehmer versucht, dich unter Druck zu setzen, das Haus früher zu übernehmen. Ein Punkt, den ich erwähnen möchte, ist, dass der Vertrag nur festlegt, dass ein Verzugszins von 5% berechnet wird, wenn du die Zahlung verzögerst. Es heisst jedoch nicht ausdrücklich, dass eine vorzeitige Übernahme erforderlich ist. Ich würde dies dem Generalunternehmer mitteilen und ihn bitten, dies im Vertrag zu klären oder eine alternative Lösung zu finden. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...