Nessio Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hallo Zusammen! Endlich haben wir unser Bauprojekt gestartet und den ersten Spatenstich gesetzt. Wir mussten jedoch auf unserem Land, wo wir eine Tiefe von einem Meter erreichten, eine Altlast finden: eine 50-jährige Jauche und Güllegrube, die 4 Meter breit, 8 Meter lang und 1 Meter tief ist. Die Betonreste und alte Erde müssen abtransportiert und gesondert entsorgt werden, was uns schätzungsweise 6'000 CHF kostet. Aber ich frage mich, ob wir diese Zubaukosten an den Grundstücksverkäufer oder ehemaligen Eigentümer weitergeben können. Gilt hier das Verursacherprinzip und müssen sie uns die Kosten erstatten? Hat jemand von euch Erfahrungen damit? Ich würde mich freuen, Ihre Erfahrungen zu hören oder ob Sie in einer ähnlichen Situation waren! Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Sehr geehrter Nessio, Ich kann verstehen, wie frustrierend es ist, Verstecke auf dem eigenen Grundstück zu finden, trotz gründlicher Prüfungen. Als wir unser Haus in Wallisellen bauen liessen, hatten wir ein ähnliches Problem. Der Vorbesitzer hatte ein jauchengefülltes Loch einfach mit Erde bedeckt und uns nicht darüber informiert. Es gab auch keine Vorkehrungen zur regelmässigen Entleerung des Behälters. Als wir das Problem entdeckten, waren wir sehr verärgert darüber, dass wir so etwas auf unserem eigenen Grundstück hatten. Nach einigen Diskussionen mit dem Vorbesitzer haben wir uns schliesslich darauf geeinigt, die Reinigungskosten zu teilen, da wir beide die Verantwortung tragen, in Zukunft sorgfältiger zu sein. Wir haben daraus gelernt, dass es wichtig ist, bei der Inspektion eines neuen Hauses besonders gründlich vorzugehen. Ich würde empfehlen, so bald wie möglich Gespräche mit dem Vorbesitzer zu führen, um eine Einigung zu erzielen, die für beide Seiten angemessen ist. Möglicherweise können Sie einige der Kosten auf ihn abwälzen, um sie zu rationalisieren. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie das Problem so schnell wie möglich lösen, um weitere Probleme auf Ihrem Grundstück zu vermeiden. Ich hoffe, dass meine Erfahrung Ihnen helfen kann, dieses Problem zu lösen. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Ich stimme FWinkler und Nessio zu, dass das Bauland, sobald man es kauft, Ihnen gehört, so dass Sie auch für jegliche Altlasten auf dem Vorgelände haften. Ich war jedoch der Meinung, dass die Regeln in der Schweiz diesbezüglich ziemlich klar sind, wenn Sie vor dem Kauf eines Grundstücks eine historische Untersuchung durch Ihre Gemeindebehörde durchführen lassen. In der Regel sammelt die zuständige Verwaltung Informationen von Datenbanken und fachspezifischen Archiven, um zu überprüfen, ob Ihre Immobilie in der Vergangenheit Hoffnungen auf Industrie, Müllentsorgung oder andere umweltschädliche Aktivitäten hatte. Deshalb könnte ich mir vorstellen, dass eine solche Untersuchung bei Ihnen nicht durchgeführt wurde oder dass sie herabgestuft wurde, um Geld zu sparen. Als Besteller haben Sie ein Recht darauf, diese Überprüfung bei der Gemeinde zu beantragen. Ich hoffe, dass Sie die Lösung finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Alles Gute! Gruss, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hallo Nessio, Ich verstehe, dass Sie durch die Entdeckung der Jauche- und Güllegrube frustriert sind. Jedoch denke ich, dass der Verkauf von Grundstücken laut Schweizer Recht einfach ist: Was auf einem Grundstück ist, gehört den Eigentümern, es sei denn, es handelt sich um illegale oder verbotene Aktivitäten wie Drogen- oder Waffenschmuggel. Wenn Sie ein Problem wegen etwas auf dem Boden haben, das Sie nicht verursacht haben, kann es schwierig sein, jemanden zur Verantwortung zu ziehen. Im Allgemeinen müssen Sie die Eigentumsrechte nachweisen und prüfen, ob Ihre Verkäufer wussten oder vernachlässigten, Ihnen die vollständigen Details der Erde zu nennen oder nicht. Dabei spielen einige Faktoren eine Rolle. Ich denke jedoch auch, dass es sich sehr lohnt, die Vereinbarungen im Kaufvertrag genau zu prüfen. Möglicherweise enthält er Bestimmungen, die Ihnen helfen können. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...