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nicola_padinatos

"Fehlplanung" beim GU: Wer muss die Mehrkosten für die Planänderung tragen?

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Ich habe mit einem GU einen Werkvertrag abgeschlossen, bei dem alle Baukosten genau definiert worden sind. Wir sind nun bei der Baueingabe angelangt und haben erfahren, dass an einer Seite des Hauses die maximale Fassadenhöhe überschritten wird, was nicht zulässig ist. Der GU hat einen Lösungsvorschlag gemacht: Das Dach soll verlängert werden, sodass ein zusätzlicher kleiner gedeckter Sitzplatz entsteht. Die Mehrkosten dafür betragen ungefähr 2000 CHF. Wir hatten bei der Planung auch diese Idee, sie aber gestrichen, weil wir zusätzliche Kosten vermeiden wollten.

Nun stellt sich mir die Frage: Müssen wir die Mehrkosten tragen, obwohl wir bereits einen Vertrag mit dem GU abgeschlossen haben? Müsste der GU-Architekt nicht die Gesetze und Maximalmasse kennen und von Anfang an berücksichtigen? Wenn das Bauen in unserem Fall billiger kommt als im Werkvertrag vereinbart, erhalten wir jedoch kein Geld zurück. Meiner Meinung nach sollten die Mehrkosten vom GU getragen werden, da sie sich nicht ausreichend informiert haben. Schliesslich handelt es sich hier um ein Grundprinzip, um das man hätte von Anfang an wissen müssen. Was meint Ihr dazu?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Nicola

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Sehr geehrter Nicola Padinatos,

ich habe Ihre Meinung zu dem Thema gelesen und kann dem nur zustimmen. Die Grundprinzipien und Vorschriften in der Baubranche sind von Anfang an bekannt. Architekten, die ihre Arbeit gewissenhaft erledigen, sollten sich daran halten und keine Änderungen ohne Einhaltung des Baurechts vornehmen.

Ich denke, dass Sie in diesem Fall das Recht auf Ihrer Seite haben und der Generalunternehmer (GU) die Mehrkosten für die Planänderung übernehmen sollte. Schliesslich hätten sich diese leicht vermeiden lassen können, wenn er von Anfang an die richtigen Massnahmen ergriffen hätte.

Ein Beispiel dafür wäre die korrekte Antragstellung bei der Baubehörde. Wenn der GU die Baugenehmigung ordnungsgemäss eingeholt hätte, wären ihm die Konsequenzen eines illegalen Bauvorhabens bewusst gewesen. In diesem Fall hätte er von Anfang an darauf geachtet, dass die Pläne den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, um Mehrkosten durch nachträgliche Änderungen zu vermeiden.

Sollte der GU jedoch die Übernahme der Mehrkosten ablehnen und uneinsichtig sein, würde ich in Ihrem Fall dazu raten, einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Rechtslage, bezüglich der Haftung bei Verstössen gegen das Baurecht, ist hier eindeutig. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und die faire Umsetzung des Projekts sicherzustellen.

Ich hoffe, dass meine Argumentation Ihnen weiterhilft und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Abwicklung des Bauvorhabens.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

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Hallo Nicola,

die Frage, wer die Mehrkosten tragen muss, hängt davon ab, ob in Ihrem Vertrag mit dem GU eine Klausel für zusätzliche Kosten vereinbart wurde. Ich würde das Kleingedruckte noch einmal sorgfältig prüfen. Wenn keine Klausel vorhanden ist, sollte der GU die Kosten übernehmen, da er die Planung nicht korrekt durchgeführt hat. Ich würde an Ihrer Stelle klären, wer letztlich für die Kosten aufkommt, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

Nessio

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Meiner Meinung nach ist es wichtig, zu berücksichtigen, dass sowohl der GU als auch der Auftraggeber für den Erfolg des Projekts verantwortlich sind. Wenn Sie Ihrem GU vorher mitgeteilt haben, dass Sie auf zusätzliche Kosten verzichten wollen, haben Sie genauso zur Fehlplanung beigetragen. Obwohl es die Pflicht des GU-Architekten ist, die Vorschriften einzuhalten, könnte das Vermeiden von Mehrkosten einen höheren Stellenwert für den Kunden gehabt haben. Ich denke, es ist fair, die Mehrkosten zwischen Ihnen und dem GUn aufzuteilen. Danach können Sie während des Projekts noch an Änderungen arbeiten, wenn es finanziell möglich ist.

Swiss.Stephan

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