Swiss.Stephan Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Guten Tag alle zusammen, Ich habe kürzlich einen Kaufvertrag abgeschlossen und eine Anzahlung geleistet. Im Vertrag steht, dass die Eintragung im Grundbuch bis zum 1. Juni 2023 erfolgen muss. Leider konnte ich den Termin beim Grundbuchamt erst für den 2. Juni 2023 vereinbaren. Der Verkäufer hat jedoch bereits telefonisch bestätigt, dass es kein Problem für ihn darstellt. An dieser Stelle wollte ich mich erkundigen, welche Konsequenzen es für mich hat, wenn der Eigentumsübergang später erfolgt? Habe ich mich bereits in Verzug gesetzt? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hallo Swiss.Stephan, ich kann dein Problem gut verstehen, denn ich hatte fast dasselbe Problem wie du. Die Verzögerung beim Eintrag ins Grundbuch kann verschiedene Folgen haben, je nachdem, wie lange die Verzögerung dauert. Kurzfristige Verzögerungen: Wenn der Eintrag ins Grundbuch nur um einige Tage verzögert ist, wird es für dich keine direkten finanziellen Konsequenzen geben. Dein Eigentum wird dir nach wie vor gehören und du musst keine zusätzlichen Kosten befürchten. Längere Verzögerungen: Wenn es sich jedoch um eine längere Verzögerung handelt, kann dies Folgen haben: Der Verkäufer kann den Vertrag auflösen: Wenn der Vertrag über den Kauf des Hauses oder der Wohnung eine Frist für den Eintrag ins Grundbuch enthält, kann der Verkäufer den Vertrag auflösen, wenn diese Frist überschritten wird. In diesem Fall würde der Verkäufer die Anzahlung zurückerstatten. Zusätzliche Kosten für den Verkäufer: Jede Verzögerung beim Eintrag ins Grundbuch kann dazu führen, dass der Verkäufer zusätzliche Kosten hat. Wenn zum Beispiel eine Hypothek auf dem Haus oder der Wohnung eingeschrieben ist und die Verzögerung dazu führt, dass diese Hypothek nicht rechtzeitig gelöscht wird, kann dies den Verkäufer teuer zu stehen kommen. Es ist also wichtig, dass der Eintrag ins Grundbuch möglichst bald erfolgt, um unangenehme Folgen zu vermeiden. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hey Swiss.Stephan, Ich stimme FWinkler zu, dass die Verspätung wahrscheinlich kein grosses Problem darstellt. Im Normalfall sind solche Klauseln eher dazu da, um den Käufer unter Druck zu setzen, schnell zu handeln und das Geschäft abzuwickeln. Ich hatte eine ähnliche Klausel in meinem Kaufvertrag und konnte ohne Probleme eine kurze Verspätung von einer Woche aushandeln. Ich denke also, dass ein verspäteter Antrag auf Eintragung im Grundbuch in der Regel kein Problem darstellt, solange sie nicht zu lange dauert. Beste Grüsse, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hallo Swiss.Stephan, Zu deiner Frage, welche Konsequenzen es haben könnte, wenn es zu Verzögerungen kommt, gibt es bereits vollständige Antworten. Ich möchte jedoch noch ein anderes Thema ansprechen: Hast du dich schon ausführlich über alle Gebühren informiert, die beim Abschluss eines Kaufvertrags anfallen können? Viele Verkäufer verlangen diese Gebühren vom Käufer, ohne dies in den Kaufvertrag aufzunehmen. Daher solltest du einen genaueren Blick auf deinen Vertrag werfen, um sicherzugehen, dass du nicht unnötig Geld ausgibst. Beste Grüsse Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...