FWinkler Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Meine Frau und ich haben mit einem lokalen GU unser Haus gebaut und die Endphase erreicht. Während des Baus gab es jedoch einige Fehler, die noch behoben werden müssen. Wir fragen uns nun, wie viel Abzug vom Preis laut Vertrag gerechtfertigt ist für unverändert gebliebene Mängel. Gibt es hierfür spezifische Vorgaben oder Faustregeln? Zu den Fehlern, die nicht mehr behoben werden können: 1. Die Frischluftzufuhr zum Ofen wurde vergessen und hängt nun als schwarzer Kanal an der Kellerdecke. 2. Der Abluftkanal für die Sauna wurde ebenfalls vergessen, obwohl hierfür CHF 700 im Vertrag abgemacht waren. Das Versäumnis kann nicht mehr wiedergutmacht werden. 3. Drei Fenster wurden falsch gemauert; zwei wurden nachträglich geändert, das dritte musste mangels Möglichkeit um rund 40 cm versetzt werden. 4. Die Lichtschächte weisen höhenunterschiede von ca. 2-3 cm auf. 5. Der Aussenwasseranschluss wurde durch den Sanitär auf der falschen Seite eingelegt und wurde dann über den Wohnzimmerboden zur anderen Seite gezogen. 6. Eine Wasserleitung wurde im Mauerwerk angebohrt, ausgewechselt und mit Kupplungen versehen; im Schadensfall muss die Wand aufgebrochen werden, um diesen Teil erneut zu ersetzen. Die restlichen Mängel sollten korrigierbar sein. Wie seht ihr das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Grüss dich Stephan Die Frage, die sich immer wieder stellt ist, wie viel eine Reparatur nach der Endabnahme kostet. Hier gibt es leider keine klare Antwort, da der vertraglich vereinbarte Pauschalbetrag kein Pauschalpauschalbetrag ist. Wenn es zu vielen Fehlern kommt, kann es ein, dass entweder die Qualität der Arbeit oder der Preis dafür leiden. Um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie viel es kosten würde, die Mängel zu beheben, empfiehlt es sich, eine Schätzung von einem unabhängigen Bauunternehmen einzuholen. Mit dieser Schätzung können Sie eine endgültige Entscheidung treffen und entscheiden, ob sich die Reparatur lohnt oder nicht. Ein Beispiel für eine Reparatur ist, wenn das Bauunternehmen vergessen hat, ein Rohr zu verlegen. Wenn dies nicht wieder aufgegraben und neu verlegt wird, ist es sehr wahrscheinlich, dass es zu einem Wasserschaden kommen wird. Eine solche Reparatur kann sehr teuer und zeitaufwändig sein, da andere Teile des Bauprojekts möglicherweise herausgenommen werden müssen, um den Mangel zu beheben. In Bezug auf Fehler Nummer 2 kann eine Lösung darin bestehen, mit dem GU zu sprechen und ihn aufzufordern, die fehlende Arbeit zu leisten. Wenn dies nicht möglich ist oder er sich weigert, können Sie eine Preisreduktion verlangen. Eine Preisreduktion könnte beispielsweise bei einem Fall eintreten, in dem das Bauunternehmen verspricht, eine bestimmte Arbeit durchzuführen, dies jedoch nicht tut. Hierbei kann es sich um eine Arbeit wie das Verlegen von Fliesen oder das Installieren von Fenstern handeln. In diesem Fall können Sie eine Preisreduktion beantragen, um eine günstigere Option für Sie zu haben. Abschliessend kann man sagen, dass es empfehlenswert ist, vor einer endgültigen Entscheidung eine Schätzung von einem unabhängigen Bauunternehmen einzuholen und sich bei Unsicherheiten immer an den GU zu wenden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Fehler und Mängel vor der endgültigen Abnahme behoben werden, um mögliche teure Reparaturen später zu vermeiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Dies sind eindeutig Mängel, bei denen dies nicht Ihre Schuld war. Es ist mehr als fair, eine angemessene Entschädigung vom GU zu verlangen. Wenn Sie bereits beim Unterschreiben des Vertrags eine detaillierte Liste aller Mängel aufgelistet haben, besteht ein gutes Argument dafür. Wenn nicht, sollten Sie versuchen, eine Einigung zu erzielen. Denken Sie daran, der GU möchte auch eine gute Bewertung. Wenn Sie nicht zufrieden sind, werden Sie andere davon abhalten, sein Unternehmen zu beauftragen. In Bezug auf Fehler 3 kann ich nachempfinden, wie ärgerlich das ist. Ich hatte selbst viele Mängel während meines Baus. Es ist eine hervorragende Leistung, dass der GU fast alles korrigieren konnte. Ohne seine Hilfe wären Sie wahrscheinlich weiterhin mit verzogenen Fenstern und unnatürlichen Winkeln konfrontiert gewesen. Versuchen Sie, sich zu entspannen und den Prozess durchzustehen, auch wenn es scheint, dass das letzte Stück des Puzzles nicht passen will. Es wird sich lohnen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 In Bezug auf Fehler 5 würde ich an dieser Stelle untersuchen, ob der Sanitär die Kosten für das Zurücksetzen auf der anderen Seite übernommen hat. Da dies ein Fehler war, den ich nicht selbst gemeldet habe, würde ich ihn fragen, ob er bereit ist, den Fehler zu korrigieren. Wenn sich der Sanitär weigert, würde ich unbedingt mit möglichen Konsequenzen im Falle eines Schadens mit der Versicherung sprechen. Im Falle eines Schadens oder Verlustes könnte es sein, dass eine Versicherung den Anspruch aufgrund von Installationen, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen oder die Gesetzeslage negativ beeinflussen, ablehnt. Ich hoffe, dies hilft dir und dass es gelingt, eine gute Lösung zu finden, damit du ein Haus hast, das du wirklich geniessen kannst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...