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Nessio

Architekturvertrag: das sollten Sie wissen!

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Hallo zusammen,

Demnächst steht bei uns der Bau eines Eigenheims an und wir sind gerade dabei einen Vertrag mit dem Architekten zu erstellen. Der Preis für das Gebäude beträgt CHF 630'000 und das Honorar des Architekten liegt bei CHF 93'000. Wir finden den Preis akzeptabel, aber was sollten wir bei der Vertragsunterzeichnung beachten? Gibt es Organisationen, die solche Verträge prüfen? Wir haben online nicht wirklich hilfreiche Informationen gefunden, es handelte sich dabei oft um sehr spezifische Fragen. Wir Danken Ihnen für Ihre Tipps und Ratschläge.

Grüsse, Nessio

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Hallo Nessio,

als Architekt selbst denke ich, dass der Preis für das Projekt angemessen ist, aber es gibt einige wichtige Dinge, auf die Sie beim Unterzeichnen des Vertrags achten sollten.

Zunächst einmal ist es elementar wichtig, dass die Gebührenstruktur im Vertrag eindeutig definiert ist. Das bedeutet, dass alle durchgeführten Arbeiten und die in Rechnung gestellten Preise klar festgehalten werden sollten. Achten Sie daher darauf, dass der Vertrag genau definiert, welche Arbeiten abgedeckt und welche Preise dafür verlangt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie auf jeden Fall professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um eine klare und verständliche Gebührenstruktur zu erhalten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Planungsdienstleistungen, die der Architekt erbringt. Es ist entscheidend, dass der Vertrag nachvollziehbar die einzelnen Phasen von der Konzeption bis zur Durchführung definiert, inklusive aller Detailangaben. Auch sollten Planungsrisiken im Vertrag abgedeckt werden. So sollte beispielsweise das Risiko von Verzögerungen oder von Änderungen, die den Zeitplan beeinträchtigen, im Vertrag festgehalten werden.

Ebenfalls wichtig ist, dass der Architekt entsprechend registriert und lizenziert ist. Hier sollten im Vertrag entsprechende Informationen enthalten sein. Damit stellen Sie sicher, dass der Architekt für die Ausübung des Berufs qualifiziert ist. Trotzdem empfehle ich Ihnen dringend, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.

Als Beispiel könnte eine mögliche Gebührenstruktur wie folgt aussehen:

  • Planungsphase: 100CHF/Stunde
  • Bereitstellung von Plänen: 20CHF/Stück
  • Baustellenaufsicht: 50CHF/Stunde
  • Sonstige Ausgaben (z.B. Reisekosten, Materialkosten): werden separat berechnet

Im Vertrag sollten diese Preise dann entsprechend definiert und abgestimmt werden.

Zusätzlich dazu sollten Sie auch darauf achten, dass die Haftung des Architekten im Rahmen des Vertrags genau festgelegt ist. So sollten etwaige Schäden, die durch Fehler des Architekten entstehen, im Vertrag klar geregelt sein.

Zusammenfassend ist es ein absolutes Muss, den Vertrag mit dem Architekten sorgfältig durchzulesen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um mögliche Risiken und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Herzliche Grüsse,

Stephan

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Hey Nessio,

Ich würde darauf achten, dass der Architekt eine Haftpflichtversicherung besitzt, falls etwas schiefgeht. Auch sollten Sie sicherstellen, dass ein Kündigungsrecht im Vertrag vereinbart wird, falls Sie mit der Arbeit des Architekten nicht zufrieden sind.

Ausserdem würde ich empfehlen, eine Klausel im Vertrag aufzunehmen, die besagt, dass der Architekt alle notwendigen Genehmigungen und Baugenehmigungen einholt. Es ist auch wichtig zu klären, ob die Baukosten beim Festpreis berücksichtigt werden, und im Falle von Überschreitungen, wer dafür verantwortlich ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Freigabe von Plänen. Um sicherzustellen, dass keine Urheberrechtsprobleme auftreten und keine Pläne ohne Absprache verändert werden, sollten Sie im Vertrag klarstellen, wer das Recht hat, die Pläne freizugeben.

Gruss,

Nicola

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Ein weiterer wichtiger Punkt wäre, sicherzustellen, dass die Referenzen des Architekten verifiziert werden. Überprüfen Sie die Erfahrung des Architekten im Bau von Eigenheimen, und lassen Sie sich gegebenenfalls Beispiele der Arbeit zeigen.

Was den Vertrag betrifft, gibt es in jedem Kanton eine Architektenvereinigung, die solche Verträge prüfen kann. Ich würde empfehlen, vor der Unterzeichnung des Vertrages diese Stelle zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass keine Klauseln zwischen den Parteien enthalten sind, die zu Missverständnissen führen können.

Beste Grüsse, FWinkler

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