Nessio Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hallo zusammen,ich habe eine Frage bezüglich der Garantieabnahme. Ich frage mich, ab welchem Zeitpunkt die Garantiefrist startet - ab der Haus- oder Wohnungsübergabe? Mein GU versucht, die Garantieabnahme vorzuziehen, aber ich bin mir nicht sicher, ob das rechtens ist.Ich würde mich sehr über eure Hilfe und Erfahrungsberichte freuen. Vielen Dank im Voraus!Viele Grüsse,Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hey Nessio, ich habe deine Frage zur Garantie- oder Gewährleistungsfrist erhalten und kann dir gerne weiterhelfen. Die Garantie- oder Gewährleistungsfrist beginnt tatsächlich ab Haus- oder Wohnungsübergabe. Dies ist in §634a des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) so festgelegt. Das bedeutet, dass der Verkäufer oder Baufirma dafür sorgen muss, dass das Objekt bei Übergabe frei von Mängeln ist. Ein Beispiel: Ein Bauherr kauft ein Haus von einer Baufirma und übernimmt dieses am 1. Januar. Am 15. Januar stellt der Bauherr fest, dass ein Fenster undicht ist. In diesem Fall muss die Baufirma den Schaden beheben, da die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe noch nicht abgelaufen ist. Wenn dein Generalunternehmer (GU) die Garantieabnahme vorziehen möchte, ist das jedoch auch möglich, wenn ihr beide damit einverstanden seid. In diesem Fall kann die Gewährleistungsfrist verkürzt werden, jedoch darf die Frist nicht auf weniger als ein Jahr verkürzt werden. Es ist also wichtig, dass du dich gut informierst und genau überlegst, ob du auf die volle Gewährleistungsfrist verzichten möchtest. Ein weiteres Beispiel: Ein Bauherr schliesst mit einer Baufirma einen Vertrag über den Bau eines Hauses ab. Im Vertrag wird vereinbart, dass die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt wird. Das Haus wird am 1. Januar übergeben und am 15. Januar stellt der Bauherr fest, dass das Dach undicht ist. In diesem Fall muss die Baufirma den Schaden beheben, da die Gewährleistungsfrist (auch wenn verkürzt) noch nicht abgelaufen ist. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und stehe gerne bei weiteren Fragen zur Verfügung. Liebe Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hi Nessio,ich hatte ein ähnliches Problem und habe die Garantieabnahme einfach später gemacht. Manchmal haben GU's das Bedürfnis, alles schnell erledigt zu haben, aber du kannst dir Zeit lassen, wenn du das möchtest. Die Garantiefrist startet auf jeden Fall erst ab der Übergabe.Viele Grüsse,Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Ich hatte mal einen Fall, bei dem ich eine Wohnung mieten und eine Art "sachmangelbehaftetes Beschwerdeformular" ausgefüllt hatte. Da auf dem Formular nichts von Garantiefrist stand, hatte ich später grosse Schwierigkeiten, meine Ansprüche durchzusetzen. Deshalb empfehle ich dir, das Formular genau zu studieren und im Zweifel einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Viel Erfolg! Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...