nicola_padinatos Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Guten Tag zusammen, Ich würde gerne eure Meinung zu folgenden Zahlungsbedingungen mit einem GU hören. Wir werden das Bauland direkt erwerben, aber der GU wird im Vertrag alle Umgebungsarbeiten und Baunebenkosten übernehmen. Zahlungsbedingungen des GU-Vertrags 10% bei Unterzeichnung 15% nach dem Betonieren der Kellerdecke 35% nach dem Aufrichten des Dachstuhls 20% nach Abschluss der Roh-Installation, Sanitär, Elektro, Heizung 20% bei Übergabe Welche Zahlungsfristen könnten wir dabei vereinbaren? Wären 15 Tage oder 30 Tage zu knapp bemessen? Oder sollten wir lieber auf 90 Tage setzen, um das Bauhandwerkerpfandrecht zu umgehen? Ich danke euch im Voraus für eure Antworten. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Hallo Nicola, ich möchte gerne etwas genauer auf die von dir angesprochenen Zahlungsbedingungen eingehen. Grundsätzlich finde ich es sinnvoll, im Rahmen von Bau- oder Renovierungsprojekten feste Zahlungsbedingungen zu vereinbaren, um beide Seiten abzusichern. Bei deiner Frage speziell zu den 90 Tagen als Zahlungsfrist sehe ich aber durchaus Potenzial für Schwierigkeiten. Zum einen besteht die Gefahr, dass der Generalunternehmer (GU) hierdurch abgeschreckt wird und einen höheren Preis verlangt. Zum anderen kann es bei einer so langen Frist schwierig werden, die Liquidität im Auge zu behalten. Im Idealfall sollten die Zahlungsbedingungen so gestaltet sein, dass sie für beide Parteien akzeptabel und realistisch sind, um unnötige Verzögerungen oder Schwierigkeiten zu vermeiden. Ich persönlich habe in meinen Projekten bisher immer Zahlungsfristen von 30 Tagen vereinbart, da dies eine übliche Frist in der Branche ist und sich bewährt hat. Hiermit konnten bisher gute Erfahrungen gemacht werden, da es eine angemessene Frist ist, um die Rechnung zu begleichen und gleichzeitig keine übermässigen Forderungen an den GU stellt. Allerdings ist es auch wichtig, das Zahlungsverhalten des gewählten GU im Auge zu behalten und gegebenenfalls die Zahlungsfristen angepasst werden müssen. Wenn ein GU beispielsweise auffällig oft verspätet zahlt, kann es notwendig sein, die Fristen strenger zu formulieren oder sogar auf Vorleistungen zu bestehen. Umgekehrt kann es bei einem zu laxen Verhalten des GU notwendig sein, Vertragsstrafen oder ähnliche Konsequenzen festzulegen, um die Einhaltung der Fristen sicherzustellen. Insgesamt würde ich empfehlen, dass bei der Festlegung der Zahlungsbedingungen immer die individuelle Situation des Projekts und des beteiligten GU beachtet werden sollte. Es gibt hierbei keinen pauschalen Plan, denn jede Baustelle und jeder GU agiert anders. Wichtig ist es jedoch, dass man sich mit dem GU im Vorfeld kommuniziert und eine einvernehmliche Lösung findet. Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Erfahrungen und Tipps weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg bei deinem Projekt. Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Hallo nicola_padinatos, Generell finde ich die aufgestellten Zahlungsbedingungen fair, jedoch müsste man sicherlich den Vertrag nochmals genau durchgehen, um allfällige Risiken zu identifizieren. Ich würde ausserdem immer einen Sicherheitseinbehalt von 5% einplanen, um ungeplante Kosten abzudecken. Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Hallo Nicola, Ich denke, dass die angedachten Zahlungsfristen in Ordnung sind. Allerdings wird auch empfohlen zu prüfen, ob es möglich ist, einen Bauhandwerker mit den Arbeiten zu beauftragen, die ein GU durchführt. Ein Handwerksbetrieb würde ein Bauhandwerkerpfandrecht nicht nutzen, da es ein günstigerer Weg ist, unbezahlte Rechnungen einzuziehen. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...