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FWinkler

Soll ich einen Garantierückbehalt ohne vertragliche Vorgabe vornehmen?

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Guten Tag zusammen, ich habe vor kurzem ein Refh Eckhaus von einem Generalunternehmer, kurz GU, erworben. Es ist jedoch noch nicht vollständig bezahlt. Das Haus ist momentan von massiver Feuchtigkeit betroffen. Es vermutet, dass die Sickerleitung unseriös ausgeführt wurde. Da der GU alle Garantien direkt an die Unternehmen weitergeleitet hat, kann ich mich an sie wenden. Der Grundpfandtitel ist auch erst verfügbar, wenn ich alles bezahlt habe, während ein Zins von 6% für den Zahlungsverzug gilt.

Gibt es eine Möglichkeit, trotz des Zahlungsverzugs einen Garantierückbehalt auf ein Sperrkonto einzuzahlen, ohne gleich betrieben zu werden? Es wurde etwas von der BGE erwähnt, aber ich kenne das Verfahren nicht.

FWinkler

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Hallo FWinkler,

vielen Dank für Ihren Beitrag zum Thema Garantierückbehalt. Ich kann bestätigen, dass Sie als Käufer das Recht haben, einen solchen Rückbehalt ohne vertragliche Vorgabe vorzunehmen. In der Regel wird hierbei ein Betrag von 5% der Gesamtsumme zurückbehalten. Der Zweck eines Garantierückbehalts liegt darin, dass der Käufer im Falle von Mängeln oder Schäden an der Immobilie die Kosten für deren Beseitigung decken kann.

Wichtig ist allerdings, dass Sie hierbei die Verfahrensregeln beachten. Es empfiehlt sich, den Garantierückbehalt auf einem separaten Konto zu hinterlegen. Auf diese Weise können Sie im Falle eines Betreibungsverfahrens gegen den Verkäufer nachweisen, dass Sie den vereinbarten Betrag zurückbehalten haben. Andernfalls können hier Schwierigkeiten mit den Behörden entstehen.

Sollten Sie beim Immobilienkauf auf Mängel oder Schäden stossen, so können Sie eine offizielle Frist setzen, um das Problem zu beheben. Hierbei ist es wichtig, dass Sie dem Verkäufer eine angemessene Zeit zur Behebung des Problems einräumen. In der Regel sollten hierbei einige Wochen bis Monate eingeräumt werden. Sollte das Problem innerhalb der gesetzten Frist nicht behoben werden, so stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung.

Zum einen können Sie den Garantierückbehalt einbehalten, um die Kosten für die Beseitigung des Mangels zu decken. Zum anderen können Sie auch weitere Schritte erwägen, wie beispielsweise die Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Verkäufer.

Ein Beispiel hierfür ist mein Nachbar, Herr Meyer. Er hatte beim Kauf seiner Immobilie ebenfalls mit Mängeln zu kämpfen. Hierbei hat man ihm geraten, einen bestimmten Betrag des Kaufpreises zurückzubehalten. Dem Verkäufer wurde eine Frist zur Behebung des Mangels gesetzt, die jedoch nicht eingehalten wurde. Aufgrund dessen hat Herr Meyer den Garantierückbehalt einbehalten und weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Letztendlich konnte er das Problem jedoch erfolgreich lösen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Viele Grüsse,

Swiss.Stephan

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Guten Tag FWinkler, ich hoffe es geht Ihnen gut. Zum Thema Garantierückbehalt würde ich Ihnen empfehlen, über einen Treuhänder oder einen Anwalt zu gehen, um ein separates Sperrkonto zu eröffnen. Dies wird Ihnen eine zusätzliche Sicherheit geben.

Zu der Feuchtigkeit im Keller würde ich empfehlen, eine professionelle Meinung oder einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Ein Gutachten ist ein wichtiges Dokument, das Ihre Ansprüche auf Reparaturen sichert. Ausserdem sichert es auch Ihre Ansprüche auf Schadenersatz.

Beste Grüsse

Nessio

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Guten Tag FWinkler, ich bin der Meinung, dass Sie zuerst eine offizielle Frist zur Behebung des Feuchtigkeitsproblems setzen müssen. Wenn der GU nicht innerhalb der Frist handelt, können Sie einen Experten oder eine Sachverständigenorganisation beauftragen, um einen Bericht zu erstellen, der die Schwere des Feuchtigkeitsproblems erstellt. Dieser Bericht wird Ihnen helfen, rechtliche Schritte gegen den GU oder das Unternehmen einzuleiten.

Eine gute Option für Sie wäre, sich direkt an die Verbraucherberatung zu wenden, um herauszufinden, welche Schritte Sie unternehmen müssen. Die Experten dort können Ihnen auch sagen, ob die BGE ein geeignetes Verfahren ist, um das Problem zu lösen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Nicola Padinatos

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