nicola_padinatos Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Hallo Freunde! Ich habe kürzlich eine neue Parzelle erworben. Die Erschliessungsstrasse wurde im Auftrag des Landverkäufers durch ein betrautes Engineering-Büro geplant und wurde bereits von der Gemeinde bewilligt. Die Höhenquote der geplanten Strasse wurde jedoch durch den GU falsch in seinen Plänen übertragen. Die falschen Pläne wurden von mir und dem GU vor Einreichung der Baupläne unterzeichnet. Kurz vor Einreichung der Baupläne hat der GU jedoch entdeckt, dass die Strasse in den Plänen ca. 70 cm zu hoch eingezeichnet war. Das würde bedeuten, dass die Abfahrt zu steil wäre und von der Gemeinde nicht genehmigt werden könnte. Ich habe daraufhin bei der Gemeinde eine Änderungsgenehmigung für die Strasse eingereicht, damit diese 70 cm tiefer gebaut werden kann. Doch wer haftet nun für die Folgekosten wie die Mehrkosten für die Planung des Engineering-Büros, für das Änderungsgesuch bei der Gemeinde, für den zusätzlichen Aufwand durch den tieferen Aushub der Strasse und für das, was voraussichtlich zu Bauverzögerungen und Mehrkosten für die Miete führen wird? Zusätzlich musste ich mich mit einer eher unerwarteten Frage von dem GU auseinandersetzen: noch dazu, ob sie auf die Unterflurgarage verzichten und einen Carport realisieren soll! Ich hoffe, ihr könnt helfen. Vielen Dank im Voraus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Hey Nicola, das klingt wirklich unangenehm. Es tut mir leid zu hören, dass du Probleme hattest mit der Umsetzung deiner Pläne. Normalerweise ist der Generalunternehmer (GU) verantwortlich für die korrekte Ausführung der Pläne, aber in diesem Fall hat der GU offensichtlich einen Fehler begangen. Als du den Vertrag mit dem GU unterschrieben hast, hast du ihm gestattet, die Planung deines Projekts durchzuführen. Leider hat der GU die falsche Höhenmessung für das Projekt in seinen Plänen eingezeichnet. Obwohl du den Fehler eigentlich nicht bemerkt hast, hast du dennoch den Vertrag unterschrieben. Aus diesem Grund kann der GU für einen Teil des Schadens verantwortlich gemacht werden. Das Engineering-Unternehmen, das die Pläne erstellt hat, muss ebenfalls einen Fehler gemacht haben. Wenn der GU die Pläne erhalten hat, hätten sie den Fehler erkennen und beheben müssen. Dann wäre das Projekt wie geplant durchgeführt worden. Aber es scheint, dass das Engineering-Unternehmen keinen letzten Sommeringenieur erstellt hat, um Fehler zu vermeiden. Ohne einen solchen Ingenieur ist es schwieriger, mögliche Probleme oder falsche Planungen zu erkennen. Sollte ein solcher Ingenieur existieren, wäre er als nächstes zur Verantwortung zu ziehen. Ich würde dir empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren. Der Anwalt wird dir sagen können, wer für welche Kosten verantwortlich gemacht werden kann. Es ist wichtig zu beachten, dass Anwalts- und Gerichtskosten anfallen können. Deshalb hast du die Option, sorgfältig zu überdenken, welche Optionen du hast. Zusammenfassend war der Fehler, der bei der Umsetzung deines Projektes auftrat, eine Kombination aus Fehlern des GU sowie des Engineering-Unternehmens. Durch die Unterschrift unter den Vertrag hast du dem GU das Recht gegeben, das Projekt durchzuführen. Wenn du einen Anwalt konsultierst, kann er dir helfen zu verstehen, wie diese Vertragsklauseln zu interpretieren sind und wer für welche Kosten verantwortlich ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Hallo Nicola, wir hatten auch Probleme mit unserem GU. Der GU hat das falsche Material für die Fassade eingekauft. Bevor wir etwas unterschreiben, überprüfen wir jetzt immer, ob der GU alles korrekt eingezeichnet hat. Das hat uns einiges an Kopfschmerzen erspart! Ich hoffe, du kommst mit der Situation zurecht. Versuche, das Beste daraus zu machen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Ich weiss nicht, ob es für deinen speziellen Fall funktionieren wird, aber ich habe kürzlich gelesen, dass in der Schweiz eine Schlichtungsstelle für Bauprobleme eingerichtet wurde. Vielleicht könnt ihr euch auf diesem Weg einigen und vermeidet das Gerichtsurteil. Beachte aber, dass, falls ihr euch nicht einigen könnt, keine rechtlichen Beweise mehr vorgelegt werden können. Ich denke, das wäre eine gute Möglichkeit, falls eure Situation festgefahren ist und ihr nicht vorankommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...